Beiträge von tippex

    Da der Kona mit maximal ca. 70 kW lädt, halte ich Leistungen von 50 - 100 kW auf Fernreisen für ideal.

    Wenn es mehr ist, schadet es nicht, nützt aber nichts.

    Ansonsten reichen mir in 90 Prozent der Fälle AC Lader mit 11 kw. Die findet man inzwischen bei uns reichlich.

    Ständig kommen neue hinzu.

    Ist ja Pflicht bei Neubau eines Supermarktes z.B.

    Wenn ich die Kosten abzüglich der Einsparungen bei Steuer, Verbrauch, Unterhaltskosten und Prämien über 4 Jahre rechne, war es das preiswerterteste Auto, das ich seit langem hatte.

    Ich wüsste nicht wer das Originale Kabel Produziert hat.

    Ansonsten wäre das ein Anhaltspunkt zu erfahren welcher Ausrüster Ladekabel als Zulieferer Produziert.

    Das ist das Lapp-Originalkabel, das bei meinem Kona dabei war.


    LAPP MOBILITY Typ 2 Ladekabel 22 KW 7m - Ladekabel E Auto 32a 3-Phasig - IP55 geschütztes Ladekabel Mode 3 - Ladekabel Typ 2 mit korrosionsresistenten Steckkontakten - geeignet für PHEV, BEV & EV https://amzn.eu/d/8heC0Xu

    Genau. Hier wird das Thema ausgiebig diskutiert.

    Die wenigsten Autofahrer fahren täglich über 300 km, sodass sie jeden Tag laden müssen.

    Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz, in der privaten Tiefgarage, vor dem Wohnhaus, bei Hotels und Ferienwohnungen sind künftig positive Auswahlkriterien.

    Wer geht heute z.B. noch an ein Urlaubsdomizil ohne WLAN? War nicht immer so.

    Genauso wird es mit der Elektromobilität.

    Unser diesjähriges Ferienhaus in der Bretagne hat eine Wallbox.😉

    § 19 (2) der StVZO nennt drei Arten von Änderungen, die einen Grund für das Erlöschen der Betriebserlaubnis darstellen:


    1. Umbauten, welche die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart ändern

    (z. B. Pkw in Wohnmobil umbauen, Kombi zu Klein-LKW umbauen)


    2. Änderungen, die zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen können

    (z. B. Änderungen an der Bremsanlage, den Reifen, der Lenkung, dem Fahrwerk oder an tragenden Teilen)


    3. Eingriffe, die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern.

    (dies sind in erster Linie Änderungen an Motor oder Abgasanlage, sprich „Tuning“)



    Sehe jetzt nicht, dass einer dieser Punkte auf einen Frunk oder Haubenlifter zutrifft, soweit sie fachgerecht eingebaut sind. Meinen Frunk habe ich von einem Hyundaihändler.


    Windabweiser und Folien zur Scheibentönung fallen aber z. B. darunter, da sie die Sicht beeinflussen (Punkt 2.)

    Das dürfte auch bei Veränderungen am Fahrersitz ein Problem sein, falls du keinen Neuen mit ABE findest


    § 19 StVZO - Einzelnorm