Beiträge von R.-Peter

    Was die Behördenmitarbeiter angeht, bringt es ihm mehr Freude einem Antrag stattzugeben als ihn zurückzuweisen. Letztlich ist es für den Bediensteten aufwendiger einen Antrag abzulehnen, weil er den Grund der Ablehnung darlegen muss. Ebenso ist es mit dem Widerspruchsbescheid. Im Widerspruchsverfahren muss eine Entscheidung getroffen werden, es sei denn, der Widerspruch wird zurück gezogen. Grundsätzlich ergehen stattgebende Widerspruchsbescheide kostenfrei, wobei zurückweisende Widerspruchsbescheide kostenpflichtig sind. Meistens werden dann mindestens 40 Euro fällig. Mit dem Schreiben hat die Behörde dir die Möglichkeit eingeräumt, dich kostenfrei aus der Sache zurückzuziehen. Beachte die Frist zum Zurückziehen des Widerspruchs. Wird ein Widerspruch zurückgewiesen, kann gegen die Zurückweisung Klage erhoben werden. Ob die Voraussetzungen für die Erstattung der Förderung vorliegen, können tatsächlich nur Fachleute beantworten. Diese wären dann bei Hyundai oder im KBA zu finden. Solltest du erwägen, gegen den etwaigen zurückweisenden Widerspruchsbescheid zu klagen, solltest du einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fahrzeughomologation Erfahrung hat finden.

    Und jetzt habe ich es konkret. Die rechte MODE - Taste muss ein Augenblick gedrückt und festgehalten werden, dann springt das System auf "LIMIT". Danach kann mit der Plus- Minustaste die Geschwindigkeit festgelegt werden. Es ist möglich das Ganze vor Fahrtantritt einzustellen. Überwindet man während des Fahrens am Fahrpedal einen Druckpunkt, fährt man auch schneller als die eingestellte Geschwindigkeit und wird durch einen Warnton darauf hingewiesen. Genau wie der Tempomat lässt sich der Limiter mit der Plus- Minustaste unterbrechen.Einstelltasten.jpgAnzeige LIMIT ohne Angabe km h .jpgAnzeige LIMIT 50 km h.jpg

    Heute habe ich es ausprobiert - und tatsächlich, es hat geklappt. Nur ich schaffe es nicht, das Ding auf Anhieb einzustellen. Aber das kriege ich auch noch hin und kann dann an der alten Gewohnheit festhalten. :thumbup::thumbup:

    Meine Frage stellte sich eigentlich nur dahingehend, wieso eine Feinstaubplakette, wo doch schon im Kennzeichen zu sehen ist, dass das Fahrzeug sauber ist? Und die Frage wurde ja beantwortet. Egal wie argumentiert wird, es gibt immer Gegenargumente.

    Als ich meinen Wagen abholte, war er schon mit einer grünen Umweltplakette ausgestattet. So weit so gut. Wenn ich jedoch darüber nachdenke, frage ich mich, wozu eigentlich? Gibt es Elektrofahrzeuge, die nicht den Voraussetzungen für eine grüne Umweltplakette entsprechen? Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb sind bereits durch das "E" im Kfz-Kennzeichen zu erkennen.