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rubberduck: So wie ich das neue Gesetz verstehe bezieht es sich lediglich auf steuerbare Wallboxen. Die dann auch mit einer 22kW Leistung, ohne Genehmigung, installiert werden dürfen, denn wenn es zu Netzengpässen kommt, dürfen diese bis auf 4,1kW runter geregelt werden. (gilt aber auch nur bei Wallboxen die nach dem 01.01.24 installiert wurden und bezieht sich auch auf Wärmepumpen, ect.)
Stromnetzstabilisierung (Quelle)
Mit dem Entfall der Notwendigkeit der Genehmigung des Anschlusses einer Wallbox erhält der Netzbetreiber das Recht die Ladeleistung einer Wallbox bei der Gefahr einer Überlast-Situation temporär steuern und reduzieren zu dürfen. Die Steuerung darf nur in Notfällen erfolgen, darf pro Tag maximal 2 Stunden lang andauern und muss vom Netzbetreiber transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden. Auch im Fall einer Drosselung werden jeder Ladestation vom Netzbetreiber mind. 4,1kW / 6A zur Verfügung gestellt.
Leider habe ich auf der Seite der Bundesnetzagentur keine detailierteren Infos gefunden über eine Genehmigungspflicht...
Wie es also mit nichtsteuerbaren 22kW Wallboxen aussieht ... ![]()