Das sieht der BGH aber völlig anders.... alles was kein Bagatellschaden ist, ist offenbarungspflichtig
OK, bei meinem letzten Schaden vor 35 Jahren mußte nach einem Wildunfall der rechte Scheinwerfer, Kotflügel und die Motorhaube ersetzt werden.
Wurde in einer Fachwerkstatt gemacht.
Als ich das Auto später verkauft hatte, monierte der Käufer einen von ihm verursachten Schaden und es kam zu einer Gerichtsverhandlung.
Dort kam auch der alte Blechschaden zur Sprache und wurde abgeschmettert.
Begründung damals, es waren keine tragenden Teile betroffen und der Unfall musste dementsprechend auch nicht angegeben werden 😱
Ein höchstrichterliches Urteil zu meinen Gunsten, deshalb kannte ich es auch nur so 😁
Das es heute anders gesehen wird, ist für mich auch nicht nachvollziehbar, wenn der Schaden professionell behoben wurde.
Die damalige Verhandlung hatte ich übrigens vollumfänglich gewonnen und musste keinen Pfennig bezahlen 🥳