Den allerersten Satz in der Bedienungsanleitung verstehe ich so, dass das was in der Bedienungsanleitung steht entscheidend ist. Das sich hier Bedienungsanleitung und Serviceheft widersprechen ist das Problem. Was bei eine juristische Auseinandersetzung aber eher von Vorteil sein sollte, denn der Fehler wurde von Hyundai gemacht.
Für mich steht da nur, dass die Bedienungsanleitung Bestandteil des Fahrzeugs ist und unbedingt dabei bleiben muss, nicht aber, dass es verbindlich für die Gewährung von Garantieleistungen ist. Sind für mich 2 Paar Schuhe. Und die Einhaltung der Voraussetzungen für die Gewährung der Garantie wird ja im Serviceheft dokumentiert, nicht im Bordbuch.