Sollte Nachrüstung einer Anhängerkupplung durch Hyundai erfolgen? Kona Elektro 64kWh/150kw

  • Hallo liebe Leute,

    Ich bin neu hier.😀

    Ich werde von Freunden einen Kona Elektro Bj 2023.07. 64kWh/150kw kaufen. Ich möchte dann eine abnehmbare Anhängerkupplung nachrüsten lassen für den Transport von Fahrrädern und zum ziehen kleinerer Anhänger. Da ploppen bei mir einige Fragen auf. Ist der Kona-E dafür vorbereitet? (Frage von einem Online-Anbieter)Kann ich die Installation auch von einer Fremdfirma, also nicht von Hyundai, machen lassen, ohne Garantieeinbuße?🤔

    Die Preisspanne zwischen Hyundai (ca1300€) und einem örtlichen Anbieter in Dortmund (800€) sind da schon groß.

    Viele Grüße, Ralf

  • Also ich habe mir für meinen Kona 150KW eine abnehmbare Anhängerkupplung montieren lassen (mit Anhängelasterhöhung).


    Mein Hyundai-Händler Nähe Ruhrgebiet hat mir sogar explizit dazu geraten, dass nicht bei ihm zu machen, da er nur die original-Hyundai-Lösung anbieten kann und dann bleibt es ja bei den 300kg Anhängelast.


    Er meinte zu der Garantiesache nur, dass das unerheblich ist. Wenn der Händler einen Garantieantrag stellt, sieht Hyundai ja nicht, dass eine AHK verbaut ist. Hyundai bekommt ja nur die Infos die der Händler weiterreicht. Und außerdem müsste die AHK ursächlich sein bzw. in kausalem Zusammenhang stehen für den Garantieschaden.


    Ich hab die Umrüstung beim hier im Forum bekannten Betrieb "Die Verkuppler" machen lassen, incl. Gutachten und darf nun 1300kg ziehen. Bin da sehr zufrieden mit.

    Mein Kona hatte wohl keine Vorbereitung, das war aber kein großes Problem, meinte die Werkstatt, das sei dann nur ein anderer Kabelsatz.

  • Zur Garantierelevanz kann hier keiner eine belastbare Aussage machen. Wenn bei der Garantieprüfung eine erhöhte Anhängelast auffällt kann theoretisch zB ein Motor oder Getriebeschaden in der Garantie abgeleht werden, weil die zu hohe Last möglicherweise Ursache für den Schaden sein könnte... Nur theoretische Spielchen.


    Die Qualität des Einbaus halte ich für gleichwertig. Meine AHK ist aus anderen Gründen als Garantie von HY. Der Parksensor piept trotzdem und es gibt auch keine schöne Lösung für den annehmbaren Kugelkopf. Da hatte ich schon mehr erwartet, im Zubehör gibt es mE die gleiche Qualität.

    Kona EV 2021 150kW, Dark Knight, mit alles ohne Zwiebeln Glasdach

  • Zur Garantierelevanz kann hier keiner eine belastbare Aussage machen.

    Als Hyundai Sachbearbeiter würde ich alle Garantieansprüche bei Auflastung ablehnen. Der Original-Kona ist auf Fahrzeugbasis Verbrenner dafür geeignet höhere Lasten zu ziehen.

    Beim EV gibt es wohl Bauteile (z.B. Leitungen) die bei der Anhängelastberechnung den Anforderungen an Gefälle und Steigungen nicht genügen. Deshalb gibt es bei Lasterhöhung wohl auch eine Begrenzung der Steigung in %. HH - Berlin also kein Problem. Die ein oder andere "Bergstraße" mit 12% dürfte man nicht fahren.

    Wenn Hyundai erklärt, dass man die zu erwartende Lebenszeit von Bauteilen wie Gelenkwellen und Bremsscheiben auf ein max. zulässiges Gesamtgewicht von 2t (FZ + 300kg) kalkuliert hat und dabei eine Lebenszeit von 10 Jahren herausgekommen ist, dann kann man 8 Jahre Garantie vertreten.

    In der Einzelabnahme wird die Funktion, aber nicht die zu erwartende Lebenszeit der Bauteile beurteilt. (Mit Nichtwissen!)

    Das ggf. Bauteile bei einer Nutzung von 3t (FZ + 1.300kg), also 50% mehr Gewicht nur eine Lebenszeit von 7 Jahren erreichen, wäre zumindest nachvollziehbar.


    Selbst elektronische Bauteile könnten betroffen sein. Höhere Leistung beim Beschleunigen und beim Rekuperieren als von Hyundai kalkuliert.


    Ich persönlich würde gern "Auflasten" und halte das Fahrzeug auch dafür geeignet. Verantwortungsbewusster Umgang vorausgesetzt.

    Aber erst nach Garantieende.

    Oder nach schriftlicher Garantiebestätigung durch Hyundai.


    Informationen bei einer Garantieanfrage zurückzuhalten, da man die Entscheidung nicht gefährden will, halte ich per se für problematisch.


    Wenn man es halbwegs anständig lösen möchte, dann stellt man als Fahrzeuginteressent diese Frage:

    Hätte es einen Einfluss auf die Herstellergarantie, wenn ich bei Ihnen einen Neuwagen kaufe und durch eine Fachwerkstatt eine AHK mit einer Auflastung von 1.300kg mit Einzelabnahme einbauen lassen würde?

    Ohne Garantie wäre das Fahrzeug für mich nicht interessant.


    In diesem/deinem Fall Frage mit 300kg.


    Meine AHK (300kg) wurde von Hy eingebaut. Preis war mit ein bisschen handeln OK. (Lag noch beim Händler/Werkstatt auf Lager!) Im Falle eines Fehlers oder Rückfrage hat man nur einen Ansprechpartner.

    Unterhaltung nach Einbau wegen Sensoren und Warnton.

    Man hat mir erklärt, dass man das automatisiert abschalten kann. Man habe das sonst auch immer gemacht, sodass bei Anhängerbetrieb die Sensoren im Rückwärtsgang inaktiv waren. Dann hätten aber wohl mehrere das wieder umbauen lassen. Seit dem würde man den "Automatismus" nur noch auf Aufforderung aktivieren. (Soll kleine Hardware und kleine Softwareanpassung sein.)

    Da sich das Piepen aber ganz einfach links neben dem Lenkrad durch Tastendruck ausschalten lässt, habe ich es so gelassen und komme damit gut zurecht.


    Ergänzung:

    Habe mal bei mir nachgesehen. Meine Kupplung ist von MVG und hat einen D-Wert von 9KN.

    Diese sollte sich also heute ohne große Probleme Auflasten lassen. zumindest gebremst bis 1.300kg bei zulässigen Steigungen von 8%.

    Werde die nächsten Tage mal überlegen und dann wegen Garantie bei Hyundai anfragen. Berichte dann.


    Es sollte also möglich sein, eine aufgelastete AHK direkt von Hyundai einbauen und auch eintragen zu lassen. Das würde ich mal bei der Hyundai-Werkstatt anfragen. Der "Gesamtpreis" ist dann ggf. wieder attraktiv und die Garantie sollte dann wohl auch erhalten bleiben. Beim Einbau darauf achten, dass die zu verbauende AHK zumindest der Voraussetzung für eine Auflastung genügt.

  • Hi silky-bro


    Der TE will gar nicht Auflasten, ihm reichen die 300kg bzw die Funktion für Fahrradträger. Insofern muss Ralfdokona da nichts beachten.

    Es gab bei meiner Recherche nur die Kupplung von MVG, egal wer die einbaut. Aktuelle Marktlage kenne ich nicht.


    Man hat mir erklärt, dass man das automatisiert abschalten kann.


    Das finde ich spannend. Meine Werkstatt sagte mir, das geht nicht.

    Mich nervt das gepiepe, vor allem wenn ich rangieren muss. Mir fällt auch kein Grund ein, warum man das wieder zurückbauen lassen sollte. Das Piepen bringt einem mit Träger oder Anhänger mE gar keinen Nutzen. Ich kenne das von keinem anderen Hersteller. Ford, VW, Toyota, Renault, alle meine Erfahrungen mit AHK schalten die PDC ab, wenn ein Stecker in der Dose steckt.


    :/ Manche Systeme erkennen nur den Stecker in der Steckdose, also auch wenn ein Adapter drin steckt. Den Adapter fahren manche Menschen ja in der Steckdose spazieren. Dann klappt der Pieper natürlich nicht mehr und das wäre eventuell ein Grund für den Rückbau.


    Falls du also nähere Informationen bekommen kannst, wie das umgesetzt wird, bin ich dankbar.

    Kona EV 2021 150kW, Dark Knight, mit alles ohne Zwiebeln Glasdach

  • Es sollte also möglich sein, eine aufgelastete AHK direkt von Hyundai einbauen und auch eintragen zu lassen. Das würde ich mal bei der Hyundai-Werkstatt anfragen. Der "Gesamtpreis" ist dann ggf. wieder attraktiv und die Garantie sollte dann wohl auch erhalten bleiben. Beim Einbau darauf achten, dass die zu verbauende AHK zumindest der Voraussetzung für eine Auflastung genügt.

    Das dürfte dir vermutlich nicht oder nur schwer gelingen, ich habe in meinem Umfeld keine Hyundai-Werkstatt gefunden, die eine andere als die "eigene"Anhängerkupplung verbaut.


    Zudem gibt es zu der MVG-Anhängerkupplung vom Hersteller MVG meines Wissens keine Auflastungsbescheinigung /Mustergutachten, mit der man eine Auflastung bei einer Prüfstelle beantragen könnte. Daher habe ich einen anderen Kupplungshersteller.

    Der D-Wert wäre allerdings ausreichend, für 1300kg muss die AHK mindestens 7,98kN haben.


    Im Übrigen halte ich keine Informationen zurück. Der Händler hat klar gesagt, dass Hyundai im Falle eines Garantiefalls im Garantieantrag verschiedene Angaben fordert. Der Fahrzeugschein zählt nicht dazu. Und dieses ist das einzige Dokument aus welchem, das hervorgeht.

    Außerdem heißt eine Anhängelasterhöhung auf 1300kg auch nicht, dass man so viel zieht.

    Ich habe im Vorfeld bei meinem Händler und dieser bei Hyundai angefragt und das reicht mir so.

  • Es ging mir darum dem TE aufzuzeigen, dass bei einem geringen Preisunterschied eine auflastfähige Kupplung eingebaut werden sollte. Falls man ggf. dies selbst mal benötigt oder als Verkaufsargument.

    Auch können Hyundaiwerkstätten unabhängige Angebote machen. Wenn die eine "alte" Kupplung los werden wollen, kann der Preis stimmen.

    Über Einbauten in einer Fachwerkstatt im Bezug auf Garantie gibt es so viele Infos, da wollte ich nicht auch noch ergänzen. Von dem was ich so gelesen habe, bleibt die Garantie erhalten. EU-Recht greift da wohl auch noch.


    Weil man in den AGBs manchmal Formulierungen liest wie: Wenn für die Bearbeitung des Garantieanspruches relevante Daten nicht mitgeteilt werden, sind wir von der Leistung frei.

    Was "relevant" ist, steht da nicht. Ggf. muss das dann ein Gericht entscheiden. Örg!

    Man sollte denen nicht die Möglichkeit geben etwas ablehnen zu können. Selbst ein späteres obsiegen kostet Zeit und Nerven.