Bist du dir da sicher silky-bro ?
Keine Rechtsberatung! Hier wurde schon ausführlich über die e-Call-Batterie gesprochen.
Gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen Pollenfilter, e-Call-Batterie und Bremsflüssigkeit?
"kann" habe ich in Anführungszeichen gesetzt. Meine Überlegung:
Ich lasse 1 Woche vor der Inspektion den Pollenfilter, die e-Call-Batterie und beim Reifenwechsel Belege und die Bremsflüssigkeit tauschen.
Nichts davon muss bei der Inspektion noch mal getauscht werden. Wenn ich 1 Woche vorher zwei neue Blinker bekommen habe, wird aber trotzdem die Funktion geprüft.
Der Funktionstest gehört zwingend zur Inspektion.
Aber vielleicht haben wir hier einen rechtlich Wissenden.
Im Zweifel würde ich immer das machen was der Garantie-Geber sagt (schreibt!). Wenn ich das anders sehe, dann im Nachhinein reklamieren.
Auf einen Verbrenner bezogen, wenn ich den vorgeschriebenen Motorölwechsel nicht gemacht habe, verliere ich die Garantie auf den Motor. Aber nicht die Garantie auf die Dämpfer der Heckklappe.
Bremsflüssigkeit und Bremsbelege werden unterschiedlich behandelt. Darf ich Bremsbelege selber wechseln? Darf ich Bremsflüssigkeit selbst wechseln? Darf ich den Pollenfilter selbst wechseln? Oder brauche ich immer einen Werkstattbeleg?