Beiträge von silky-bro

    das_mcc

    von Onkel google:

    wie kommen Blitzerwarnungen in ein Auto Navi?

    mit KI:

    Blitzerwarnungen gelangen auf verschiedenen Wegen in das Navigationssystem eines Autos, wobei der Trend eindeutig zu

    Echtzeit-Datenverbindungen geht. Hier sind die gängigsten Methoden:


    Live-Dienste des Fahrzeugherstellers: Viele moderne Navis nutzen eine fest verbaute SIM-Karte (Connected Services), um Verkehrsinformationen und Blitzerdaten in Echtzeit aus dem Internet zu beziehen (z. B. TomTom Traffic).

    Update per USB/SD-Karte: Bei älteren oder fest verbauten Navis ohne Live-Verbindung werden Blitzer-Datenbanken (POIs - Points of Interest) regelmäßig über ein Update am Computer heruntergeladen und per USB-Stick oder SD-Karte auf das Navigationsgerät übertragen.

    Datengrundlage: Die Warnungen basieren auf Datenbanken mit festen Blitzern und Echtzeit-Meldungen anderer Nutzer (Crowdsourcing).

    Federico

    ja eben! Der Hinweis war für das_mcc. Wenn sein Kona einen Radarsensor, also einen signalerkennenden Sensor zum Zwecke der Radarwarnung verbaut hat, dann ist es egal ob er ihn benutzt oder nicht. Sein Auto ist sittenwidrig. Kann ich mir nicht vorstellen.


    oder auch dies hier:

    "Signalerkennende Radarwarngeräte, die ausschließlich dem Zweck der Radarwarnung dienen, sind generell in Deutschland verboten. Gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 129/04) vom 23.02.2005 sind alle Rechtsgeschäfte (Kauf/Verkauf) in diesem Zusammenhang sittenwidrig und das Rückgaberecht des Käufers entfällt."


    Tatsächlich sind sich die Juristen aber nicht einig ob auch apps, bei denen "Blitzer" nur ein POI unter vielen anderen wie Apotheke, Restaurant, Gym, usw. ist auch von dem Nutzungsverbot betroffen sind. Hierzu gibt es abweichende Entscheidungen. Hat aber nichts mit Radarsensoren zu tun.


    Die juristischen Feinheiten sind hier aber OT.

    Wenn man sich nicht so auskennt, dann empfehle ich zunächst mal zu googlen.

    Suche nach:

    "was ist der Unterschied zwischen einem Radarwarner und einem Blitzerwarner?"

    Ergebnis:


    Radarwarner: Diese Geräte scannen aktiv die Umgebung nach den Radarfrequenzen, die von Geschwindigkeitsmessanlagen ausgesendet werden. Sie warnen in Echtzeit vor mobilen und stationären Blitzern.

    Der Besitz und Betrieb ist in Deutschland verboten.


    Blitzerwarner (Apps/Navis): Diese nutzen eine Datenbank (oft via GPS), in der bekannte stationäre Blitzer gespeichert sind. Sie warnen akustisch oder visuell, wenn man sich einem in der Datenbank hinterlegten Punkt nähert. Sie warnen nicht vor neuen, unbekannten mobilen Blitzern, sofern diese nicht von Nutzern in Echtzeit gemeldet werden.


    KI gibt keine Antwort, zeigt aber eine Richtung.

    nur 500 € übernommen.

    Kommt mir vom ADAC bekannt vor. Gold-card oder so.

    Im Ausland liegen geblieben.

    Nehmen Sie für eine Woche ein Hotel - max 500€

    Nehmen Sie für eine Woche einen Mietwagen - max 500€

    Ne, beides geht nicht. Das eine oder das andere.

    Wir haben ein neues Projekt. Wir übernehmen 50% der Reparaturkosten am Urlaubsort. Max - ihr ahnt es - 500€

    Dann bringen Sie doch bitte mein Auto nach Hause. Nur wenn es kein wirtschaftlicher Totalschaden ist, sonst müssen Sie das selbst zahlen. Rechnen Sie mit 2-3 Monaten.

    Und ja, in den AGBs steht keine Frist für die Rückholung.

    Ich solle doch noch mal über die Reparatur im Ausland nachdenken. Rückholung könnte auch bis zu 6 Monaten dauern.


    Ich differenziere:

    Hyundai

    Hyundai Deutschland

    Hyundai Werkstatt


    Kleine Anekdote:

    Ich kaufe 4 Stapelboxen. Zwei haben einen kleinen Fehler. Zum Laden und auf den Tresen gestellt.

    Erste Reaktion: Wir möchten uns entschuldigen, dass wir ihnen ein defektes Produkt verkauft haben.

    Da bleibt einem als Deutscher die Klappe offen stehen.

    Zweite Reaktion: Darf ich ihnen zwei neue holen oder möchten Sie sich selbst welche aussuchen?

    Hatte mich von ersten Satz noch nicht erholt. Äh, ich will sowieso noch etwas kaufen. Ich hole mir zwei neue. Danke.

    Dritte Reaktion: Sagen Sie an der Kasse, dass die im Tausch sind. Nicht das die aus Versehen berechnet werden.

    Ach ja, keine Frage nach Kassenbon.


    Zum Thema:

    Habe kleine Lichtorgel im Ladeport. Laden funktioniert aber.

    Aussage der deutschen Werkstatt. Nicht lieferbar. könnte 2-3 Monate dauern.

    Hier zur Werkstatt. Nächsten Tag mail. Ob ich den Fehler beschreiben könne. Es gibt 4 Ladeports in Helsinki. Habe Bilder gesendet. Reaktion: Hätte man am nächsten Tag da. (600km). Wann ich Zeit hätte. Leider hätte man heute und morgen keinen Termin frei. Ob es auch nächste Woche gehen würde.


    Es geht also - Auch mit Hyundai.

    OK, wenn jemand die Schweiz ins Spiel bringt:

    Deshalb hatte ich in dem anderen thread ein bisschen provokativ darauf hingewiesen, dass man in der Schweiz wohl häufiger bergauf und bergab fährt und dann nach den deutschen Garantiebedingungen je nach Bedingungen verschiedene Wartungspositionen häufiger überprüft werden müssen.

    Vielleicht unterscheiden sich aber die Garantiebedingungen und die Wartungspläne.


    So wie z.B. in FIN. Dort ist die "Karosseriegarantieprüfung" Teil der jährlichen Inspektion. Selbst bei Ausnutzen der Toleranzen kann die Garantie nicht verloren gehen.

    Beim SX2 mit den 24 Monaten-Takt würde dies wegen der Toleranzen nicht funktionieren und "häufiger" wäre es auch nicht.


    Bezahlen muss man das natürlich selbst, wenn man entsprechend der Garantiebedingungen seine Garantie erhalten will.

    Eine Werkstatt kann eine "Karosseriegarantieprüfung" aber sicher auch im Rahmen eines kostenlosen Sicherheitschecks durchführen.


    Länderspezifische Garantiebedingungen und Wartungspläne wären dann aber ein neues großes Thema.

    Verliert ein Schweizer seine Garantie, weil er seine Inspektion im Urlaub in Spanien mit dem dortigen Wartungsplan hat durchführen lassen, der aber nicht den Schweizer Garantiebedingungen entspricht?

    ich wurde auch von der Werkstatt nicht darauf hingewiesen.

    Bitte noch keine Ratschläge, wie, Werkstatt auf Schadenersatz verklagen.

    Mir schwirrt da ein Gedanke im Kopf rum, den ich zuerst mal abklopfen möchte.

    Lt. unserer Liste steht die zweijährige Wartung aber nur bei 2 Mitgliedern im März an. Die können ja jetzt schriftlich bei ihrer Werkstatt anfragen.

    niemand genau Bescheid weiß oder genau hinschaut

    tatsächlich wird unterhalb einer Minimale die Garantie von Hyundai gar nicht geprüft. So wurde mir das erklärt. D.h. wohl, dass Hyundai seinen Werkstätten bis zu einem Betrag vertraut, dass eine Garantie besteht. Beim Akku sieht es aber sicher anders aus. Und ich sehe es genauso, beim Akku und dem Kühlmittelwechsel besteht ein Zusammenhang.

    Das Garantie aber zu einer Kulanzleistung verkommt, sollten wir Kunden nicht hinnehmen.


    Wäre mal interessant zu Wissen, wie viele Wagen auf dem Gebrauchtwagenmarkt tatsächlich gar keine Garantie mehr haben?

    gesprochen.

    wenn du ihn informierst, wird er sicher ein paar Kunden finden, bei denen er aktiv werden sollte.

    Vermutlich rutscht auch Yakamoto gerade unruhig auf dem Stuhl hin und her.

    Erstzulassung 17.02.2020.

    Ich lasse im März die Inspektion inkl. aller Arbeiten der Garantiebedingungen machen

    März?

    mit eCall Batterie und Akku-Kühlflüssigkeit

    Vielleicht war ja aber schon vor 3 Jahren alles zu spät gemacht.

    Yakamoto

    Prüfen, nachfragen, bestätigen lassen.

    Vielleicht kannst du dir die 1.000 Euro- Wartung schon sparen und zur Werkstatt um die Ecke gehen.

    Die selbe Logik gilt dann auch für die eCall. Wer also den backup-Akku des eCall-Systems bei der 3 Jahres-Inspektion wegen Garantieansprüchen hat ersetzen lassen, sollte kucken, ob die Inspektion mehr als 3 Jahre nach der Erstzulassung durchgeführt wurde. Also zwar unter Einhaltung der 2 monatigen Wartungs-Toleranz, doch für den Ersatz der eCall zu spät.


    Die entsprechende Bestätigung findet man im Garantie- und Serviceheft.


    signal-2026-02-26-124049.jpg


    Wenn die Werkstatt hier nichts eingetragen hat, da man evtl. dort davon ausgegangen ist, dass die Zusatzarbeiten ein Teil der Inspektion sind, dann sollte man prüfen, ob der jeweilige Ersatz elektronisch an Hyundai gemeldet wurde.


    Haben denn alle auch die Zusätzlichen Wartungsnachweise bei starker Fahrbeanspruchung bestätigen lassen?

    Wiederholte Fahrten über kurze Strecken von unter 8 km.

    Wiederholte Fahrten bergauf, bergab oder über Bergstraßen.

    Campen oder häufig hohe Geschwindigkeit.


    Ohne hinreichende juristische Kenntnisse gehe ich aber davon aus, dass man bei einer juristischen Klärung einige der Hyundai "Bedingungen" nicht erfüllen muss.

    Aber klar ist natürlich, dass die Schweizer den Kabinenluftfilter häufiger tauschen müssen, weil sie dauernd bergauf und bergab fahren. Vielleicht lohnt sich ein Umzug nach Friesland? Ach ne, das schnelle Fahren in DE macht euch nen Strich durch die Rechnung.


    Ich muss zugeben, ich war nicht vorbereitet. Nicht genug gelesen.


    Hoffentlich muss ich bei meinem Erdmöbel weniger beachten. Nicht das die mich von "schöne Aussicht" auf "Kläranlagennähe" umbetten.

    Ich bin raus!