Beiträge von R.-Peter

    Da habe ich ja wenigstens das System richtig verstanden. Ich muss aber zugeben, dass es mir mit dem Kona nach über 900 gefahrenen Kilometern immer noch schwerfällt, ohne Tempomat oder Limiter eine bestimmte Geschwindigkeit über längere Streckenabschnitte zu halten. Das Fahrpedal reagiert auf die winzigste Regung. Zuvor fuhr ich seit mehr als 20 Jahren unterschiedliche Automatikmodelle mit dem Stern, welche allesamt im Vergleich zum KONA sehr träge auf den Tritt aufs Gaspedal reagierten.:/:/

    Guten Abend EXaXXion,

    danke für deine Antwort. Aber ich habe mich wohl nicht exakt genug ausgedrückt. Die manuellen Einstellungen mit Tempomat und Limiter sind mir schon soweit geläufig.


    Ich frage mich, was das von Hyundai soll, die erkannten Schilder der erlaubten Geschwindigkeit in den Displays einzublenden aber keine weitere Aktion. Hat man irgendwann eine Geschwindigkeit für Tempomat oder Limiter gewählt, ist es für die Einstellungen irrelevant, welche Geschwindigkeitsbegrenzungen folgen. Die Begrenzung der Geschwindigkeit bezieht sich lediglich auf die Einstellungen und nicht auf die Verkehrszeichen. Zudem kann man und man muss direkt auf die Verkehrszeichen schauen, da das System weder akustisch noch mechanisch eingreift, wenn ein Verkehrszeichen mit höherer oder niedrigerer Geschwindigkeit auftaucht. Leider nur meistens werden ja die richtigen Verkehrszeichen in den Displays angezeigt, aber eben nicht immer, somit kann man sich nicht darauf verlassen, wenn auf dem Headup die gefahrene Geschwindigkeit in Rot oder Weiß angezeigt wird.


    Aus meiner Sicht bezieht sich die Anzeige "Tempolimitsystem" lediglich darauf, dass im Hyundai ein Limiter und Tempomat verbaut ist. Ich war erst davon ausgegangen, dass, wenn das Wort Tempolimitsytem angezeigt wird, weitere Funktionen eingestellt werden können.

    Hallo Konagemeinde,

    kann mir jemand erklären was es zu bedeuten hat, wenn ich das Display so eingestellt habe, dass dort "Tempolimitsystem" erscheint?

    Bis jetzt habe ich nur bemerkt, dass unter dem Schriftzug entsprechende Verkehrsschildabbildungen erscheinen. Es kommt kein Warnton, das Auto kann schneller gefahren werden als auf den Schildern steht. Lediglich auf dem Headup Display wird die tatsächliche Geschwindigkeit in Rot angezeigt, wenn man schneller fährt, als auf dem entsprechenden Schild steht. Das ist aber auch so, wenn der Schriftzug Tempol... nicht im Hauptdisplay zu sehen ist. Deshalb frage ich mich, zu welchem Zweck der Schriftzug erscheint.

    Im Schreiben der BAFA steht das aus meiner Sicht aber etwas anders. Mit anderen Worten heißt es für mein Verständnis, förderfähig sind Geräte/Einrichtungen, wenn die Einbauten bereits erfolgten bevor sie zur allgemeinen Zulassung des bestimmten Farzeuges noch nicht zwingend erforderlich waren. Vor einem bestimmten Tag waren sie noch nicht zwingend erforderlich. Wenn sie bis dahin eingebaut wurden, waren sie dann auch als einzelnes Extra oder Ausstattungspaket zu bezahlen. Es müssen demnach zwei Dinge zutreffen, die förderfähigen Teile müssen tatsächlich vorhanden sein und zweitens dürfen sie zum Zeitpunkt des Einbaus für die allgemeine Zulassung des Fahrzeuges nicht zwingend erforderlich gewesen sein.

    Das ist meine Sicht der Dinge. Ich hoffe, mich verständlich ausgedrückt zu haben. Und im übrigen, die Dame vom Amt wird sich kaum vorwerfen lassen wollen, einen kostenpflichtigen Bescheid anzudrohen, wenn ein Widerspruch nicht zurück gezogen wird.

    Dies ist nun wirklich mein letzter Beitrag zu dem Thema:!:

    Sicherlich sind sechs Monate und mehr nicht normal. Aber es spielen mehrere Faktoren dabei eine Rolle. Beispielhaft hier nur ein paar: Personalbestand, Umfang der Aufgabenbereiche der betroffenen Bearbeiter/innen und die Priorität der Angelegenheit. Die Priorität richtet sich danach, wie (lebens) erforderlich die Widerspruchsentscheidung ist. Da bei einem Fahrzeugkauf für mehr als 20000 Euro nicht davon ausgegangen werden muss, dass 100 Euro wirklich dem Betroffenen fehlen, ist die Priorität bestimmt nicht sonderlich hoch. Es gibt Fälle, da warten Betroffene mehrere Jahre auf einen Bescheid. Das ist zwar sehr ärgerlich aber Realität.

    In deinem Fall ist es ja nicht so, dass zwischenzeitlich nichts in der Angelegenheit getan wurde. Schließlich gibt es zumindest ein Schreiben vom 11.05.2021 und ihr habt auch miteinander telefoniert.Für mich soll aber das Thema hiermit beendet sein.