Frage an alle Wartenden: was steht bei euren Bestell-Bestätigungen unter LIEFERZEIT ?
Bei mir heißt es: vorauss. Liefertermin. Ich glaube nicht, dass bei euch etwas anderes steht und bei dieser Formulierung irgend ein Rechtsanspruch einklagbar ist - außer Rücktritt vom Vertrag. Und den würde der fHH sicher freudig akzeptieren.
Grundlage jeglicher Rechtsansprüche in diesem Fall ist ein Verzug, so wie @Vuzero bereits angemerkt hat. Dafür ist gar keine terminliche Lieferzusage notwendig, man muss nur wirksam anmahnen und eine angemessene Zeit einräumen. Durch einen verbindlichen Termin tritt der Verzug lediglich ohne Mahnung ein. Falls ein verbindlicher Liefertermin im Vertrag steht spart man sich die erste Fristsetzung.
Danach kommt dann in beiden Fällen das Gleiche: Ein wie auch immer gearteter Rechtsanspruch.
Der Rücktritt vom Vertrag ist nur ein möglicher Rechtsanspruch. Mit oder ohne Rücktritt kann ein Schaden entstehen, dessen Ersatz man einfordern kann. Der Händler hat im Allgemeinen die gleichen Ansprüche gegenüber dem Lieferanten, hier also Hyundai.
Letztendlich werden das im schlimmsten Fall Gerichte entscheiden, ob und wer einen Anspruch auf Schadenersatz hat. Ein rechtskräftiger "Verzug" wird mE immer eine Grundlage dafür sein. Aber auch das ist nur meine Meinung, Juristen mögen das anders sehen. Das Ergebnis nach dem Motto "wird ja eh nix" vorweg zu nehmen spart Arbeit.
Jedenfalls habe ich schon öfter eine Lieferung angemahnt und teils auch den entstehenden Schaden benannt. Meistens kam es danach zu einer sinnvollen Einigung. Für ein Auto dieses Jahr ist es jetzt natürlich im Zusammenhang mit einer angemessenen Fristsetzung etwas spät.