Federico
ja eben! Der Hinweis war für das_mcc. Wenn sein Kona einen Radarsensor, also einen signalerkennenden Sensor zum Zwecke der Radarwarnung verbaut hat, dann ist es egal ob er ihn benutzt oder nicht. Sein Auto ist sittenwidrig. Kann ich mir nicht vorstellen.
oder auch dies hier:
"Signalerkennende Radarwarngeräte, die ausschließlich dem Zweck der Radarwarnung dienen, sind generell in Deutschland verboten. Gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 129/04) vom 23.02.2005 sind alle Rechtsgeschäfte (Kauf/Verkauf) in diesem Zusammenhang sittenwidrig und das Rückgaberecht des Käufers entfällt."
Tatsächlich sind sich die Juristen aber nicht einig ob auch apps, bei denen "Blitzer" nur ein POI unter vielen anderen wie Apotheke, Restaurant, Gym, usw. ist auch von dem Nutzungsverbot betroffen sind. Hierzu gibt es abweichende Entscheidungen. Hat aber nichts mit Radarsensoren zu tun.
Die juristischen Feinheiten sind hier aber OT.