Hier ist ein ziemlich ähnlicher Fall.
Fahrtkosten Werkstatt - Schadensersatz - frag-einen-anwalt.de
Der Käufer des PKW kann grundsätzlich gem. § 280 Abs. 1 BGB die Fahrtkosten zur Werkstatt als Schadensersatz neben der Leistung verlangen.
Der Verkäufer hat nach § 249 BGB hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Hierzu zählen auch Fahrtkosten zur Werkstatt.
Wenn dein Verkäufer schlau ist, setzt er sich mit seinem Kollegen bei dir vor Ort in Verbindung und regelt das unter Hyundai-Händlern.