Beiträge von rubberduck

    lediglich die 15-Minuten-Fernklimatisierung

    Genau darum geht es. Danke für die Screenshot.


    Die Sitzheizung ging mE noch nie, nur Lenkrad und das eben auch nur zusammen mit Spiegel und Heckscheibe. Kann mich aber täuschen.


    Ich kann mich auch nur an drei led erinnern, die zusätzliche leuchteten. Vorne in der unteren Reihe 2 und hinten die für Lenkrad.


    Sonst mach doch mal an und schau, was alles eingeschaltet ist millbreak .

    Wenn ich bei beheizen und Heizung in der App bin sehe ich tatsächlich Lenkrad Heizung und Sitzheizung nicht.

    Bei mir fehlen nun auch Sitzheizung und Lenkradheizung. Ich kann nicht sagen, seit wann. Letzten Winter haben wir es noch ausgiebig genutzt.

    Hier geht es ja nur sekundär darum, dass der Schaden behoben wird. Da habe ich kaum Zweifel, dass das irgendwann klappt. Die Frage war ja, wie kann man das beschleunigen.


    Eine freundliche Nachfrage beim Verkäufer wäre es mir wert. Viele Händler nehmen die 24 Monate ernst und bestehen nicht auf den Beweis, dass der Schaden bei der Übergabe bereits angelegt war. Angelegt heißt nicht, bei Übergabe vorhanden. "kann man vergessen" ist als pauschalisierte Aussage unzutreffend, sicher im Einzelfall richtig.


    Der Schaden an sich ist meines Erachtens durch Meldung und Abschleppen bereits dokumentiert. Für die Belegbarkeit kann man auch Mails mit Anforderung von Empfangs- und Lesebestätigung versenden. Das ist eine Funktion in Mails (Optionen), die vom Server beantwortet wird, nicht von Menschen.


    Den start-stop Schalter zu tauschen war ja schonmal nicht dumm. Da ist die Empfangselektronik für die Wegfahrsperre drin, die mit dem Schlüssel kommuniziert. Deshalb soll man bei leerer Schlüsselbatterie auch mit dem Schlüssel den Knopf drücken. Das ist übrigens unabhängig von Verbrenner oder EV.

    die ADAC Rechtsberatung meinte, Verkäufer- bzw. Händlergewähleistung mit Fristsetzung gilt nur ein Jahr.

    Diese Aussage finde ich sehr komisch. Die gesetzliche Gewährleistung gilt 24 Monate. Nach 12 Monaten gibt es eine Beweislastumkehr. Dann muss der Kunde "beweisen", dass der Mangel bereits bei Übergabe angelegt war (also nicht durch unsachgemäße Handhabung entstanden ist) innerhalb der ersten 12 Monate ist es anders herum.


    Auch der Transport ist vom Verkäufer zu tragen.

    Vielleicht übersehe ich etwas. Nachfragen kann sich lohnen.


    Das Gesetz unterscheidet nicht nach dem gekauften Gegenstand. Siehe:


    Alles zu Gewährleistung und Schadenersatz | Verbraucherzentrale.de
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