Anhängerkupplung Kona Elektro 64kW

  • Ich habe schon am 2. Kona e eine Anhängerkupplung von Hyundai Fachwerkstätten abgebaut bekommen. Beide wurden nicht in die Papiere eingetragen, was auch nicht erforderlich ist. Die von Hyundai verwendete Kupplung kommt aus Düren von der Firma MVG.

    Nicht in den FZG-Schein eingetragen mit Anhängelast 1.200 kg gebremst und 800 kg ungebremst?? Mag schon sein, dass das in Deutschland möglich ist, in Österreich müssen solche Anhängelasten auf jeden Fall im "Zulassungsschein" vermerkt sein! siehe Bild
    PS: fahren kann ich auch, wenn die Anhängekupplung NICHT eingetragen ist, aber im Falle eines Unfalles, kann ich mir nur allzu gut vorstellen, was die Polizei und speziell die Versicherung dazu sagt :evil:

  • Nicht in den FZG-Schein eingetragen mit Anhängelast 1.200 kg gebremst und 800 kg ungebremst?? Mag schon sein, dass das in Deutschland möglich ist, in Österreich müssen solche Anhängelasten auf jeden Fall im "Zulassungsschein" vermerkt sein! siehe Bild
    PS: fahren kann ich auch, wenn die Anhängekupplung NICHT eingetragen ist, aber im Falle eines Unfalles, kann ich mir nur allzu gut vorstellen, was die Polizei und speziell die Versicherung dazu sagt :evil:

    Nicht immer sind Vorgaben der Verordnungen und Gesetze nachvollziehbar. Zumindest hier in Deutschland ist die Eintragung in die Fahrzeug Papiere nicht mehr erforderlich. Erforderlich ist jedoch, dass die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für die AHK im Fahrzeug ist. Und soviel zu unserer EU-Konformität. ;)

    All unser Tun und Erleben hat zwei Seiten

    Grüße aus Langenhagen

    Kona - 64 kWh - produziert 02/22 - EZ 03/22 - Shimmering Silver - Trend - Assistenz Paket - Navi Paket - aAZV - Kofferraumdämmung

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  • . . . Und wie gerade eine Gurke sein muß.

    Das ist extrem wichtig 😂

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  • Ist etwas nicht einheitlich geregelt, dann ist natürlich die EU Schuld. Hätte sie machen müssen!

    Ist etwas genau geregelt, ist es den Leuten natürlich auch wieder nicht Recht. Schlimm diese "böse EU" .

    ^^

    Ende OT, genug Pizza und Gurken.

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  • Ok, also die originale Hyundai-Kupplung hat nur 300kg Anhängelast und kostet rund 1100,- € inklusive Einbau. Eine Kupplung mit 1200kg wurde vom österreichischen FHH eingebaut ( goffry ) und eingetragen.


    Die Zubehörkupplung von Westfalia hat 1250kg (gebremste) Anhängelast und kostet derzeit rund 800,- € inklusive Einbau. Es gibt Menschen, die erwarten dann den Verlust der Garantie, bisher aber ohne Quellenangabe.


    Für Mj 2018 gibt es von MVG (OEM-Hersteller für HY) eine Kupplung mit 1559kg Anhängelast: https://www.mvg-ahk.de/Anhaeng…hro8e5cjs1gie2icb7b5ta8pe


    Für Mj 2021 ebenso: https://www.mvg-ahk.de/Anhaeng…hro8e5cjs1gie2icb7b5ta8pe und wie man sieht ist es die identische Artikel-Nummer.


    Die Kupplung kann man bei MVG aber nicht bestellen.


    Man fragt sich...


    PS: Wenn ich für weniger Geld mehr Anhängelast ziehen darf ist das schon etwas Recherche wert ;)

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  • Anruf bei MVG: Die Kupplung Art.Nr 3134 GS ist die Kupplung, die Hyundai verbaut und nur über den Hersteller beziehbar. Die Kupplung kann 1559kg Anhängelast verkraften. Es zähle jedoch das, was im Fz-Schein als Last eingetragen sei.


    Weiter recherchiert:

    Eine Anhängelasterhöhung ist grundsätzlich bis maximal zum zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs möglich (natürlich mit Ausnahmen). Gleichzeitig wird die maximale Steigung mit der neuen Anhängelast auf 8% reduziert. Also genau das, was wir im Foto von goffry sehen können. Der Händler hat es offensichtlich inklusive gemacht. Bisher habe ich das Gutachten nur zum Nachkaufen bei mad-vertrieb gefunden (siehe unten). Ob sich das lohnt muss man für sich entscheiden.


    Quelle Zuglasterhöhung: https://efahrer.chip.de/e-wiss…azu-wissen-sollten_103713 und https://www.mad-vertrieb-shop.de/anhaengelasterhoehung/

    ATB weisen zumindest darauf hin, dass die Garantie eingeschränkt sein kann: https://www.atb-tuning.de/auflastung.html

    Gutachten zu kaufen: https://www.mad-vertrieb-shop.…-ab-baujahr-062017-1.html


    Anruf bei Rameder, der Mensch am Telefon hatte keine Ahnung. Kontakt zu "Fachabteilung" hergestellt. Mal schauen, was die antworten.

    Kona EV 2021 150kW, Dark Knight, mit alles ohne Zwiebeln Glasdach

  • Irgendwie kann ich dich da nicht verstehen. Aus meiner Sicht werden unterschiedliche technische Voraussetzungen vermischt.


    Zum einen haben wir den Fahrzeughersteller Hyundai, der entsprechend seiner festgelegten, technischen Voraussetzungen vorgibt, wie hoch die Stützlast und die Anhängelast sein dürfen.


    Zum anderen gibt es die Hersteller der Anhängerkupplungen. Sie geben vor, wie die Anhängerkupplungen belastet werden dürfen.


    Der Hersteller des Hyundai gibt für den Kona e 100 kg Stützlast und 300 kg technisch zulässige Anhängelast vor.


    Wenn eine Anhängerkupplung von dessen Hersteller andere Höchstangaben zu Stütz- und Anhängelast haben, hat das mit den Angaben des Fahrzeugherstellers nichts zu tun. es sind lediglich die Angaben zur Anhängerkupplung.


    Sollte die Stütz- und oder Anhängelast eines Fahrzeuges verändert, hier erhöht werden, müssen die technischen Voraussetzungen des Fahrzeuges dafür vorliegen. Dafür müsste das Fahrzeug technisch angepasst (umgebaut) werden. Bei unseren Elektroautos wäre nach meinem technischen Verständnis, eine Erhöhung der Dauerleistung von 28 kW (siehe Kfz-Schein lfd. Nr. 22) und andere technische Änderungen erforderlich.


    Die Garantiebestimmungen von Hyundai habe ich nicht durchgearbeitet. Für mich wäre es aber nachvollziehbar, wenn nachweislich ein Fahrzeug unsachgemäß benutzt wird, die Fahrzeuggarantie des Fahrzeuges für die betreffenden Teile erlischt. Ich mag hier gar nicht aufzählen, welche Teile eines Elektroautos bei zu hoher Anhängelast in Mitleidenschaft gezogen werden, da ich das nur vermuten könnte.

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    Einmal editiert, zuletzt von R.-Peter ()

  • super erklärt :thumbup:

  • Zum einen haben wir den Fahrzeughersteller Hyundai, der entsprechend seiner festgelegten, technischen Voraussetzungen vorgibt, wie hoch die Stützlast und die Anhängelast sein dürfen.


    [...]


    Sollte die Stütz- und oder Anhängelast eines Fahrzeuges verändert, hier erhöht werden, müssen die technischen Voraussetzungen des Fahrzeuges dafür vorliegen. Dafür müsste das Fahrzeug technisch angepasst (umgebaut) werden. Bei unseren Elektroautos wäre nach meinem technischen Verständnis, eine Erhöhung der Dauerleistung von 28 kW (siehe Kfz-Schein lfd. Nr. 22) und andere technische Änderungen erforderlich.

    Diese Annahme ist falsch. Die Angaben für die maximalen Werte folgen natürlich grundlegend den technischen Voraussetzungen, mehr als die Technik hergibt geht nicht. Zusätzlich aber auch gesetzlichen Gegebenheiten, Produktentwicklung, Produktentscheidungen und Absatzmarkt. Die angegebene Anhängelast liegt oft unter den technischen Werten. Ebenso wird die Anhängelast mit Angabe einer maximalen Steigung (12%) homologiert. Bei einer Zuglasterhöhung ohne technische Änderung reduziert sich diese immer, im Beispiel auf 8% Steigung. Siehe dazu o.a. Quellen.


    Die ersten Kona EV hatten keine Anhängelast. Am Fahrgestell und Motor wurde nichts geändert und nun sind es 300kg. Das liegt an der Produktentwicklung und der späteren Homologation.


    Unser erster Galaxy ist ein weiteres Beispiel: Der hatte bei 1,8 to Fahrzeuggewicht eine Anhängelast von 1,7to, um die 3,5to Zuggewicht zu beachten. Unser jetziger, baugleicher aber neuerer Galaxy hat eine Anhängelast von 1,8to. Man darf das aber nur mit dem passenden Führerschein im richtigen Land voll ausnutzen da der Zug dann mehr als 3,5to wiegt. Grund für die jetzigen 1,8to ist die gesetzliche Vorgabe, dass die Anhängelast das Fahrzeuggewicht nicht übersteigen darf. In anderen Ländern darf man 2,2to an den Haken nehmen, was wohl die technische Grenze ist.


    Eine Überschätzung des Motors ist übrigens auch eine Fehlerquelle für viele kochende Kühler in den Alpen ;) Bergab ist das auch nicht ohne =O



    Rechtlich darf ich natürlich immer nur das fahren, was die geringste Last hat: Eingetragene Anhängelast des Fz, Anhängelast der Kupplung, Zulässiges Gewicht des Anhängers.


    Bei der Herstellergarantie sehe ich das ebenfalls genau so: Der Hersteller kann (und wird) die Garantie einschränken, wenn er dies rechtlich kann.

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