Man beachte:
"Privatkunden" (Hyundai-Definition)
Als vor einem Jahr die ersten BAFA-Kürzungen bekannt wurden und der Plug-In z.B. ganz rausfiel, hatte Hyundai auch versprochen, private Kunden zu entschädigen, wenn das Auto nicht bis zum 31.12.22 zugelassen werden konnte.
Die erste Einschränkung: Nur bei teilnehmenden Händlern - Viele Händler wussten davon angeblich nichts.
Das nächste war: Nur für Privatkunden - Plötzlich wurden frei ausgehandelte Verträge, die z.B. eine zus. Ermäßigung wg. Behinderung beinhalteten, als "Sonderverträge" gewertet und damit quasi dem gewerblichen Fahrzeug gleichgestellt.
Manche Fälle wurden auf Kulanz vom Freundlichen abgewickelt, manches ging auch zum Anwalt. Ich bin da immer Vorsichtig - Die Worte hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube -