Beiträge von Federico
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Aus purer Neugier gefragt: wurde jemals jemand vor der Polizei und deren Laser gewarnt?
Es werden ja vom "Riegl" vermutlich keine Radarwellen ausgesendet.
Allzeit gute und sichere Fahrt wünscht Gucky aus Lünen

Es werden vom Kona auch keine Radarwellen empfangen. Ich lasse mich aber auch gerne vom Gegenteil überzeugen
.Die Warnungen kommen wie bei einer Handywarn-App auf dem gleiche Wege wie Verkehrsmeldungen- und warnungen. Die Geschwindigkeitskontrollen werden gemeldet, auf einem Server hinterlegt und (wie ja auch übers Radio) ausgestrahlt. Deswegen können WarnApps und auch das Kona-Navi auch vor Kontrollen per Laser und Lichtschranken warnen.
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Kann ich mir so nicht ganz vorstellen. Wie kann er dann vor mobilen Blitzern warnen die ja ständig ihren Standort wechseln

Im Grunde auch egal Hauptsache er tut seinen Dienst und das bei mir sehr zuverlässig

Hatte ich doch geschrieben. Die Standorte mobiler Blitzer werden genauso an das Navi übermittelt wie Unfälle, Staus usw. Oder glaubst du, dass dein Handy mit der Installation einer Radarwarn-App plötzlich über einen Empfänger für Radarwellen verfügt? Ich lasse mich aber auch gerne von was anderem überzeugen. Solltest du irgendwo einen Hinweis finden, dass der Kona einen Empfänger für die Radarfrequenzen verbaut hat, nehme ich alles zurück.

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Ein Radarwarner ist ein Empfänger, kein klassisches Radar: Er sendet nichts aus, sondern „lauscht“ auf die typischen Frequenzen der Verkehrsradargeräte (z.B. K‑, Ka‑Band).
Wird ein Signal erkannt, das zu einem Radarmessgerät passt, wertet die Elektronik Stärke, Muster und Änderung des Signals aus und gibt bei Verdacht eine Warnung aus.
Muss ja auch so sein .. wie will das Auto sonst die Entfernung zum Radarmessgerät auf den Meter genau im HUD einblenden wenn es nicht angestrahlt wird?
Dann müsste der Kona ja einen Radarempfänger (der verboten ist) verbaut haben. Hat er ganz sicher nicht. Die Radarwarnungen kommen entweder aus dem Kartenmaterial oder wie auch die Verkehrsmeldungen über Rundfunksignale. Aktuelle Staus, Unfälle etc werden ja ebenfalls angezeigt.
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Keine Probleme mit der "Neuen " App, die alte ist schon deinstalliert.
Bei mir ganz genauso. Mit der alten App hatte ich häufig Probleme, musste mich ständig ganz neu anmelden usw. Bei der Neuen musste ich mich bislang nur einmal neu anmelden und die reagiert auf meinem iphone auch viel schneller.
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So, meine Ladeklappe geht nicht mehr auf. Der Pin entriegelt zwar ganz normal, jedoch klemmt die Klappe selbst im Gelenk sodass sie nicht mehr von selbst weit genug aufspringt das man mit den Fingern dazwischen kommt.
Ich muss jedesmal mit einem Plastikspatel dazwischen gehen und die Klappe aufhebeln.
Habe am Mittwoch einen Termin beim FHH auch noch wegen anderen Dingen.
Hatte ich auch mal. Wurde problemlos vom FHH auf Garantie getauscht.
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Mit EWEGo, Electroverse, Tesla und EnBW komme ich für mein Profil gut aus.
Welches Rennen guggst Du denn?
Die Säulen sind natürlich alle direkt am Rennzentrum. Parkplätze für Rennbesucher sind eigentlich weiträumig außenrum verteilt. An so Tagen kann es sehr voll sein, was dann Deinen Plan zerstört. Bin auf deinen Bericht gespannt.
Ansonsten hast Du völlig recht. Nach Arnheim in den Burger Zoo und nach dem Besuch genug Strom für die Heimfahrt. Sowas Ist Qualität und Komfort.
Bis auf Tesla habe ich die auch. Am liebsten lade ich an EWE-Säulen. Da finde ich den Preis von 52 Cent völlig ok. Keine Kosten, weder einmalig noch monatlich, für die Ladekarte und keine Blockiergebühr. Aber auch mit den 59 Cent bei EnBW habe ich keine Probleme. Electroverse habe ich mir kürzlich erst zugelegt, weil nach meiner Erfahrung AC-Ladesäulen von vielen Stadtwerken mit den anderen Karten/Apps oft ziemlich teuer sind. Da ist Electroverse meistens günstiger.
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OK, wenn jemand die Schweiz ins Spiel bringt:
Deshalb hatte ich in dem anderen thread ein bisschen provokativ darauf hingewiesen, dass man in der Schweiz wohl häufiger bergauf und bergab fährt und dann nach den deutschen Garantiebedingungen je nach Bedingungen verschiedene Wartungspositionen häufiger überprüft werden müssen.
Vielleicht unterscheiden sich aber die Garantiebedingungen und die Wartungspläne.
So wie z.B. in FIN. Dort ist die "Karosseriegarantieprüfung" Teil der jährlichen Inspektion. Selbst bei Ausnutzen der Toleranzen kann die Garantie nicht verloren gehen.
Beim SX2 mit den 24 Monaten-Takt würde dies wegen der Toleranzen nicht funktionieren und "häufiger" wäre es auch nicht.
Bezahlen muss man das natürlich selbst, wenn man entsprechend der Garantiebedingungen seine Garantie erhalten will.
Eine Werkstatt kann eine "Karosseriegarantieprüfung" aber sicher auch im Rahmen eines kostenlosen Sicherheitschecks durchführen.
Länderspezifische Garantiebedingungen und Wartungspläne wären dann aber ein neues großes Thema.
Verliert ein Schweizer seine Garantie, weil er seine Inspektion im Urlaub in Spanien mit dem dortigen Wartungsplan hat durchführen lassen, der aber nicht den Schweizer Garantiebedingungen entspricht?
Wurde bei der 2. Inspektion gemacht und dokumentiert, aber davon steht nichts auf der Rg.
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Die selbe Logik gilt dann auch für die eCall. Wer also den backup-Akku des eCall-Systems bei der 3 Jahres-Inspektion wegen Garantieansprüchen hat ersetzen lassen, sollte kucken, ob die Inspektion mehr als 3 Jahre nach der Erstzulassung durchgeführt wurde. Also zwar unter Einhaltung der 2 monatigen Wartungs-Toleranz, doch für den Ersatz der eCall zu spät.
Die entsprechende Bestätigung findet man im Garantie- und Serviceheft.
Wenn die Werkstatt hier nichts eingetragen hat, da man evtl. dort davon ausgegangen ist, dass die Zusatzarbeiten ein Teil der Inspektion sind, dann sollte man prüfen, ob der jeweilige Ersatz elektronisch an Hyundai gemeldet wurde.
Haben denn alle auch die Zusätzlichen Wartungsnachweise bei starker Fahrbeanspruchung bestätigen lassen?
Wiederholte Fahrten über kurze Strecken von unter 8 km.
Wiederholte Fahrten bergauf, bergab oder über Bergstraßen.
Campen oder häufig hohe Geschwindigkeit.
Ohne hinreichende juristische Kenntnisse gehe ich aber davon aus, dass man bei einer juristischen Klärung einige der Hyundai "Bedingungen" nicht erfüllen muss.
Aber klar ist natürlich, dass die Schweizer den Kabinenluftfilter häufiger tauschen müssen, weil sie dauernd bergauf und bergab fahren. Vielleicht lohnt sich ein Umzug nach Friesland? Ach ne, das schnelle Fahren in DE macht euch nen Strich durch die Rechnung.
Ich muss zugeben, ich war nicht vorbereitet. Nicht genug gelesen.
Hoffentlich muss ich bei meinem Erdmöbel weniger beachten. Nicht das die mich von "schöne Aussicht" auf "Kläranlagennähe" umbetten.
Ich bin raus!
Danke für die Ausführungen! Dann ist meine Garantie entgegen der Aussage des Kundendienstmeisters wohl futsch. Die 3. Insp. war nach 2,5 Jahren, aber der E-Callbatterietausch nach 3 Jahren und 2 Monaten. Dann will ich jetzt mal hoffen, dass nichts kaputt geht bzw im Garantiefall niemand genau Bescheid weiß oder genau hinschaut. Bei der Kühlflüssigkeit bzw auch dem beim Wechsel durchgeführten Dichtheitstest kann ich mir schon vorstellen, dass das Einfluss auf die Betriebssicherheit hat. Aber eine noch funktionierende Batterie? Bleibt spannend. Bis jetzt hat sich glaube ich hier noch niemand gemeldet der/dem Hyundai deswegen eine Garantieleistung versagt hat.
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Eben kam die Bestätigung.
Kühlmittelwechsel spätestens bei 60.000 km oder 4 Jahren. Jeweils was zuerst eintritt. Keine Toleranz.
Wenn man den Wechsel also bei der 4. Inspektion mitmachen lässt und hat nur einen km mehr als 60.000 km oder einen Tag mehr als 4 Jahre, hat man keine Garantie mehr.
Zur Info: Datum und km wurden von mir angegeben. Erstzulassung (14.12.2022) + 2 Monate und 60.000 km + 2.000 km (Toleranzen)
Es gibt Wartungspläne mit abweichenden Fristen, z.B. 36 Monate
Das Wartungsintervall für Ihr Fahrzeug von 15.000 km oder einem Jahr hat keinen Einfluss auf den Punkt „Kühlmittel für Antriebseinheit wechseln“. Dieser unterliegt einem eigenen Wechselintervall – dies sind verschiedene Punkte. Daher ist in Ihrem Hyundai Original Garantie- und Serviceheft auch nicht, wie bei den anderen Wartungsarbeiten, welche erledigt werden müssen, ein I oder R zu sehen, sondern es wird explizit eine Kilometer- und Zeitgrenze genannt, welche eingehalten werden muss. Somit ist es zwingend erforderlich, dass dieser Wechsel alle 60.000 km oder alle 4 Jahre durchgeführt wird – unabhängig von der Fahrzeugwartung. Eine Toleranzgrenze ist für diesen Wechsel nicht gegeben. Sollte dieser, wie Sie geschrieben haben, erst am 14.02.2027 oder bei 62.000 km stattfinden, ist dies zu spät und hat Einfluss auf das Erhalten der Fahrzeuggarantie.
Das müsste dann ja theoretisch auch für die E-Callbatterie gelten. Nicht pünktlich nach 3 Jahren gewechselt und Zack komplette Garantie weg. Das wäre ja schon hart. Der mich betreuende Kundendienstmeister hat auch dafür von den 2 Monaten Toleranz gesprochen.