Wenn du einen Haftpflichtschaden erleidest,mußt du doch nicht in die Partnerwerkstatt des Unfallgegners,weil du schreibst ja
"Ich wusste ja, es geht in die selbe Partnerwerkstatt wie in meinen eigenen Verträgen"
Du mußt dir doch in diesem Fall keine Werkstatt vorschreiben lassen,du kannst dein Auto hinbringen wohin immer du willst.
Korrekt!
Ich kann mein Auto HINBRINGEN, wohin ich will. (wenn fahrtüchtig). Dazu muss ich selbst heraussuchen, wohin es soll und dort muss ich einen Termin machen. Dann fahre ich hin, gebe mein Auto ab, kläre die Abtretung und nehme im besten Fall einen Leihwagen der Werkstatt in Empfang. Nach der Reparatur muss ich wieder hin und mein Auto abholen.
Die HUK bietet dem Geschädigten an, das Fahrzeug abzuholen, der Leihwagen kommt vor die Türe und wenn alles fertig ist wird daheim wieder getauscht. Man muss selbst nichts tun. Die Werkstatt meldet sich. Im Gegenzug für den Komfort für mich nutzt die HUK eine Partnerwerkstatt. Die durchführende Werkstatt wird genannt, in meinem Fall ein großer Karosseriebauer. Das ist einfach nur ein Angebot an den Geschädigten.
Also richtig: Ich muss mir die Werkstatt nicht vorschreiben lassen. Ich habe die Wahl zwischen Komfort mit Partnerwerkstatt oder freie Werkstattwahl mit selbst organisieren, so wie man es kennt.