Beiträge von silky-bro

    Ator

    Was verstehst du unter "Originalfelgen"?

    Da ich kein Wissender, sondern nur ein Überlegender bin, wäre eine verlässliche Aussage eines Wissenden schön.


    Meine Überlegung:

    In Zulassung I und II und COC steht bei mir kein Felgenmodellname oder Hersteller. Nur die technischen Daten/Maße. Wie auch bei den Reifen.


    Wenn Felgen und Reifen den Angaben der COC entsprechen, brauche ich keine ABE.

    Schneeketten sind erlaubt.

    Natürlich müssen diese für diese Felgen-/Reifengröße ausgelegt sein.

    Jetzt gelten die Angaben der Bedienungsanleitung. Bei mir z.B.:

    "Verwenden Sie Ketten der Kategorie SAE "S" oder Seilketten." und auch "Empfehlungen". Von A12 steht da nichts.


    COC bei mir:

    215/55R17 94V 7.0JX17/ET50 / A/C1


    Hier stellt sich die Frage, was ist eine Originalfelge?

    Nur das Felgenmodell, mit dem der Wagen ausgeliefert wurde? Oder auch jede andere Felge, die den Maßen der COC entspricht?


    Gelten für Reifen und Felgen unterschiedliche Bestimmungen?


    Motorrad habe ich Umbereift. Also immer ABE dabei.


    Beim Kona habe ich bei allen vier Felgensätzen darauf geachtet, dass sie der COC entsprechen. Warum? Man darf nicht mit ET50 vorne und ET47 hinten fahren. Auf einer Achse ohnehin nicht.

    So kann ich z.B. hinten 2 Sommerreifen (Kompletträder) rauf stecken und vorne die alten Winterreifen runter fahren. Dann auch vorne die beiden anderen Sommerreifen rauf. Die beiden Felgen mit den runter gefahrenen Winterreifen zum Reifenservice und neue Winterreifen aufziehen lassen. Egal wie ich "mische", ich brauche so auch keine ABE mitführen.

    btw: Oft wird nicht daran gedacht, dass in verschiedenen Ländern oder Regionen Winterreifen eine Mindest-Profiltiefe haben müssen (ggf. auf der Antriebsachse). 5mm o. 8mm sind mir bekannt.


    Also, wäre nett, wenn ein Wissender mal erklärt, ob bei Verwendung der in der COC angegebenen Felgen-Reifen Kombination prinzipiell Schneeketten erlaubt sind, solange die Bedienungsanleitung nichts gegenteiliges enthält.


    Für viele, die Felgen wegen der Optik kaufen, kommen Schneeketten ohnehin wohl nicht in Frage. Schrammen lassen sich nur schwer vermeiden.

    Mal lang, mal kurz.

    Hab ich es richtig verstanden?

    Auf den in der COC gelisteten Felgen und Reifen können Schneeketten entsprechend der Bedienungsanleitung (Ja/Nein 7mm,9mm,11mm, usw.) verwendet werden.

    Bei Felgen und Reifen, für die man eine ABE braucht (Sonderräder) muss in der ABE eine Schneekettenfreigabe erfolgen.


    Für die ABE der "Reifen Gundlach GmbH" für "Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2" sind Schneeketten für den "Kona Electric inkl. Facelift - 2021" nicht zulässig (A12).

    Auch in der ABE von Borbet steht bei allen Kona -> A12. Also keine Freigabe für Schneeketten. Allerdings nicht für alle Reifen/Reifenkombinationen.


    Die Logik erschließt sich mir allerdings noch nicht ganz.


    Kona electric - inkl. Facelift 2021:

    215/50R17 - Schneeketten möglich (aber nicht beim Hybrid)

    215/55R17 - Schneeketten nicht möglich (weil Standard ET50 und die Borbet "nur" ET47 ? )

    aber:

    Kona SX2:

    Freigabe nur 215/60R17 (rubberducks Beispiel)

    (meine Vermutung: auch wegen der 19 und 20'' in der Höhe Platz im Radkasten. In der Breite aber nur für den 215ner.)


    Brauch man für die "J9F40AK200" eine ABE? Wenn ja, dann muss da die Schneekettenfreigabe ersichtlich sein.

    Thomas Losert

    Das Problem liegt an Kontaktproblemen bei ausgeleierten Steckern und ist sehr weit verbreitet.

    Einfach den CCS-Stecker etwas von unten hochhalten und so lange festhalten bis die Kommunikation aufgebaut ist.

    Wenn das Kabel nicht zu schwer ist, dann reicht meist schon den Stecker bündig in die Dose am Auto zu drücken. Sonst gern Kabel anheben um den Stecker zu entlasten.

    Bei den ca. 10x die das bei mir vorgekommen ist, hat es immer gereicht zu warten und zu drücken bis die grüne Lichtleiste an der Dose leuchtet.

    Länger festhalten schadet nicht. Wenn erst abgebrochen wird, nachdem die Leuchte grün wurde und der Stecker noch festgehalten wird, dann kann man Kontaktfehler wohl ausschließen.


    Da kommt bei 50km Reichweite schon mal leicht Panik auf.

    Bei Panik schaltet unser Gehirn viele Sachen aus und geht auf Fluchtmodus.

    Also ruhig bleiben und rational vorgehen.

    Sind alle 6 Säulen vom gleichen Anbieter? Hardware, Software, Abrechnung, ...

    Sind die AC-Säulen von einem anderen Anbieter? z.B. Discounter?

    Sind die 6 Säulen im selben Ladepark?

    Können andere Laden? Auch andere Kona?


    Mit Probieren findet man oft den Fehler oder kann zumindest Hinweise geben.


    Mal sehen was die Werkstatt als nächstes tauscht.

    Die Werkstatt suchen lassen ist nicht sinnvoll. Entweder die schreiben dir eine Rechnung oder verteilen die Kosten auf uns alle.

    Doku ganz wichtig. Wann hat es wo funktioniert und wann und wo nicht. Oft erkennt man eine Serie.


    Daumen Drück.

    bei meiner Arbeitsstelle ums Eck

    Das ist keine schlechte Idee. Auch wenn man mal etwas mehr bezahlt, man hat es im Auge und kommt ggf. schnell hin und weg.

    Die km Rechnung des anderen Händlers (16.334 km + 195km) riecht ein bisschen nach 15.000km plus 10%. (oder kam die Meldung vom Auto?)

    Der gut ausgebildete Händler fragt dich, was in deinem Serviceheft steht, da das das Entscheidende ist.

    Wobei Inspektion zu früh besser ist als zu spät!

    In DE war es leider nicht möglich ein SmartMeter zu bekommen.

    So war der Tibbertarif dann für ein Jahr sogar ca. 200 Euro teurer als der Konventionelle.


    Dafür aber heute Mittag in FIN in 4h ca. 40kwh geladen. Preis war -2ct/kwh. Bekomme für das Laden also 80ct gutgeschrieben.

    Allerdings berechnet der Netzbetreiber 6ct Durchleitung und 2ct Stromsteuer. In Summe habe ich also doch 6ct/kwh bezahlt.


    Macht also so 1€ auf 100km.


    Allerdings hat der Netzbetreiber dieses Jahr seine Grundgebühr erhöht. Mtl. 7 Euro mehr, Jetzt also 580 Euro Grundgebühr im Jahr. In DE zahl ich nur 60 Euro.


    Es gibt ja nicht nur Werbung von Herstellern, sondern sogar Autos, die V2X können, weil es für die Zulassung in ihrem Land/Region vorgeschrieben ist. Bei diesen muss es für DE extra deaktiviert werden.

    Man stelle sich einmal vor, dass alle EV nachts, am WE oder Mittags geladen werden.

    1. weniger Verbrauch zu Spitzenzeiten.

    2. bei bidirektionalem Laden könnte man Spitzen mit der Energie aus den Akkus drücken. Vielleicht braucht das Gaskraftwerk nicht hochlaufen.


    Nach dem Merit-Order-Modell würden alle Stromproduzenten weniger für ihren Strom bekommen. (Es würde für alle Stromkunden billiger werden.)


    Warum werden Börsentarife und das bidirektionale Laden in DE nicht gefördert?

    ne ne,

    diese verkürzten Aussagen stimmen so nicht.

    Das ist recht eindeutig und die Krux liegt hier: betriebsbereit mitführen

    recht eindeutig ja, aber nicht wie Ator es versteht. Zumindest verstehe ich es anders.


    Wenn dein Handy eine installiert ist, muss die nicht an sein um Betriebsbereit zu sein.

    Ein Handy ist von StVO-Text nicht betroffen, da es gar nicht für die Radarwarnung bestimmt ist. Ein Gerät, das Radarwellen misst und einen dann warnt oder diese gar stört, das ist dafür bestimmt und verboten und kann eingezogen werden.


    Wenn allerdings im Auto jemand eine Warnapp startet, die der Fahrer nutzt, dann ist ein Bußgeld fällig.


    Zitat von StVO Auszug:

    "... das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen ..."

    Motorradbay

    mal ausrechnen.

    z.B. von 20% auf 100% laden. 64/100*80=51,2

    Wenn alte Akkus 51,2 kwh laden können, du aber nur 46 kwh, dann hat Ator wohl recht. (wäre auch meine Vermutung.)

    Das Verhältnis Reichweite und Verbrauch prüfen. Immer noch 15kwh/100km aber jetzt geringere Reichweite, - weniger nutzbare Kapazität.

    Wenn du auch 51,2 laden kannst ist bei jetzt höherem Verbrauch der Akku "defekt".