Gesetzliche Gewährleistung:
24 Monate,
jedoch vom 13. bis zum 24. Monat Beweislastumkehr!
Kannst Du also im 18. Monat vergessen.
Und denk immer daran:
Die gesetzliche Gewährleistung zielt immer darauf ab, dass ein Mangel bei FahrzeugÜBERGABE bestanden hat.
Also im Zeitpunkt der Übergabe.
War bei der Übergabe kein Mangel bzw Mängelbehaftet, dann gibt es nichts. Z.B. später kaputt gegangen, aber kein Mangel bei Übergabe: dann Pech.
Willst Du also jetzt gesetzliche Gewährleistung machen, musst Du folgendes erledigen:
1. Fehler finden bzw im Detail identifizieren (z.B. defekte ICCU),
2. Gutachten darüber, dass ein Produktionsfehler bzw ein elektrischer Designfehler vorliegt.
Privat-Gutachten, ggf bei Gericht: weiteres Gutachten.
3. Auto nicht weiterfahren. Gerichtsverfahren abwarten. Dauert ca 1 Jahr nis 18 Monate, dann weitersehen...
So ergeht es allen Kunden, die nur gesetzliche Gewährleistung haben, ab dem 13. Monat.
Hyundai gibt 5 Jahre Garantie ohne km-Beschränkung, letztendlich besser.
Grosser Haken:
Der Anspruch in der Hyundai-Garantie verfällt, wenn dieser nicht innerhalb 1 Monat geltend gemacht wird! Siehe Garantiebedingungen.
Also sicher dir
1. den ADAC-Nachweis,
2. Datum Abgabe Nachweis bzw Datum Reparatur-Auftrag !
Wichtig jetzt noch:
Verlange von der Werkstatt Detail-Angaben was sie bislang gemacht haben. Fehlerspeicher auslesen und sonst nichts reicht nicht!!!
Frag freundlich, wieviel Erfahrungen er mit Elektro-PKW hat!? Also nicht nur Inspektion! DER TON MACHT DIE MUSIK ...
Dann frage nach konsequenter sturer Durchmessung aller Sicherungen und aller RELAIS im Hauptsicherungskasten unter der Motorhaube!
Zusätzlich die Rettungskarte beachten, dass dort ggf ein Relais bzw eine Sicherung defekt ist.
Darauf hinweisen, dass ggf die ICCU defekt sein könnte.
Verlange den zuständigen Mitarbeiter sowie den Meister (macht meist nur die Endabnahme) zu sprechen.
Viele Grüße