Zur Garantierelevanz kann hier keiner eine belastbare Aussage machen.
Als Hyundai Sachbearbeiter würde ich alle Garantieansprüche bei Auflastung ablehnen. Der Original-Kona ist auf Fahrzeugbasis Verbrenner dafür geeignet höhere Lasten zu ziehen.
Beim EV gibt es wohl Bauteile (z.B. Leitungen) die bei der Anhängelastberechnung den Anforderungen an Gefälle und Steigungen nicht genügen. Deshalb gibt es bei Lasterhöhung wohl auch eine Begrenzung der Steigung in %. HH - Berlin also kein Problem. Die ein oder andere "Bergstraße" mit 12% dürfte man nicht fahren.
Wenn Hyundai erklärt, dass man die zu erwartende Lebenszeit von Bauteilen wie Gelenkwellen und Bremsscheiben auf ein max. zulässiges Gesamtgewicht von 2t (FZ + 300kg) kalkuliert hat und dabei eine Lebenszeit von 10 Jahren herausgekommen ist, dann kann man 8 Jahre Garantie vertreten.
In der Einzelabnahme wird die Funktion, aber nicht die zu erwartende Lebenszeit der Bauteile beurteilt. (Mit Nichtwissen!)
Das ggf. Bauteile bei einer Nutzung von 3t (FZ + 1.300kg), also 50% mehr Gewicht nur eine Lebenszeit von 7 Jahren erreichen, wäre zumindest nachvollziehbar.
Selbst elektronische Bauteile könnten betroffen sein. Höhere Leistung beim Beschleunigen und beim Rekuperieren als von Hyundai kalkuliert.
Ich persönlich würde gern "Auflasten" und halte das Fahrzeug auch dafür geeignet. Verantwortungsbewusster Umgang vorausgesetzt.
Aber erst nach Garantieende.
Oder nach schriftlicher Garantiebestätigung durch Hyundai.
Informationen bei einer Garantieanfrage zurückzuhalten, da man die Entscheidung nicht gefährden will, halte ich per se für problematisch.
Wenn man es halbwegs anständig lösen möchte, dann stellt man als Fahrzeuginteressent diese Frage:
Hätte es einen Einfluss auf die Herstellergarantie, wenn ich bei Ihnen einen Neuwagen kaufe und durch eine Fachwerkstatt eine AHK mit einer Auflastung von 1.300kg mit Einzelabnahme einbauen lassen würde?
Ohne Garantie wäre das Fahrzeug für mich nicht interessant.
In diesem/deinem Fall Frage mit 300kg.
Meine AHK (300kg) wurde von Hy eingebaut. Preis war mit ein bisschen handeln OK. (Lag noch beim Händler/Werkstatt auf Lager!) Im Falle eines Fehlers oder Rückfrage hat man nur einen Ansprechpartner.
Unterhaltung nach Einbau wegen Sensoren und Warnton.
Man hat mir erklärt, dass man das automatisiert abschalten kann. Man habe das sonst auch immer gemacht, sodass bei Anhängerbetrieb die Sensoren im Rückwärtsgang inaktiv waren. Dann hätten aber wohl mehrere das wieder umbauen lassen. Seit dem würde man den "Automatismus" nur noch auf Aufforderung aktivieren. (Soll kleine Hardware und kleine Softwareanpassung sein.)
Da sich das Piepen aber ganz einfach links neben dem Lenkrad durch Tastendruck ausschalten lässt, habe ich es so gelassen und komme damit gut zurecht.
Ergänzung:
Habe mal bei mir nachgesehen. Meine Kupplung ist von MVG und hat einen D-Wert von 9KN.
Diese sollte sich also heute ohne große Probleme Auflasten lassen. zumindest gebremst bis 1.300kg bei zulässigen Steigungen von 8%.
Werde die nächsten Tage mal überlegen und dann wegen Garantie bei Hyundai anfragen. Berichte dann.
Es sollte also möglich sein, eine aufgelastete AHK direkt von Hyundai einbauen und auch eintragen zu lassen. Das würde ich mal bei der Hyundai-Werkstatt anfragen. Der "Gesamtpreis" ist dann ggf. wieder attraktiv und die Garantie sollte dann wohl auch erhalten bleiben. Beim Einbau darauf achten, dass die zu verbauende AHK zumindest der Voraussetzung für eine Auflastung genügt.