Also träge ist der Kona im ECO-Modus bestimmt nicht. ![]()
Im Comfort-Modus geht er aber schon noch etwas flotter ab.
Sportmodus ist mir zu heftig. Da drehen beim Tritt aufs Pedal sofort die Reifen durch. ![]()
Beiträge von tippex
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Selbstverständlich hat der Kona bei entsprechender Ausstattung eine aktive Verkehrszeichenerkennung.
Das ist beim MY 2020 bereits so. Mein Vorführer von 2019 hatte sie ebenfalls.
Die erkannten Verkehrsschilder werden im Zentralinstrument und im HUD eingeblendet.
Einen Einfluss auf die Einstellungen des adaptiven Tempomats hat das aber nicht.Seit MY 2021 gibt es eine Änderung. Der Tempomat übernimmt die in den Navidaten hinterlegten Tempolimits.
Bei Änderungen, Baustellen etc. muss man aber nach wie vor selbst nachregeln. -
Außerdem würde mir da die Stromversorgung fehlen, da mein Gerät kein Qi hat.
Das funktioniert bei meinem Handy mit einem speziellen Ladeadapter einwandfrei.
Der ist superflach und bei Verwendung einer passenden Hülle absolut nicht zu bemerken.
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Ja, da hat gab es beim BAFA wohl unterschiedliche Verfahrensweisen.
Ich werde den Widerspruch nun nicht sofort zurücknehmen und die Frist abwarten.
Offenbar gibt es andere Auffassungen beim Hersteller und damit noch eine ganz geringe Chance.
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Mit der ECE-Homologation (Typzulassung) des Autos 2018 hat das nur indirekt zu tun.
Ein AVAS durfte jeder Hersteller damals natürlich freiwillig einbauen. Es durfte auch abschaltbar sein.Es geht um die nachträgliche EG Typgenehmigung für das modifizierte (nicht abschaltbare) AVAS.
Hyundai selbst schrieb mir dazu: "Die entsprechenden Unterlagen zur Typgenehmigung liegen dem BAFA seit dem 26. Oktober 2020 vor."
Und daher gab es vom BAFA für vorher gestellte Anträge die 100 € nicht.
Ärgerlich, aber ich kann damit leben. -
Ich glaube, dass Hyundai die EG Typgenehmigung für das AVAS erst im Herbst 2020 erhalten hat. Diese lag bei meiner Antragstellung im Mai noch nicht vor und daher gibt es kein Geld dafür.
So ist es eben.
Wer da Schuld ist?
Keine Ahnung, ich kann nichts mehr dran ändern.
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Das ist in Details anders formuliert. Vergleich mal.
Das Bafa hat immer Recht. ?
Was für eine Frage!
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So, die Ablehnung der 100 € für das AVAS ist da.
Jetzt kann ich auch nachvollziehen, was wohl dahinter steht.
Erwerb Mai 2020: AVAS war drin.
Es war auch nicht verpflichtend als 2018 die Fahrzeughomologation erfolgte.
Soweit wäre ja alles gut, aber das AVAS wurde nach Angaben von Hyundai leider erst im Herbst 2020 EG-typgenehmigt.Dies erklärt nun auch, weshalb in letzter Zeit vermehrt die vollen 6100 € bezahlt wurden.
Pech für alle, die das Fahrzeug vorher erworben haben.
Ganz überzeugt, dass hier immer gleich verfahren wurde, bin ich nicht.
Das BAFA war wohl versehentlich schon vorher vereinzelt zu großzügig, was für Verwirrung gesorgt hat.
Daraus kann man aber keinen Rechtsanspruch ableiten.
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Wurde bei mir im Rahmen der Jahresinspektion Anfang Mai erledigt.
War alles in Ordnung. -
Wirst du uns diesen Tipp verraten?
Oder ist mir etwas entgangen!