Anhängerkupplung

  • Ich möchte meinen 100 KW Kona-Elektrik mit einer Anhängervorrichtung ausrüsten.

    Habe ein Angebot vorliegen, mit dem Verweis, die Kupplung nur als Fahrradträger nutzen zu können, trotz hohe Auflagelast und E-Satz für Anhängerbetrieb.

    Frage: Besteht evtl. eine Ausnahmegenehmigung von Hyundai zu bekommen?

    Danke für konstruktive Antworten im voraus!

    Gruß Alfred S.

  • Hallo Ator, danke für Deine Stellungnahme. Die bestätigt die Aussage vom Hyndai-Händler.

    Hynday ist wohl nicht bereit eine Sondergenehmigung, auch unter Einschränkungen zu erteilen. Für mich unter den gegebenen Gegebenheiten eigentlich nicht nachvollziehbar. :(

  • Die Bremsen sind einfach schon nicht dafür ausgelegt. Was willst du denn?

    Bist Du Dir sicher, dass die EV-Konas je nach Motorleistung unterschiedliche Bremsen eingebaut haben? Kann ich mir fast nicht vorstellen...


    Ich hatte das gleiche Thema vor Jahren mal bei einem gebrauchten Mini Clubman, bei dem ein BMW-Händler eine AHK eingebaut hatte. Nachdem der Vorbesitzer keine Papiere dazu vorlegen konnte, habe ich nachgeforscht und die Auskunft erhalten, dass es zwar passende AHK-Sätze gebe (ein solcher wurde eben eingebaut), dass aber keine Typenfreigabe vorliege. Diese kostet einen Haufen Geld und wenn der Hersteller daran kein Interesse hat, dann holt er die auch nicht ein. Für ein Einzelfahrzeug gibt's so eine Genehmigung erst recht nicht....


    Insofern sehe ich für den 100-kW-Kona auch keine Chance. Das gleiche Thema wurde schon im Ioniq-Forum rauf- und runter diskutiert, der hat nämlich die gleichen Voraussetzungen.