BAFA Antrag wegen Bezeichnung "EV" statt "Elektro" abgelehnt

  • Hallo,

    ich habe meinen Antrag abgelehnt bekommen weil in der Kalkulation und der Bestellung "Hyundai Kona EV Advantage GESCHLOSSEN 5-türig 1-Gang" steht, die Begründung ist das der "Hyundai Kona EV" nicht förderfähig sei. Wundert mich jetzt im nachhinein nicht da er eben laut Liste "Kona Elektro" heissen müsste, evtl. auch "Kona Elektro DAB+" weil DAB+ im Advantage Paket enthalten ist.

    Laut Händler (Torpedo Kaiserslautern) hatten 70% das Problem und mit dem Einspruch erfolg, allerdings können die wohl keine neue Rechnung ausdrucken da über ALD geleast.

    In der Kalkulation steht auch "Nachlass-1 9,81%" und "Nachlass-2 3.000€ ohne das das als Herstelleranteil erwähnt wird, reicht das aus oder muss das extra erwähnt werden.

    Hat jemand auch so eine Ablehnung bekommen und wie habt ihr das BAFA überzeugt das "EV=Elektro"?

    Vielen Dank

  • Für die Antwort muss mal kein Elektroauto haben, weil das Vorgehen eigentlich immer so ist:


    Erst sehr schnell prüfen, ob ALD (offenbar der Leasinggeber) diese Prämie ggf. schon kassiert hat!

    Nicht dass du wegen Betrugsversuch durch doppeltes Kassieren Ärger bekommst.


    Widerspruch formulieren, z.B. dass EV die gängige Abkürzung für "electric vehicle" ist, vielleicht noch mit einer Bestätigung des Händlers (der sollte m.E. problemlos mitspielen, Begründung siehe ganz unten), dass es sich um die rein elektrische Version handelt, und dem Ausdruck der Fahrzeugbeschreibung der Hyundai-Webseite, und los.

    Ich würde mich auch nicht wundern, wenn das Fahrzeug in ADAC-Listen von Elektrofahrzeugen steht (den ADAC kennen die Leute im Amt eigentlich alle, ist also den Versuch wert) oder in irgendwelchen Listen von (anderen) Ämtern über förderungsfähige Fahrzeuge, aber als Nicht-Elektroauto-Fahrer habe ich mangels Interesse derlei nie gesucht und kann dir keine URL nennen.


    Das ganz normale Vorgehen also, wenn ein Sachbearbeiter (oft schlecht eingearbeitet und zudem überlastet) im Amt Quatsch gemacht hat, hat auch nichts mit Autos zu tun.


    Ganz wichtig sind die einzuhaltenden Fristen für den Widerspruch, also auch dies ganz normales Vorgehen; "schlimmstenfalls" reicht man den Widerspruch innerhalb der Frist ein und reicht Begründungen wie schwer zu beschaffende Unterlagen noch nach Fristablauf nach.

    Und wenn sie erneut ablehnen, ganz flink (die leidigen Fristen!) Anwalt konsultieren, ob eine Dienstaufsichtsbeschwerde infrage kommt oder gleich eine Klage - oder ob Rückabwicklung des Kaufvertrages besser wäre, sofern die Förderfähigkeit bei Vertragsanschluss schriftlich zugesichert wurde.

    Hyundai Kona Hybrid MJ 2021 in Dark Knight mit Prime-Ausstattung zuzüglich einiger weiterer Extras :saint:

  • Also da ist leider das System bei der BAFA etwas simpel, die geben die Sachen ein und wenn die Bezeichnung im PC bei denen nicht mit der auf der Rechnung übereinstimmt, Pech gehabt...

    Früher war es immer Kona Elektro DAB+ und dann musste deine Ausstattung als Paket vermerkt sein.

    Einspruch einlegen wäre auf jeden Fall sinnvoll und auch zu versuchen eine Rechnung zu bekommen, die die von der BAFA geforderten Bezeichnungen trägt. Die müssten meine ich eine Liste veröffentlicht haben, wo drinsteht, welches Fahrzeug mit welcher Summe gefördert wird und dass ist dann auch die Bezeichnung, die man benötigt.

    Kona EV 2020 Dark Knight Premium 150 kW


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    Das Leben ist nur ein schlechtes Adventurespiel... ?(


    ...aber die Grafik ist sehr gut. :D

  • Danke, genau die meinte ich. Und wenn man dann schaut gibt es genau drei Einträge:

    - Kona Elektro

    - Kona Elektro DAB+

    - Kona Elektro MY21


    Und wenn die Rechnung nicht eine dieser Bezeichnungen aufweist, wird das Ganze stumpf abgelehnt, weil das System da so sagt...

    Kona EV 2020 Dark Knight Premium 150 kW


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    Das Leben ist nur ein schlechtes Adventurespiel... ?(


    ...aber die Grafik ist sehr gut. :D

  • Genau das ist das Problem. Hier weiß jeder das ein EV ein Elektro ist nur blöd das Hyundai scheinbar selbst den Begriff EV verwendet (hat) und nur "Elektro" auf der Liste steht.

    Ich kann die Mitarbeiter da auch verstehen, es gibt hunderte Autos auf der Liste da kann man nicht erwarten das dort jede von irgendeinem Verkäufer verwendete Bezeichnung akzeptiert wird.
    Ich habe mich mal an ALD gewendet da der Händler sagt er vermittelt das nur. Ärgerliche Sache das Ganze mit möglichen unschönen Konsequenzen.

  • Das hilft dir zwar jetzt nicht weiter, aber ich wäre stinksauer auf diesen Händler!


    Als ich meine "EV's" geholt habe, hat der Händler die Förderung für mich beantragt!


    Das ist bei denen Tagesgeschäft!

    Man kann sich jeden Tag aufregen..............

    man muss es aber nicht !8)

  • Früher konnte man einfach Widerspruch einlegen und eine neue Rechnung hochladen.

    Ab 01.06.21 ist das alle komplizierter geworden.
    Widerspruch würde ich dennoch einlegen und entsprechende Nachweise vorlegen, dass es sich um ein förderungsfähiges Modell handelt.

    https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiee ... ellen.html

    Die Händler sollten eigentlich geschult sein.

    https://www.kfz-betrieb.vogel.de/seit-j ... a-1035830/

    Kona EV 64 kW Premium - Tschechien EZ Mai 2020 - Software 231102

  • Entscheidend ist : die Fahrzeugbezeichnung muss in der BaFa-Liste zu finden sein : Im Leasingvertrag steht : HYUNDAI Kona EV "Style" . Im BaFa-Antrag habe ich den Listennamen ( Hinweis des Verkäufers) KONA Elektro DAB+ angegeben . Nach 7 Wochen war das geld da . Im Sommer dasselbe Verfahren beim Fiat 500e - nach 6 Wochen war das Geld da...

  • Inzwischen gibt es nur noch:

    327 Hyundai KONA Elektro DAB+ 29285,71
    328 Hyundai KONA Elektro MY21 29957,98

    Als ich meine "EV's" geholt habe, hat der Händler die Förderung für mich beantragt!

    Ja, aber finde es auch nicht schlimm das selbst zu machen. Geht ja einfach.


    Ed77 Was wurde aus deiner Förderung? Bekommen?