Beiträge von rubberduck

    Neee. Das Fahrzeug ist doch bereits 4 Jahre alt. Bj 2021.12. Wieso geht der Prüfer auf 3 Jahre Liste ? Das Fahrzeug hat nicht ma 30,000 Km . Ich verstehe jetze nur Bahnhof-Stuttututgart.

    Danke für die vollständigen Unterlagen. Ich würde noch mindestens die Namen der Angestellten schwärzen!


    Der entscheidende Hinweis steht auf der Rechnung vom letzten Jahr: Service wurde nicht regelmäßig durchgeführt!


    Das bedeutet, 2024 wurde der Wartungsplan "2 Jahre" nachgeholt, obwohl das Auto schon 3 Jahre hatte. 2 Jahre ist eine erweiterter Wartungsumfang inklusive Bremsflüssigkeit und sicherheitsrelevant.


    Dieses Jahr (4. Jahr) hat der andere Händler den Wartungsplan "3 Jahre" durchgeführt, kleiner Wartungsumfang. (Das finde ich ziemlich fair von der Werkstatt, man hätte auch wieder den erweiterten Wartungsumfang "4 Jahre" durchführen und berechnen können, ist aber nicht nötig.)


    Dann kommt der Wechsel der Kühlflüssigkeit "alle 4 Jahre". Auch völlig korrekt, da es unabhängig von den Wartungsplänen gemacht wird. Hier kann ich zu dem konkreten Händler in Mayen auch berichten, dass er die Serviceaktion "Kühlmitteltausch" berücksichtigt und die 4 Jahre ab dieser Aktion zählt. Die wurde also offensichtlich nicht durchgeführt. Die kam meines Wissens in 2023.


    Die Druckprüfung wird während dem Wechsel gemacht, das ist das selbe Gerät wie zum Befüllen. Man gibt Druck auf das System und schaut nach einer vorgegebenen Zeit wieder auf die Druckanzeige. Sicherheitsrelevant und sicherlich auch erledigt. Die Haken sagen da nichts aus.


    ECall-Batterietausch hätte man letztes Jahr schon machen können oder ganz sein lassen, je nach Wunsch. Wenn es auf dem Auftrag stand ist das auch in Ordnung.


    Die Positionen sind ebenfalls einwandfrei, immer einmal Arbeitslohn und passendes Material. Kleinersatzteile ist logisch, halt Kleinmaterial für die Wartung.


    Also ich finde die Rechnung völlig verständlich und und das Vorgehen der Werkstatt einwandfrei.

    Der "Fehler", wenn man das so nennen will, ist das Auslassen der 2. Wartung im 2. Jahr. Dadurch ist der Plan durcheinander gekommen und nun ist die Zusammensetzung 3. Wartung und zusätzlich Kühlmittelwechsel alle 4 Jahre.

    steht oben: 36 Monate mit gut 28000km.

    Der Kühlmitteltausch wäre erst nächstes Jahr dran.

    Die Reaktion coon1 "verwirrt" stimmt, vielleicht habe ich es nur hereininterpretiert?


    Signatur: Kona Prime 12.2021, also ist es diese Jahr 4 Jahre alt. dann passt auch der Rest.

    Wartung: 36Monate/45,000 KM (Derzeit 28922 Km) ___119,00 €

    LLE 60,000 KM oder 4 Jahre.::: 107,10€

    Zum Glück ist das Fahrzeug in 1,5 Jahren weg. Leasing. Aber da muss ich 2026 Tüv machen und Inspektion. <X


    1. TÜV nach 3 Jahren und dann alle 2 Jahre: Also nächstes Jahr 5 Jahre.

    Dann ist wegen 4 Jahre der Wechsel der Kühlflüssigkeit richtig, die eCall zu spät und es fehlt Bremsflüssigkeit. Der andere Text ist vielleicht nur eine falsche Rechnungsposition?


    Ich höre jetzt auf. Macht keinen Sinn ohne weitere Informationen von Acid31, welche Wartungen vorher schon gelaufen sind.

    hmmm, das sieht n bisserl sehr komisch aus. Warum Wartungsarbeiten von 3Jahre/45000km und 4Jahre/60000km gleichzeitig?

    Das ist keine kleine, eher zwei große Wartung.


    Nächstes Jahr wäre der Wechsel Kühlmittel fällig gewesen und wäre vielleicht schon wieder teurer. So isser gemacht.

    Danke holgi. Die Referenz übersehe ich hier im Forum öfter.

    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

    Heißt, die Freistellung muss explizit genannt werden, die Abwesenheit von A01 reicht nicht. Wofür die Auflage A01 gedacht ist frage ich mich dann aber auch. Möglicherweise bestimmt das den Preis: Ohne A01 muss der Prüfer nicht prüfen und mit A01 ist eine Prüfung nach §19 erforderlich. Wobei der Prüfer das am ende verantworten muss.

    Die KI irrt sich also. Waldilein frage das ChatGPT mal, ob man in Deutschland Reifengrößen fahren darf, die nicht in CoC oder Teil 1 genannt sind.


    In der ABE ist auch die Frage nach den Radmuttern beantwortet. Beim Kona EV steht in den Auflagen S02. Da sind Radmuttern vom Hersteller der Felge genannt, nicht "Serienradmuttern". Die könnten eine andere Tiefe in den Hutmuttern haben. dann würdest Du nicht die Felge anziehen sondern die Hutmutter stößt am Radbolzen an.


    In dem "Multipack 23" für eine Achse sind auch zwei Zentrierringe enthalten, wenn ich das richtige gefunden habe: https://zentrierring.shop/multipack-mp-23. Die stecken möglicherweise in den gebrauchten Felgen, musst Du schauen. Dann reicht es, die richtigen Muttern zu beschaffen.



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    PS: Noch eine Quelle zur Eintragung, die mit ChatGPT genannt hat: https://www.pneumaticidiretti.…ml?utm_source=chatgpt.com

    Hi.


    Eine KI kann weder gut rechnen noch hat sich wirklich gutes Wissen. Sie kann gut formulieren und zusammenfassen, aber leider zu oft nicht richtig.


    In diesem Fall muss man selbst prüfen. Die KI bezieht sich nur auf den Zusatz A01. Man muss schauen, ob eine weitere Auflage die Eintragung der Reifengröße explizit erfordert. das könnte zum Beispiel G40 oder G98. Schicke gern mal einen Link zur richtigen ABE, dann kann man lesen. Alles Andere ist Mutmaßung. Alternativ fragt man im Zweifelsfall offizielle Stellen. Prüforganisationen, Polizei oder KBA. Die KI schätzt nur.


    In der ABE steht auch genau drin, welche Schrauben man mit welchem Drehmoment verwenden darf. Denn nur genau dafür gilt die ABE. Alle andere Schrauben sind nicht zugelassen.


    Ich habe nicht genau die LUC757 für hyundai gefunden, in den ABE LUC757 für andere Fahrzeuge stehen aber klare Aussagen oben in der Freigabe. Unten im Prüfbericht steht in den Auflagen für spezifische Typen dann zB G40, was die Eintragung vorschreibt.



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    Sind es denn nicht primär lockere Schrauben bei Schraubklemmen die man einfach nachziehen könnte? Die Pauschalaussage dass Schraubklemmen generell schlechter sind gegenüber Federklemmen kann ich nicht ganz teilen.

    Das ist inzwischen erwiesen. Siehe zB https://www.elektrikerwissen.de/luesterklemme/

    Zitat: "Heute werden Lüsterklemmen meist von Federzugklemmen (WAGO-Klemmen) ersetzt, da sie einen besseren und anhaltenderen Kontakt gewährleisten. Bei Schraubklemmen besteht immer die Gefahr, dass sich der Kontakt mit der Zeit lockert."


    Es gibt noch einige andere Quellen auch die VDE. Inzwischen sind auch alle namhaften Leitungsschutzschalter und andere Verteilungskomponenten mit Federklemmen ausgerüstet.


    Lüsterklemmen und DoLi-Klemmen können sich leichter "von alleine" lösen als Federklemmen. Dann sind die Verbindungen locker und müssen Nachgezogen werden. Beim Nachziehen quetscht man erneut die Leiter. Macht man das ein paar Mal, dann ist der Leiter so verformt, dass er kaum noch hält oder abgeschert wird und in der Folge ein deutlich höherer Übergangswiderstand entsteht. Damit steigt die Brandefahr erheblich. Neben der Prüfung auf lockere Klemmstellen und Nachziehen muss man eigentlich auch zählen und rechtzeitig ein neues Stück in die Klemme führen.


    Perfide ist, dass sich die Lüsterklemmen eben stärker von alleine lösen, je mehr Wärme produziert wird. Solange also nur geringe Leistung über die Klemme läuft bleibt das über Jahrzehnte toll.


    Zusätzlich noch die Vorteile bei der Verarbeitung. Die DoLi Klemme hat nur mangelhaften Berührungsschutz. Schraubklemmen müssen mit einem korrekten Drehmoment angezogen werden. Macht natürlich keiner, deshalb gibt es auch genug Klemmen, die zu fest angezogen sind und dadurch beschädigte Leiter produzieren. Kupfer ist nun mal weich.


    Für Industrie-Anlagen mit Vibrationen gibt es vorgeschriebene Kontrollintervalle für Schraubklemmen. Für Federklemmen entfällt das komplett, da sich diese nicht selbst lösen.



    Die Kontaktflächen bei Federklemmen sind teilweise sehr klein = Übergangswiderstand. Eine gut angezogene Schraubklemme ziehe ich dem Federzeug jedenfalls vor was Belastbarkeit angeht.

    Nein. Die Federklemmen sind genormt und müssen spezifische elektrische Eigenschaften haben, die zum größten möglichen Leiterquerschnitt der Klemme passen. Es ist sogar so, dass eine Federklemme einen besseren Kontakt hat als eine Schraubklemme. In der Schraubklemme ist nur der Kontakt innerhalb des Schraubendurchmesser sicher vorhanden. Also wenige Millimeter.


    Einzig bei der Korrosionsbeständigkeit liegen Schraubklemmen aktuell noch vorn und bei Vibrationen müssen konstruktiv die Leiter an der Federklemme entlastet werden. Bei Vibrationen ist die Gefahr eines Leiterbruchs ohne Entlastung höher als bei einer Schraubklemme ohne Entlastung.


    Meine Aussagen basieren primär auf Erfahrungen mit meinem Hauselektriker, meinen Kollegen vom Energieversorger und meinen Fortbildungen bezüglich "Elektrotechnisch unterwiesene Person", was aber pillepalle ist. Im echten Leben habe ich bereits mehrere lockere Schraubklemmen selbst erleben dürfen.

    Sekundär basieren die Aussagen auf beliebig viele Quellen im Internet, die man mit verschiedenen Suchmaschinen findet. Hierbei muss man die Quelle natürlich kritisch bewerten.


    Also: Meiner Meinung nach sind die Federklemmen in normalen Haushalten aus verschiedenen Gründen den Schraubklemmen überlegen.


    Edit: Ach cool, frag mal ne KI nach den Unterschieden :)

    (Natürlich sind KI Sprachkünstler und keine Wissenskünstler. Die phantasieren. Das Ergebnis gibt aber viele Stichworte für eine Recherche.)

    oh, danke für den Hinweis Verzweigungskasten.

    Dort sollte ich tatsächlich mal nachkontrollieren. Auf die Idee wäre ich nicht gekommen, macht aber durchaus Sinn.

    Probleme treten eigentlich hauptsächlich mit Schraubklemmen auf.

    Bei mir habe ich die wenigen Altlasten mal komplett auf Federklemmen umstellen lassen. Das war an einem Strang wegen eines anderen 3,1 kW Gerätes erforderlich. Der Elektriker hat das Gerät dann gleich auch fest angeklemmt, damit die SchuKo da raus ist.


    Anlagen aus dem letzten Jahrhundert mit 1,5mm² Leitungen und Schraubklemmen waren nicht für dauerhafte Lasten von 3kW+ ausgelegt. Der VDE Ist da nur von kurzzeitigen Strömen von mehr als 10A ausgegangen. Deshalb werden bestehende 1,5mm² aktuell häufig nur noch mit 10A abgesichert. Für 16A werden regelmäßig 2,5mm² verlegt. Es kommt aber auf die örtlichen Gegebenheiten und Leitungslänge an.


    Also sehr sinnvoll, wenn Du den ganzen Kabelweg betrachtest.

    Ansonsten spricht technisch nichts gegen den Ladeziegel.

    Ich hab schon gelesen, dass bei manchendie Steckdose heiss wird, führe das aber eher auf wackelige Verbindung zurück.

    Genau das.

    SchuKo ist nicht für eine dauerhafte, hohe Last konzipiert. Die Dose unterliegt durch normale Nutzung einem Verschleiß. Dann wird es warm bis heiß. Dafür ist im Stecker vom Ladeziegel ein Temperatursensor, weswegen man ohne Verlängerung laden soll. Wenn es kühl bleibt ist alles gut.


    Als zweites können schlechte Klemmstellen heiß werden. Also Lüsterklemmen in Verzweigungsdosen.

    In meiner Erinnerung gab es dazu hier im Forum dazu Gesprächsfäden.


    Mit einem Verbrenner als Spender relativ egal. Kann man machen.

    Ein EV als Spender für ein anderes EV ebenso.


    Ein EV als Spender für einen Verbrenner ist schwierig. Der Onboard DC/DC Wandler ist nicht für die Leistung eines Anlassers ausgelegt. Im besten Fall regelt der ab und die 12v Batterie startet, im schlechten Fall schrottet es den DC/DC Wandler.

    Man könnte allerdings ohne zu starten (!) die 12v Batterie im Verbrenner 10 Minuten mit aktivem Hochvoltsystem des EV laden, dann die Verbindung trennen und einen autonomen Startversuch durchführen.


    Alle Angaben ohne Gewähr, nur meine Meinung.