Beiträge von silky-bro

    Genau für den Fall habe ich mir im örtlichen Hagebau ein Stück Kantholz zuschneiden lassen. Einfach von unten zwischen DC-Stecker und Ladeport drücken, dann bricht er den Ladevorgang nicht mehr ab.


    Tipp aus meiner aktuellen Werkstatt, man könne, wenn es oft vorkommt, ein Stück Hart-Gummi einsetzen/einkleben.

    Das würde meist helfen. Da es bei mir selten vorkommt und ich meine drei Pappenheimersäulen kenne, mache ich nix.

    iCar Pro OBD2 Bluetooth 4.0(BLE) vor 3 Jahren.

    aus dem großen fluss. Artikelnr. ist wohl 753215880997. Gibt aber evtl. neuere.

    Habe die IP-Version getestet, hat mit meinem Telefon aber nicht (gut) funktioniert. WLan mit dongle, mit allen daraus resultierenden Konsequenzen.


    Bluetooth-Version funktioniert gut. Ggf. Sicherheit beachten.


    Der original Car-Scanner funktioniert in einigen Versionen nur als Bezahlversion.

    Auf meinem Haupttelefon (android) funktioniert car-scanner nicht mehr, auf meinen anderen funktioniert es sogar mit einer neueren Version.

    Gibt aber auch Auto Doctor u.a.. Da wird aber sicher noch Info hier folgen.

    Was die Wärmepumpe angeht, kann ich natürlich nur die Erfahrungen eines einzigen Autos berichten. Dies auch noch unter vielleicht anderen Nutzungsbedingungen.


    Ob zum Kühlen und Heizen nur eine oder zwei Wärmepumpen benutzt werden macht keinen Unterschied.


    Kühlen/Entfeuchten helles blaues LED-Licht an A/C.

    Heizen Aktivität nicht erkennbar. (siehe rubberduck)


    Aktuell habe ich ein Geräusch im Motorraum. Das ist die Wärmepumpe. Zumindest im Stand weiß ich also ob sie läuft.

    Ich werde das die nächsten Tage mal beobachten. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass sie auch bei -20 Grad läuft. Ich werde berichten.


    Meine Luft-Luft-Wärmepumpe am Haus ist bis -35 Grad ausgelegt. In DE sind Sie es meistens nur bis -25 Grad.

    Je kälter es draußen ist, je ineffizienter werden sie. Irgendwann wird zusätzlich ein elektrischer Heizstab zugeschaltet.


    Ob man dann erkennen kann ob gerade durch den Heizstab oder die Wärmepumpe geheizt wird kann ich nicht sagen.


    Um es kurz zu machen. Wenn ich am WE mit dem Verbrenner einkaufen fahre brauche ich 50 Euro für Diesel. Wenn ich mit dem Kona fahre, dann brauche ich 6-8 Euro für Strom. Bei mehr Komfort.


    Der Diesel braucht im Winter mehr. Der Kona auch.

    Ich wollte zunächst gleich die Bilder reinstellen.

    Dann habe ich aber festgestellt, dass ich zu doof bin.


    a03.jpeg


    Ich erklär ma:

    157km ohne Heizung und Verbraucher (Heizung, Spiegel, Heckscheibe,…)

    97km mit Verbrauchern …

    Anfänglich angezeigter Verbrauch 46kWh/100km (kein Bild)

    46/157*97=28

    46-28=18

    Also 28kwh zum Fahren und 18kwh zum heizen.


    Äääh 18kwh???

    Ich glaube nicht, dass die Verbraucher 18kw schaffen.


    Ich habe also in meine Überlegungen immer 100km/h einfließen lassen.

    Hyundai ganz offensichtlich nicht.

    Wenn ich 9.7km/h für 10h fahre, dann bin ich 97km gefahren, das entspricht einer Heizungsleistung von 1,8kw/h, also 18kwh nach 10h. Das können die Verbraucher.


    Wenn Hyundai in die Berechnung der Reichweite und des Verbrauchs aber z.B. die Durchschnittsgeschwindigkeit der letzten 500km sowie die Durchschnittsgeschwindigkeit der letzten 2km einfließen lässt um die Zeit der Heizung zu berücksichtigen - …


    Ich bin raus.

    Ab hier wird alles Spekulation.


    003.jpeg


    a09.jpeg


    Start bei 45%, Ankunft bei 25%

    64kwh/100*20=12,8kwh

    40km gefahren sind 12,8kwh

    12,8kwh/40*100 sind 32kwh/100km

    Anzeige nach 40km aber 26kwh/100km


    Berechnung des Verbrauchs also nicht anhand der gefahrenen Strecke, sondern nach einem mir unbekanntem Algorithmus.


    Um das klar zu stellen, wenn Hyundai die Zeit in die Berechnung einfließen lässt, dann ist das gut.


    Wobei, warte mal. Wenn 45% 157km sind. Also 64kwh/100*45 - > 28,8 kwh

    28,8/1,57=18,34 (Verbrauch ohne alles)

    Für die 157km hat Hyundai also einen Verbrauch von 18,34kwh vorausgesetzt.

    40km gefahren, sind 7,34kwh. Tatsächlich verbraucht 12,8. Sind 5,46kwh für die Heizung, etc. in 1h.

    Heizung, Spiegel, Heckscheibe, Akkuheizung, ...


    Gerne berichtigen. Einheiten nach eigenem Ermessen ergänzen.

    Auch bei mir kommen die Meldungen "Ladevorgang wurde gestartet." und "Ladevorgang gestartet." schon immer. Ob jedes mal, kann ich nicht sagen.

    Im Gedächtnis bleiben die Meldungen "Ladevorgang kann nicht gestartet werden."

    Das ist ganz sicher kein Hyundai-Problem.

    Wir leben in einem kapitalistischen Land und in DE gern nach dem Motto, wenn alle bescheissen, dann gleicht sich das wieder aus.

    Pferdehändler, Autohändler, ... Der erfahrene Käufer schaut dem Gaul ins Maul.


    Wenn der Fehler am 29.08.2025 durch eine Werkstatt festgestellt und zeitnah an Hyundai gemeldet wurde (Nachweis), dann sollte die Herstellergarantie greifen.

    Wenn diese, z.B. wegen eigener Versäumnisse nicht mehr greift, sollte hier die Händlergewährleistung greifen.


    Dein Anwalt sollte das klären und erklären können. Also Ruhig und ohne Panik bleiben und die Sache regeln, bzw. regeln lassen.


    Zeit beim Anwalt nicht mit Kaffee trinken und Golfanekdoten verschwenden. Der kalkuliert auch kaufmännisch. Gut vorbereiten spart Zeit.


    Als Nichtjurist überlege ich, ob der damalige Hyundai-Händler nicht eigentlich ein Interesse daran haben müsste, dass es sich um einen Herstellergarantieanspruch handelt und die Mangelmeldung vor dem 07.09.2025 gern bestätigen? Selbst wenn er zugeben müsste, dass seine erste Einschätzung wohl falsch war.

    Auch die Werkstatt, die am 29.08.2025 den Mangel festgestellt hat, würde das Datum mit Aussicht auf zukünftige Aufträge sicher gern wahrheitsgemäß bestätigen.

    Beim Kauf über Privat bleibt es erhalten, bei Kauf über einen Zwischenhändler (nicht Hyundai) erlischt es!

    So habe ich die bisherigen Aussagen hier im Forum auch verstanden.


    Formulierungen sind aber zu beachten. Bei Verkauf von Privat, kann/muss ggf. der Versicherungsnehmer bei der Garant gewechselt werden. Also kein Automatismus. Wenn der neue wegen Versicherungsbetrug sieben mal Vorbestraft ist, kann Garant vielleicht auch ablehnen.


    Wie Eicher202 schreibt, Hyundai und Versicherung befragen.

    Moin,

    hau mal noch ein paar Infos rein. Kona 2020. Wann Erstzulassung.

    Im Juli bei dem Händler gekauft. Datum. War der Händler da noch Hyundai-Händler oder schon "Frei"? War er für dich erkennbar kein Hyundai-Händler? Täuschung müsstest du belegen.

    Hatte der Kona bei Erstzulassung 5 Jahre Garantie? Dann Garant 3 Jahre?

    Alles mdl.? Belegen, wann der Händler nachweislich über das Geräusch informiert wurde. Wenn du den Fehler (Mangel) gemeldet hast als die Werksgarantie noch aktuell war, sollte diese auch greifen. So wie ich das hier im Forum verstanden habe, erlischt aber auch die Werksgarantie, wenn man bei einem freien Händler kauft.

    Fristen! Auch du hast Fristen zu beachten. Informieren. Schreiben und Aussagen der Garant lesen und beachten.


    Wenn du im Juli 2025 gekauft hast, dann sollte die "normale" Sachmängelhaftung (1 oder 2 Jahre, meist vom Händler auf 1 Jahr verkürzt) auf jeden Fall greifen. (Keine Rechtsberatung!)

    Wenn du Nachbesserung verlangt hast, er dich dann an eine andere Werkstatt verwiesen hat, hat das Vor- und Nachteile.

    Vorteil, die andere Werkstatt wird wohl vertrauensvoll reparieren, weil sie auf ihre Reparatur eine Garantie geben muss.

    Nachteil, du muss ggf. in Vorkasse gehen. Die Erstattung durch deinen Händler kann sich dann ziehen.


    Da du dich 7 Monate nicht um das Geräusch "gekümmert" hast, würde ich erst eine Rechtsberatung in Erwägung ziehen bevor ich mit Schreiben loslege. Ob eine rein mdl. Meldung eines Mangels vor 7 Monaten eine Haftung auslöst halte ich zumindest für Nachfragenswürdig. Durchgehender Schriftverkehr während der 7 Monate wären sicher hilfreich.


    Und ja, wenn er sich schon quer gestellt hat, direkt zur Beratung.

    Kaufmännisch macht das "Verschieben" von Wartungen nur einen kleinen Betrag aus. Selbst wenn ich den Wagen verkaufe und die "große" Wartung auf den Käufer "verschiebe", wird der das eventuell merken und vom Kaufpreis abziehen wollen.

    In Deutschland geht auch kaum jemand zum Infostand im Supermarkt, wenn ihm an der Kasse für den Joghurt 10ct zu viel berechnet wurden. Für den Einzelnen rechnet sich der Aufwand nicht.

    Weil das keiner macht, die Supermärkte also daran verdienen, machen Sie das weiter.

    Mir geht es in diesem Fall darum, wann formalrechtlich der richtige Zeitpunkt ist. Im Zweifel befürchte ich, dass sich Unternehmen um Garantieleistungen drücken wollen. (Nicht der Händler, der "verdient" an der Garantieleistung. Wenn die Leistung nach seiner Erfahrung von Hyundai abgelehnt wird, dann ist für ihn der Antrag aber ein "Aufwand".)

    So sollte sich jeder mal nach meiner Erfahrung SEINEN Wartungsplan von seiner Werkstatt ausdrucken lassen und in die Bedienungsanleitung stecken. In case.