Verantwortlich ist nach der aktuellen Rechtsprechung immer der Fahrer.
siehe § 1a StVG
(1) ..., wenn die Funktion bestimmungsgemäß verwendet wird.
(4) Fahrzeugführer ist ..., der eine ... Fahrfunktion ... aktiviert und zur Fahrzeugsteuerung verwendet (Nicht das automatische Gewehr tötet, sondern der Schütze.)
Vorgeschrieben ist lediglich, dass Assistenzsysteme eingebaut sein müssen.
aber:
(2)
3. die jederzeit durch den Fahrzeugführer manuell übersteuerbar oder deaktivierbar ist,
hier beginnt eigentlich die Diskussion.
Rechtlich müssten wir alle Systeme bei Fahrantritt deaktivieren, wenn wir für deren "Fehler" nicht haften wollen. - Das macht aber ja keinen Sinn!
(Das erweckt eher den Eindruck, dass hier die Hersteller-Lobby am Text mitgeschrieben hat.)
Ich persönlich verwende fast alle Assistenten!
Wenn der Tempomat auf der Landstraße stark verzögert, weil vor mir jemand abbiegen will, dann gebe ich eben manuell ein bisschen Gas. Weil aus meiner Erfahrung heraus, das Hindernis ja gleich weg ist.
Wenn der "Abbieger" dann aber nicht abbiegt, dann hatte mein Assistent wohl recht.
Auf einer unbefestigten Straße erkennt mein Spurhalteassistent auch mal Fahrbahnbegrenzungen. Dann muss ich "Ihm" auch mal die Leitung abnehmen.
Den Luxus, sich bei der Fahrt auf der Landstraße mal die Nase zu putzen oder aufs Navi zu schauen um zu sehen wann man ankommt, möchte ich nicht missen.
Und wer schon ein paar mal vom ESP unterstützt wurde, der weiß was das Wert sein kann.
Und wie bei so vielem, man muss solche Assistentssysteme eben auch - lernen.
Deshalb ist Marshals Frage ja so wichtig.
a) Ist die Reaktion ein Fehler oder
b) sinnlose Reaktion bei der jeder selbst entscheidet ob Funktion an oder aus oder
c) fehlt mir selbst evtl. die notwendige Information/Erfahrung!