Garantie bei Gebrauchtkauf, besonders Erstzulassungen 2020 und 2021

  • Moin,

    hau mal noch ein paar Infos rein. Kona 2020. Wann Erstzulassung.

    Im Juli bei dem Händler gekauft. Datum. War der Händler da noch Hyundai-Händler oder schon "Frei"? War er für dich erkennbar kein Hyundai-Händler? Täuschung müsstest du belegen.

    Hatte der Kona bei Erstzulassung 5 Jahre Garantie? Dann Garant 3 Jahre?

    Alles mdl.? Belegen, wann der Händler nachweislich über das Geräusch informiert wurde. Wenn du den Fehler (Mangel) gemeldet hast als die Werksgarantie noch aktuell war, sollte diese auch greifen. So wie ich das hier im Forum verstanden habe, erlischt aber auch die Werksgarantie, wenn man bei einem freien Händler kauft.

    Fristen! Auch du hast Fristen zu beachten. Informieren. Schreiben und Aussagen der Garant lesen und beachten.


    Wenn du im Juli 2025 gekauft hast, dann sollte die "normale" Sachmängelhaftung (1 oder 2 Jahre, meist vom Händler auf 1 Jahr verkürzt) auf jeden Fall greifen. (Keine Rechtsberatung!)

    Wenn du Nachbesserung verlangt hast, er dich dann an eine andere Werkstatt verwiesen hat, hat das Vor- und Nachteile.

    Vorteil, die andere Werkstatt wird wohl vertrauensvoll reparieren, weil sie auf ihre Reparatur eine Garantie geben muss.

    Nachteil, du muss ggf. in Vorkasse gehen. Die Erstattung durch deinen Händler kann sich dann ziehen.


    Da du dich 7 Monate nicht um das Geräusch "gekümmert" hast, würde ich erst eine Rechtsberatung in Erwägung ziehen bevor ich mit Schreiben loslege. Ob eine rein mdl. Meldung eines Mangels vor 7 Monaten eine Haftung auslöst halte ich zumindest für Nachfragenswürdig. Durchgehender Schriftverkehr während der 7 Monate wären sicher hilfreich.


    Und ja, wenn er sich schon quer gestellt hat, direkt zur Beratung.

  • Erstzulassung war der 7.9.2020.


    Unterschrieben am 4.7., Fahrzeug erhalten am 25.7, Geräusch das erste mal aufgefallen am 12.8., Fahrzeug hatte noch Probleme mit lauten Reifen durch Standplatten und das Getriebe Geräusch war am Anfang sehr leise wurde innerhalb von 2 Wochen aber schnell deutlich lauter und permanenter.


    Am 29.8 habe ich den Schaden in einer anderen Werkstatt bestätigen lassen, mündlich, nachdem der Die Woche davor bei meinen Händler stand wegen den Reifen und dem Geräusch welche er aber als „normal“ betitelt hat obwohl das Auto per Bluelink nachweislich nicht wirklich bewegt wurde.


    Allerdings konnte man mir nicht garantieren das der Fall wegen der knappen Dauer abgearbeitet werden kann. Die bisherige Erfahrung vieler war dass das Geräusch nach dem Tausch des Motorhalters kurzzeitig verschwindet aber dann wieder auftaucht, was ja dann definitiv nach der Garantiezeit gewesen wäre.



    Generell steht Hyundai und alles auf dem Vertrag, auch beim kauf war der Händler noch als solcher zu erkennen, zwischenzeitlich haben die aber umgebaut und jeden Hinweis auf Hyundai entfernt.


    Getäuscht bei der Halter Anzahl wurde ich auch, Verkaufsangebot 1 Halter, Vertrag (mit keinem Wort erwähnt) stehen dann aber 2, natürlich erst deutlich zu spät gesehen, zuerst zugelassen auf das Autohaus selbst laut Serviceheft.


    Vieles hat er leider nur Mündlich gemacht, die Meldung wann das Auftrat + Fristen für 2 Nachbesserungsversuche und das Bestreiten seinerseits habe ich schriftlich.

    Das ganze ist bereits beim Anwalt und Gericht, deswegen die lange Zeit.


    Das ganze soll natürlich keine Rechtsberatung sein!

    Ich frage mich lediglich, falls man den Fall verlieren sollte, ob ich mich dann überhaupt auf die Garantie verlassen kann oder ob ich dann auf horrenden Reparaturkosten sitzen bleibe.
    Denn diese Hoffnung ist gerade auch ein wenig gestorben mit den neuen Erkenntnissen.


    Ich sitze hier halt immer wieder und erfahre selbst neue Sachen der Versicherung und allgemein und frage mich immer wieder ob er überhaupt die Verträge selbst versteht die er da mit verkauft.


    Natürlich kann mir das auch keiner mit Sicherheit sagen, aber Erfahrungen wären dazu einfach mal interessant.


    Sollte ich vielleicht auch mal bei Hyundai direkt nachfragen?

    Mein Vertrauen in die Marke ist durch das Auto und dem Händler natürlich komplett hinne.

  • Das ist ganz sicher kein Hyundai-Problem.

    Wir leben in einem kapitalistischen Land und in DE gern nach dem Motto, wenn alle bescheissen, dann gleicht sich das wieder aus.

    Pferdehändler, Autohändler, ... Der erfahrene Käufer schaut dem Gaul ins Maul.


    Wenn der Fehler am 29.08.2025 durch eine Werkstatt festgestellt und zeitnah an Hyundai gemeldet wurde (Nachweis), dann sollte die Herstellergarantie greifen.

    Wenn diese, z.B. wegen eigener Versäumnisse nicht mehr greift, sollte hier die Händlergewährleistung greifen.


    Dein Anwalt sollte das klären und erklären können. Also Ruhig und ohne Panik bleiben und die Sache regeln, bzw. regeln lassen.


    Zeit beim Anwalt nicht mit Kaffee trinken und Golfanekdoten verschwenden. Der kalkuliert auch kaufmännisch. Gut vorbereiten spart Zeit.


    Als Nichtjurist überlege ich, ob der damalige Hyundai-Händler nicht eigentlich ein Interesse daran haben müsste, dass es sich um einen Herstellergarantieanspruch handelt und die Mangelmeldung vor dem 07.09.2025 gern bestätigen? Selbst wenn er zugeben müsste, dass seine erste Einschätzung wohl falsch war.

    Auch die Werkstatt, die am 29.08.2025 den Mangel festgestellt hat, würde das Datum mit Aussicht auf zukünftige Aufträge sicher gern wahrheitsgemäß bestätigen.

  • Ich warte derzeit auf das Landgericht, die brauchen ja leider etwas bis da was kommt, die Klage ist schon einige Zeit eingereicht.

    Ich frag da aber mal Zeitnah nach wann es denn jetzt mal weitergeht.



    Tatsächlich habe ich den Händler mehrfach drauf verwiesen das ich gerne einen Termin haben möchte und dass das Problem deutlich schlimmer geworden ist.

    Natürlich alles dokumentiert, mit aufnahmen aus Innenraum und Motorraum.


    Am Telefon verwies er mich ja immer wieder auf eine andere Werkstatt und die Versicherung, man selbst sieht kein Problem, möchte nicht handeln.

    Ich hab ihm auch immer wieder gesagt dass das schlimmer wird, einen Stand den er nicht kennen und nicht bestreiten kann, da das Fahrzeug danach nicht wieder bei ihm war.


    Das einzige was dazu kam war dann eine Email von ihm an den Anwalt das er alles bestreitet (gleich 4 mal „sofern ein Schaden überhaupt vorhanden“) und sagte das man zur Verfügung stehe, was ja nicht stimmt da mein Wunsch nach einen Termin ja abgelehnt wurde…..

    Auch hab ich auf die TSB von Hyundai selbst verwiesen, das der Fehler bekannt ist und was zu tun ist laut denen.
    Diese kannte er angeblich nicht.


    Leider echt ein schwieriger Händler, da kauft man schon nicht Privat oder beim Freien zu dem Zeitpunkt und dann kommt sowas, vermutlich wollte der das Fahrzeug einfach nur schnell loswerden denn die anderen stehen seitdem wie Blei bei ihm, kein aktualisiertes Onlineangebot seit Juli.

    Das er immer wieder auf die Versicherung verweist und den ganzen Erkenntnissen die man sich dann noch selbst zusammengesammelt hat lässt einen halt noch mehr zweifeln.


    tl;dr


    Naja dann heißt es abwarten.

    Wenn das Gericht einigermaßen fair ist sollte das ja zu gewinnen sein.

    Alternativ muss ich ja hoffen das die Versicherung greift oder ich lass den Lagersatz in der EV Clinic oder so tauschen.

  • Arcynaru ganz unabhängig von der Auseinandersetzung mit dem Händler wegen der Gewährleistung.


    Du hast einen Kaufvertrag, damit müsste die real garant die Versicherung auf Dich übertragen, da es den ursprünglichen Händler anscheinend nicht mehr gibt, und Du erhältst eine Police.

    Was dann kommt steht in der Police: Den Schaden meldet man zuerst bei der real garant, die gibt die Werkstatt vor und legt nach deren Analyse das weitere Vorgehen fest. Das meinte der Händler als er sagte, in eine andere Vertragswerkstatt gehen.


    Wie auch immer, Du hast die Wahl ob Du Hersteller(anschluss)garantie oder Gewährleistung gegenüber dem Händler in Anspruch nimmst.

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