Leasing Rückgabe

  • Ich muss zuerst das alte abmelden wegen meinen SF Klassen und das neue ist finanziert und muss dann auch meine bisherigen SF Klassen bekommen, da der Brief dann an die Bank geht. Würde keinen Sinn machen einen Zweittarif zu machen auf das neue Auto.

  • Von Zweittarif spricht auch keiner.

    Du kannst innerhalb deiner Versicherung eine neue eVB-Nummer beantragen, damit das neue Fahrzeug zugelassen werden kann.

    Wenn du das alte Fahrzeug innerhalb einer gewissen Frist abmeldest ( bei meiner Versicherung 30 Tage) dann werden beide Fahrzeuge parallel versichert und eben kurzzeitig zur gleichen SF-Klasse.

    Wie sollte man denn sonst einen Fahrzeugwechsel ohne großen Papierkrieg durchführen.

    Wenn man das so umständlich macht, wie du das geplant hast, wird es natürlich schwierig mit der Überführung des alten Autos-

    Du solltest dich dringend mal bei deiner Versicherung beraten lassen.


    Kurzzeitkennzeichen kosten auch 45 Euro plus separate Versicherung (ca.30-120 Euro für 5 Tage)

  • Okay danke dir für die Info. Dann werde ich mal bei der Versicherung nachfragen. Problem aber ist das es wohl bei der alten Versicherung nicht bleiben wird, da diese teurer sein wird und zwei verschiedene Versicherungen werden das wohl nicht unterstützen. Kennzeichen wollte ich eigentlich auch behalten.

  • Auszug aus der HUK für ein Kurzkennzeichen:

    • Verwaltungsgebühr: ca. 13 Euro
    • Schilderpaar: ca. 25 Euro
    • Versicherung, je nach Versicherungsunternehmen und Umfang der Versicherung (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko-Versicherung). Versicherungen verrechnen unter Umständen den Betrag, wenn nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens das Fahrzeug bei ihnen versichert wird.

    Du holst dir ein Kurzkennzeichen bei der HUK z.B. (letzten Satz beachten), dann fährst du dein Auto abgeben mit einem 2. Fahrer, wenn dir 400€ zu viel ist... die melden es ab, oder Du selbst meldest den jetzigen dann ab, wenn du dein Kennzeichen behalten willst, dann reservier es beim Abmelden, dann kannst du dein neues Auto holen/liefern lassen, anmelden und fertig.


    Ich verstehe das Problem nicht ganz.


    Problem aber ist das es wohl bei der alten Versicherung nicht bleiben wird

    Ein neues Auto bekommt immer eine neue Versicherung... die läuft dann, oh Wunder wieder auf deinen Namen. Damit übernimmst du auch die SF Klassen.

    Wenn sich die An-Abmeldung überschneidet, dann kannst du das mit dem Kurzkennzeichen ausgleichen... ruf einfach mal z.B. die HUK an, die helfen gerne, denn sie bekommen dein Geld dafür... es gibt immer eine Lösung!

  • Muss jetzt unseren 1. Kona am 11. November zurückgeben.


    Der ist dann 3 Jahre alt und muss dann erstmals zum TÜV.

    Wenn ich das Fahrzeug nun 2 Wochen vorher bei der Hyundai/ALD-Leasinggesellschaft abgebe, hat er ja noch TÜV!


    Bin ich gezwungen, den TÜV trotzdem vor der Rückgabe - also vor der Zeit - neu machen zu lassen?

    Gleiches gilt ja für den jährlichen Service. Das Jahr ist ja noch nicht um?


    :/

  • Max. 2 Wochen vor dem 11. Nov. ist die Rückgabe möglich.

    D.h. das wäre dann noch im Okt. und würde mit gültigem TÜV und Inspektion abgegeben. Denn beides ist erst im Monat November fällig.

    Und so knapp 300 € gespart.

    Demzufolge ist das Leasingende im November. Und das dürfte ausschlaggebend sein.

    Zumindest bei meinem Vertrag. Aber ich scheine einen anderen Leasinggeber zu haben.


    Aber die Möglichkeit einer früheren Rückgabe sagt ja nichts aus über die Verpflichtung zur Inspektion/HU!

    Was sagt der Vertrag da?

    Wer ist dein Leasinggeber - die Hyundai-Bank oder ALD?