Beiträge von Ator

    Hat jemand schon mal versucht seinen, damals neu gekauften Kona zu verkaufen?

    Ich habe aktuell das Gefühl, keiner will den kaufen.

    Um es einfach zu halten wollte ich den Kona beim Händler abgeben und einen neuen kaufen. Der ist aber nicht wirklich gewillt den Kona E für einen annehmbaren Preis zu kaufen.

    Mobile sagt sogar keine Interessen für Ihr Fahrzeug bei den Händlerkäufen.

    Wirkaufendeinauto sagt auch sie haben kein Interesse an dem Fahrzeug und setzen den in eine Auktion wo dann kein einziges Gebot kommt.


    Jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Ich würde gerne ein neues E-Auto kaufen, aber so wie es aussieht, werde ich den Kona (kleiner Akku, 30+Edition) nicht los, was somit einen neuen Ausschließt.

    Schade eigentlich...

    Etwas frech formuliert...


    Es ist aber auch so, wenn man den Stecker zu spät zieht, dann verriegelt er wieder und dann is mit grad ziehen auch nix getan.

    Hier muss das Auto zu/auf gesperrt werden. Alternative dazu wäre nur die Notverriegelung...

    Ich hab das zum Glück noch nie erlebt, aber ein Bekannter. Bei dem war es wichtig das er die Anzeige bei der Polizei gemacht hatte. Die wollte die Versicherung haben, dann haben die auch Kosten übernommen. Bei ihm war auch auch das ganze Auto weg...

    Was und wie genau ist mir aber nicht bekannt.

    [Blockierte Grafik: https://assets.vattenfall.de/b…-meldepflicht-wallbox.jpg]

    Quelle


    rubberduck: So wie ich das neue Gesetz verstehe bezieht es sich lediglich auf steuerbare Wallboxen. Die dann auch mit einer 22kW Leistung, ohne Genehmigung, installiert werden dürfen, denn wenn es zu Netzengpässen kommt, dürfen diese bis auf 4,1kW runter geregelt werden. (gilt aber auch nur bei Wallboxen die nach dem 01.01.24 installiert wurden und bezieht sich auch auf Wärmepumpen, ect.)


    Stromnetzstabilisierung (Quelle)

    Mit dem Entfall der Notwendigkeit der Genehmigung des Anschlusses einer Wallbox erhält der Netzbetreiber das Recht die Ladeleistung einer Wallbox bei der Gefahr einer Überlast-Situation temporär steuern und reduzieren zu dürfen. Die Steuerung darf nur in Notfällen erfolgen, darf pro Tag maximal 2 Stunden lang andauern und muss vom Netzbetreiber transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden. Auch im Fall einer Drosselung werden jeder Ladestation vom Netzbetreiber mind. 4,1kW / 6A zur Verfügung gestellt.


    Leider habe ich auf der Seite der Bundesnetzagentur keine detailierteren Infos gefunden über eine Genehmigungspflicht...

    Wie es also mit nichtsteuerbaren 22kW Wallboxen aussieht ... :/

    Genau so wie rubberduck schreibt.

    Kleiner Zusatz: Für 32A 1p Ladung zuhause muss beim Netzbetreiber eine Beantragung erfolgen. Hier liegt die Chance bei 50%, nach meiner Erfahrung.

    Man kann natürlich einfach so laden, wenn man dabei "erwischt" wird (was sehr wohl beim Netzbetreiber auffällig ist) kann das recht teuer werden.


    Hierfür solltest du aber auch einen Elektriker befragen, denn da kommt es noch auf deinen Hausanschluss selbst an. Denn eine Phase wird ja mit 32A rein fürs Laden belastet. Normal kein Problem, aber einfach machen würde ich das nicht. Besser einmal nachgefragt.