Beiträge von rubberduck

    Genau, irgendwann kann man für die gesammelten Punkte Strom laden, den Rest bezahlt man mit der Lidl App. Wäre ne gute Strategie. (nur ein Gedankenspiel)


    Könnte aber auch nur mit der Pflicht zum scannen beim Bezahlen verknüpft werden. Wäre auch ne gute Strategie.


    Die Unternehmen wollen ihre Kunden besser kennen lernen und sammeln Daten, das ist sehr viel Wert. Also tun sie alles, um möglichst viele Lemminge Kunden zur App oder Kundenkarte zu bewegen. Punkte sammeln will eh fast jeder.


    Bei Globus gibt es ähnliches schon: mit Globus-Karte gibt es an der Globus-Tankstelle je Liter 1-2ct Rabatt abhängig vom monatlichen Umsatz. Und in Koblenz ist es eh schon meist die billigste Tanke.


    Meiner Meinung nach ist das Koppeln des Ladens an so ein Datensammelsystem eine logische Konsequenz. Die kostenlose Einführung ist solides Marketing-Handwerk. Wenn man etwas erst mal gewöhnt ist und es klappt bleibt man gern dabei. Findet sich in vielen Branchen.

    Tempomat oder limit aktivieren, beide nutzen die aktuelle Geschwindigkeit. Rechts auf die dazugehörige Wippe drücken schaltet die Pause aus und ein. Assistent bleibt aktiv mit allen eingestellten Werten, ergelt aber nicht. Auch wieder aktivieren nach betätigen der Bremse oder so, wenn der Assistent selbst auf Pause geht.


    In Pause nach oben oder unten drücken (+ oder -) setzt die aktuelle Geschwindigkeit als Sollwert.

    Verkäufer sagen viel... Und vergessen auch viel... Dabei unterstelle ich keine Absicht!


    Ich würde von der Seite einen Screenshot anfertigen. Oder besser noch per Browser drucken, da steht das Datum dabei. Der ist zwar nicht fälschungssicher, aber man hat es zumindest noch, wenn die Seite nicht mehr vorhanden oder geändert ist. Was man mit dem Screenshot wirklich anfangen kann stellt sich erst im Ernstfall heraus.

    Fakten zum E-Kennzeichen: https://www.adac.de/rund-ums-f…rteile-elektroauto-stadt/

    Ausländer können sich stattdessen eine blaue Plakette holen: https://www.adac.de/rund-ums-f…/elektroauto-kennzeichen/


    Leider ist in DE so viel Offensichtliches an Formalismus gekoppelt. Trotz Elektro muss man ja auch eine grüne Plakette in der Scheibe haben, um in Umweltzonen fahren zu dürfen. Das "E" auf dem Kennzeichen würde an sich reichen, aber nö, Einfahrt nur mit Plakette.


    bei spanischen Autos steht das "E" vorn im Nummernschild ;)

    Das steht in Spanien für Vehículos Especiales, also Spezialfahrzeuge. Es hat kaum was mit Elektro zu tun, wenn ich Wikipedia glaube: https://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_(Spanien)


    Österreich hat eine andere Farbe: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/elektroautos_und_e_mobilitaet/Seite.4320010.html#:~:text=Die%20E%2DKennzeichen%20sind%20seit,wird%20eine%20gr%C3%BCne%20Nummerntafel%20ausgeh%C3%A4ndigt.


    Und so macht jedes Land, was es will ;) (Außer bei Gurkenform)

    Das mit dem Radio werde ich auch noch hinkriegen.

    Das ist tatsächlich doof gelöst. Im Auto lässt sich nichts ohne Fahrbereitschaft bedienen. Fenster, Radio, Standheizung, alles inaktiv. Steht man mit Fahrbereitschaft rum (P-Stellung und Feststellbremse) meckert das Auto irgendwann, man solle es ausschalten.


    Laut Handbuch ist der Utility-Mode dafür gedacht: Anhalten - Auf P schalten (!) - EV-Menü aufrufen - Standmodus aktivieren

    Siehe: http://webmanual.hyundai.com/S…2.html?keyword=standmodus


    Es lässt sich nur aus der Fahrbereitschaft aktivieren, wenn P gewählt ist! Geht also nicht ohne Schlüssel an.


    Der Standmodus oder Utility-Mode versorgt alles außer dem Motor mit Strom und meckert aber auch nach einiger Zeit, dass man das ausschalten soll, weil Strom verbraucht wird...

    Verwirrt? Entschuldigung :m0003:


    Die Kernaussage: Die zulässige Anhängelast in der Zulassungsbescheinigung kann geringer sein als die technisch mögliche Anhängelast.



    Am Ende war es eh nur noch akademisch. Es bestand die Chance, dass man für weniger Geld mehr ziehen dürfte. Das hat sich als falsch herausgestellt. Man darf für mehr Geld mehr ziehen und riskiert die Garantie.

    :m0004:


    PS: Meine Finanzverwaltung meint, das ist zu teuer. Wir haben ja ein Auto mit Kupplung... ;( Die hätte ich damit auch besser überzeugen können.

    Zum einen haben wir den Fahrzeughersteller Hyundai, der entsprechend seiner festgelegten, technischen Voraussetzungen vorgibt, wie hoch die Stützlast und die Anhängelast sein dürfen.


    [...]


    Sollte die Stütz- und oder Anhängelast eines Fahrzeuges verändert, hier erhöht werden, müssen die technischen Voraussetzungen des Fahrzeuges dafür vorliegen. Dafür müsste das Fahrzeug technisch angepasst (umgebaut) werden. Bei unseren Elektroautos wäre nach meinem technischen Verständnis, eine Erhöhung der Dauerleistung von 28 kW (siehe Kfz-Schein lfd. Nr. 22) und andere technische Änderungen erforderlich.

    Diese Annahme ist falsch. Die Angaben für die maximalen Werte folgen natürlich grundlegend den technischen Voraussetzungen, mehr als die Technik hergibt geht nicht. Zusätzlich aber auch gesetzlichen Gegebenheiten, Produktentwicklung, Produktentscheidungen und Absatzmarkt. Die angegebene Anhängelast liegt oft unter den technischen Werten. Ebenso wird die Anhängelast mit Angabe einer maximalen Steigung (12%) homologiert. Bei einer Zuglasterhöhung ohne technische Änderung reduziert sich diese immer, im Beispiel auf 8% Steigung. Siehe dazu o.a. Quellen.


    Die ersten Kona EV hatten keine Anhängelast. Am Fahrgestell und Motor wurde nichts geändert und nun sind es 300kg. Das liegt an der Produktentwicklung und der späteren Homologation.


    Unser erster Galaxy ist ein weiteres Beispiel: Der hatte bei 1,8 to Fahrzeuggewicht eine Anhängelast von 1,7to, um die 3,5to Zuggewicht zu beachten. Unser jetziger, baugleicher aber neuerer Galaxy hat eine Anhängelast von 1,8to. Man darf das aber nur mit dem passenden Führerschein im richtigen Land voll ausnutzen da der Zug dann mehr als 3,5to wiegt. Grund für die jetzigen 1,8to ist die gesetzliche Vorgabe, dass die Anhängelast das Fahrzeuggewicht nicht übersteigen darf. In anderen Ländern darf man 2,2to an den Haken nehmen, was wohl die technische Grenze ist.


    Eine Überschätzung des Motors ist übrigens auch eine Fehlerquelle für viele kochende Kühler in den Alpen ;) Bergab ist das auch nicht ohne =O



    Rechtlich darf ich natürlich immer nur das fahren, was die geringste Last hat: Eingetragene Anhängelast des Fz, Anhängelast der Kupplung, Zulässiges Gewicht des Anhängers.


    Bei der Herstellergarantie sehe ich das ebenfalls genau so: Der Hersteller kann (und wird) die Garantie einschränken, wenn er dies rechtlich kann.

    Anruf bei MVG: Die Kupplung Art.Nr 3134 GS ist die Kupplung, die Hyundai verbaut und nur über den Hersteller beziehbar. Die Kupplung kann 1559kg Anhängelast verkraften. Es zähle jedoch das, was im Fz-Schein als Last eingetragen sei.


    Weiter recherchiert:

    Eine Anhängelasterhöhung ist grundsätzlich bis maximal zum zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs möglich (natürlich mit Ausnahmen). Gleichzeitig wird die maximale Steigung mit der neuen Anhängelast auf 8% reduziert. Also genau das, was wir im Foto von goffry sehen können. Der Händler hat es offensichtlich inklusive gemacht. Bisher habe ich das Gutachten nur zum Nachkaufen bei mad-vertrieb gefunden (siehe unten). Ob sich das lohnt muss man für sich entscheiden.


    Quelle Zuglasterhöhung: https://efahrer.chip.de/e-wiss…azu-wissen-sollten_103713 und https://www.mad-vertrieb-shop.de/anhaengelasterhoehung/

    ATB weisen zumindest darauf hin, dass die Garantie eingeschränkt sein kann: https://www.atb-tuning.de/auflastung.html

    Gutachten zu kaufen: https://www.mad-vertrieb-shop.…-ab-baujahr-062017-1.html


    Anruf bei Rameder, der Mensch am Telefon hatte keine Ahnung. Kontakt zu "Fachabteilung" hergestellt. Mal schauen, was die antworten.