Alles anzeigenIrgendwie kann ich dich da nicht verstehen. Aus meiner Sicht werden unterschiedliche technische Voraussetzungen vermischt.
Zum einen haben wir den Fahrzeughersteller Hyundai, der entsprechend seiner festgelegten, technischen Voraussetzungen vorgibt, wie hoch die Stützlast und die Anhängelast sein dürfen.
Zum anderen gibt es die Hersteller der Anhängerkupplungen. Sie geben vor, wie die Anhängerkupplungen belastet werden dürfen.
Der Hersteller des Hyundai gibt für den Kona e 100 kg Stützlast und 300 kg technisch zulässige Anhängelast vor.
Wenn eine Anhängerkupplung von dessen Hersteller andere Höchstangaben zu Stütz- und Anhängelast haben, hat das nichts mit den Angaben des Fahrzeugherstellers nichts zu tun. es sind lediglich die Angaben zur Anhängerkupplung.
Sollte die Stütz- und oder Anhängelast eines Fahrzeuges verändert, hier erhöht werden, müssen die technischen Voraussetzungen des Fahrzeuges dafür vorliegen. Dafür müsste das Fahrzeug technisch angepasst (umgebaut) werden. Bei unseren Elektroautos wäre nach meinem technischen Verständnis, eine Erhöhung der Dauerleistung von 28 kW (siehe Kfz-Schein lfd. Nr. 22) und andere technische Änderungen erforderlich.
Die Garantiebestimmungen von Hyundai habe ich nicht durchgearbeitet. Für mich wäre es aber nachvollziehbar, wenn nachweislich ein Fahrzeug unsachgemäß benutzt wird, die Fahrzeuggarantie des Fahrzeuges für die betreffenden Teile erlischt. Ich mag hier gar nicht aufzählen, welche Teile eines Elektroautos bei zu hoher Anhängelast in Mitleidenschaft gezogen werden, da ich das nur vermuten könnte.
super erklärt ![]()