Beiträge von NCC1701DATA

    Als ich noch mit E im Kennzeichen unterwegs war, hab ich auf der Autobahn oft die "Mach doch mal die linke Spur frei" Drängelei erlebt. Wenn der Nexo noch Saft im Pufferakku hatte, hab ich mir dann den Spaß erlaubt, bis Vmax (183 Tacho) durchzubeschleunigen, mit der Folge, dass er ordentlich Wasser hinten rausgelassen hat, oxydierter Wasserstoff (Brennstoffzelle) halt🤣. Das hatten die Verbrennerdrängler meistens nicht erwartet und sind erstmal auf Abstand gegangen. War immer lustig für mich...🤣🤣🤣

    Mein Nexo war seinerzeit auch von Hemmerle. Schade, dass sich die Tankstellentechnik insbesondere hinsichtlich der technischen Zuverlässigkeit nicht weiterentwickelt hat. Sogar das Gegenteil ist der Fall: Eine von zwei für mich seinerzeit gut erreichbaren H2-Tankstellen wurde mittlerweile ersatzlos geschlossen ("Ende der Lebensdauer") und die zweite, für mich wichtigere weil nähere, hatte immer schon wiederkehrende Ausfälle und "taumelt" auch dem Ende der Lebensdauer zu, ohne dass es belastbare Aussagen zur zukünftigen Verfügbarkeit gäbe.

    Deswegen hatte ich mich nach Ende der 4-jährigen Leasingdauer gegen ein weiteres H2-Auto entschieden.

    Der Nexo selber war einfach toll und technisch völlig problemlos.

    Schade.

    Bei mir:

    "Keine Antwort der Kamera. Falls der Fehler weiterhin besteht, blablabla..."

    Habe es zwei mal ausprobiert - hat nicht funktioniert.

    Zur Sicherheit dann erst mal den aktuellen Status abgerufen - hat funktioniert, Verbindung zum Auto ist da.

    Dann wieder versucht und diesmal das hier:

    "Sie haben das Aufnahmelimit von 2 Bildern innerhalb von 2 Stunden erreicht. Sie können neue Bilder nach Ablauf des 2-Stunden-Zeitraums aufnehmen."

    Bilder sind natürlich keine aufgenommen respektive gespeichert worden.

    Was für ein Blödsinn...

    ?(

    Wie teuer war das Gutachten vom TÜV?

    Wie nennt sich das Gutachten?

    Wie teuer das Gutachten war, müsste ich nachschauen - ist schon etwas länger her und ich befinde mich z.Zt. im Urlaub. Aber das Guthaben nicht gehabt zu haben, wäre deutlich teurer gewesen.


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    Meine Erfahrung mit der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs an Hyundai, allerdings über den Leasinggeber "ALD" aber auch als "Hyundai-Leasing" betitelt:


    Ich kann Dir nur dringend empfehlen, vorher noch ein eigenes Gutachten einer anerkannten Organisation machen zu lassen!

    Die DEKRA ist großer Auftragnehmer von ALD und macht ausser den Rücknahmegutachten auch noch sämtliche Gebrauchtwagenbewertungen. Kein Wunder also, dass die Schäden die mein Leasing-Hyundai unzweifelhaft hatte von der DEKRA zu absurd hohen Kosten zu meinem Nachteil bewertet wurden.

    "Wessen Brot ich ess', dessen Lied ich sing'."

    Nennt sich das ganze dann nicht auch noch irgendwas mit "fair"? Etikettenschwindel!

    Zum Glück hatte ich vorher ein Gutachten des TÜV machen lassen. Mit diesem bewaffnet gab es dann am Ende eine salomonische Einigung ohne Gericht zu annehmbaren Kosten.


    Tatsächlich wurde mein Auto dann von einem Fahrer abgeholt und überführt. Dieser Termin lag wohl aufgrund von Mangel an verfügbaren Fahrern am Ende Wochen hinter dem eigentlichen Rückgabetermin. Da ich diese Verzögerung aber nicht zu vertreten hatte, wurden mir selbstverständlich keinerlei zusätzliche Kosten berechnet. Der Abholservice wird ja kostenpflichtig vom Leasinggeber angeboten und wenn dann ein Termin aus von mir nicht zu verantwortenden Gründen nicht zustande kommt, dann bin ich schlicht nicht in der Verantwortung. Wäre ja auch noch schöner, wenn ich auf einmal u.a. auch noch für "schlechtes Wetter" verantwortlich wäre...


    Am Ende wird manches nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird - wenn Du gut vorbereitet bist und Deine Rechtsposition kennst. Im Zweifel lass Dich wie Dir schon empfohlen wurde lieber juristisch beraten.

    Spekulation:

    Dass auch bei Insolvenz eines Autohauses die bestellten - und vielleicht schon (an-)bezahlten - Neuwagen an die Kunden auch noch ausgeliefert werden, sollte selbst in dem Fall, dass das Autohaus den Betrieb tatsächlich sofort einstellt, im Interesse eines jeden Herstellers sein.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Herstellers für diesen Fall nicht in irgendeiner Form eine kundengerechte Lösung findet und dafür die dann mit Sicherheit schlechte Presse in Kauf nimmt...

    So es ist vollbracht. heute haben wir den Kona bestellt und er wird gekauft. Meine Frau ist wohl recht angetan von dem Auto. Trotz ihrer Behinderung kann sie ( für ihre Verhältnisse) sehr gut ein- und aussteigen.

    Die Behinderung Deiner Frau die ihr das Ein- und Aussteigen erschwert ist sicher DAS Kriterium, wonach ihr Euch richten müsst. Alles andere ist hinter einem solchen Kriterium unwichtig und sind somit für Euch "Luxusproblemchen". Wichtig ist allein, dass Deine Frau mit dem Zuschintt des Autos zurecht kommt.

    Ergo: Richtig entschieden - egal, ob es demnächst bei allerlei Gelegenheiten zu viel "blingbling" macht!