Beiträge von Micha1163

    Lasst euch nicht verrückt machen. Der Hersteller kann nur Garantieleistungen ablehnen, wenn die verpasste Wartung in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Defekt steht. Also "Bremsflüssigkeit zu spät gewechselt" ist kein belastbarer Grund, eine Motorreparatur (oder -tausch) zu zahlen. Allerdings muss der Kunde darlegen, dass es keinen Kausalzusammenhang gibt - was im Beispielfall kein Problem sein dürfte. Bei einem Batteriedefekt und geschwänztem Kühlflüssigkeitswechsel dürfte das komplizierter werden.

    Nix für ungut, aber ein Gasverlust von 5 - 15 % muss eine Undichtigkeit sein.


    Was mich zu dieser These bringt, sind zwei Indizien: Erstens ist das Zeug sehr treibhausrelevant, und Verlusrt in dergenannten Größenordnung extrapoliert auf die Fahrzeugflotte in D würden nie und nimmer toleriert. Selbst mit dem jeweiligen Restwert als Bezugsgröße wäre nach 5 - 6 Jahren nur noch die Hälfte drin. Dann könnte man sich den ganzen Aufriss mit Absaugen und Entsorgen bei der der finalen Fahrzeugentsorgung glatt sparen.

    Zweitens: In meinem privaten Fuhrpark befindet sich ein BMW Z4, EZ 2004, in den noch nie nachgefüllt wurde und dessen Klimaanlage astrein läuft, bs zur Eiszapfenbildung am RTadio. :-). Niemals ist die weitgehend leer - nach 22 Jahren.

    Mein Senf: Oft wird versucht, den Kunden mit einem pauschalen Verweis auf die unterlassene Wartung abzuspeisen und ins Bockshorn zu jagen. Tatsächlich kann sich der Hersteller hierauf nur berufen, wenn es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der unterlassenen Wartungsmaßnahme und dem Schaden gibt.

    Also Briefe wie "Leider haben Sie bei der letzten Wartung nicht wie vorgeschrieben die Bremsflüssigkeit wechseln lassen, daher sehen wir keine Möglichkeit, den Motorschaden zu übernehmen" sind Bullshit. Ein Hersteller muss im Zweifel den Sachzusammenhang zwischen der verpassten Maßnahme und dem eingetretenen Schaden darlegen.

    Eine Garantie mag als "freiwillige Leistung" eingestuft werden, weil sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist (anders als die Gewährleistung), aber es existiert ein Vertrag (!) mit Bedingungen, geschlossen zwischen Hersteller und Kunden. Und der unterfällt den gesetzliche Regelungen.

    Das hatte ich ja auch schon in meinem Post vom 05.12.23 empfohlen... ;)



    Grüße

    Marshal

    Dann wird da wohl was dran sein. :) Mir war gar nicht bewusst, wie alt der Thread schon ist.


    Ich habe nur bis heute nicht verstanden, wie die Linse derart gründlich verkratzen kann. Sie sah aus, als sei sie mit Schmirgel bearbeitet worden. Ich dachte auch erst, das ist von innen, erst beschlagen, dann Ablagerungen oder so. Pustekuchen.

    Ich hatte das bei meinem 2020er auch. Den habe ich ja erst ein paar Wochen, aber mir fiel sofort das unscharfe, völlig unbrauchbare Kamerabild auf. Erster Gedanke, verdreckt wegen exponierter Lage. Denkste. Saubergemacht, keine Änderung. Dann die Frontlinse mit normaler Politur berarbeitet. Besser, aber nicht gut. Dann: McGuiar's Kunststoffpolitur. Exzellentes Ergebnis, und: sie bleibt erstaunlich lange sauber, trotz Fahrens bei Schmuddelwetter. Das wäre mein Tipp.

    Der Garantievertrag sieht aber keinen "Mittelsmann" vor. Dein Garantieanspruch besteht gegen Hyundai, nicht gegen den Händler - im Gegensatz zur Gewährleistung. Der Händler mag "freier Unternehmer" sein, als Hyundai Vertragshändler ist er (zum Beispiel) in Bezug auf die Abwicklung von Garantieschäden durch den Vertrag weisungsgebunden.

    da die Werkstätten anscheinend anhand der VIN den Wartungsplan bei Hyundai beziehen, wird wohl die wohl schon einen schriftlichen Hinweis machen, dass du vom "empfohlenen Plan" auf Wunsch abweichst.
    ob die dann überhaupt einen Garantie-Antrag stellen ist schon fraglich.
    evtl. sehe ich das aber auch zu pessimistisch...

    Die "Garantie" ist eine Reparaturkostenversicherung. Versicherungsnehmer und Vertragspartner für die Garantie bist du, nicht die Werkstatt. Es ist also nicht in deren Belieben gestellt, ob ein Garantieantrag gestellt wird.

    Einklagen oder erstreiten müsstest du es ja nur im Garantiefall, wenn dir die Leistung verweigert wird. Wichtig ist womöglich, dass du die Authentizität des Wartungsheftes und Wartungsplans nachweisen kannst. Nicht, dass einer auf die Idee kommt zu sagen: Das hier gehört nicht zu dem Auto, damals war ein anderes dabei. Aber wenn die schon darin herumgestempelt haben...