BJ2022 ist wohl MJ2023. So wie meiner.
Zu der Zeit änderten sich die Garantiebedingungen im Monatsrhythmus.
Es gab sogar 8Jahre ohne km-Begrenzung. Sowohl für Auto als auch für Akku. Also genau wie rubberduck schreibt, auf die Garantie achten. Bei dem 64kwh-Kona mit 120.000 km explizit auf die Akku-Garantie. Es muss 2 mal die Akkukühlflüssigkeit gewechselt worden sein. Beim 1. mal vor 60.000km. Beim zweiten mal ebenfalls nach weniger als weiteren 60.000 km (siehe Details im Serviceheft!). Keine Toleranz! Im Zweifel vom Hyundai-Verkäufer durch Hyundai bestätigen lassen. Wenn Fahrzeug in der Historie von einem Nicht-Hyundai-Händler verkauft wurde, dann ebenfalls Garantie-Bedingungen prüfen.
So wie die Reichweitenangst hat sich auch die Kenntnis um die Gesamt-km- Leistung geändert.
Wenn der Akku "ordentlich" behandelt wurde, sollten auch 400-500t km keine Ausnahme sein.
Wer war Vorbesitzer? Leasing? Akku immer 100% - wenig gut. Oft 0% - total schlecht.
Zu beachten:
Modellwechsel von MJ23 auf MJ24(SX2)
Der kleine Akku und der große Akku unterscheiden sich optisch wohl nicht. Es sind aber zwei unterschiedliche Fahrzeuge. Motor, usw.. Beim kleinen Akku z.B. keine AHK möglich.
Wenn man für den 64kwh Akku 400t km annimmt, dann sind das für den 39kwh Akku 243t km. Da der kleine Akku mehr Stress hat ist 200t km wohl realistischer.
Für die meisten hier reicht das aus.
Wenn der Akku vom Vorbesitzer nicht gut behandelt wurde und man von 300t km ausgeht, dann sind es bei 39kwh nur noch so 150t km.
Bei täglich 100km und zusätzlichen Fahrten am WE und höherer Werthaltigkeit würde ich ebenfalls stark zum 64kwh-Fahrzeug raten.
Aber:
Unabhängig davon, dass mehr km für den Akku egal sind, andere Fahrzeugteile sind natürlich wie beim Verbrenner alt. Frontscheibe, Fahrersitz, Gelenke, Lack, Lager, usw.