FRONTALKOLLISIONS-VERMEIDUNGSASSISTENT (FCA)

  • Bei einem Auffahrunfall, der ggf. aus dieser Situation entsteht, hat man jedoch eindeutig Schuld! Da nützt auch die Aussage oder Entschuldigung nichts, dass ja die Automatik gebremst hat.

    das ist so nicht ganz richtig.... Hauptschuld hat immer der Auffahrende. Sollte der Vorausfahrende aus nichtigem Grund (kleines Tier) aktiv eine Notbremsung ausgelöst haben, dann wird ihm ein Teil(!)-Verschulden zugeschrieben. Wenn aber die Automatik bremst, kann man nix dafür und ist somit als Fahrer raus. Der hintere muss immer so viel Abstand halten, das er jederzeit noch rechtzeitig bremsen kann.

  • theo911 bei solch einem Fall wäre ich sicher das es vor Gericht geht und dann beide Teilschuld bekommen. Der Drauffahrer wahrscheinlich mehr.


    Mein Assistent steht auf früh und die Probleme in Kurven mit Leitplanken hab ich nicht.

    Der kam bei mir auch schon 2-3 mal, da waren es aber Objekte die von rechts auf meine Fahrbahn kamen.

    Einmal war es ein geparktes Auto in einer sehr engen Straße, beim weiter rausziehen hat er aber sofort wieder aufgehört.

    Es meldet sich öfter wie mein 5er BMW Assistent, aber ich bin mit ihm sehr zufrieden!

  • Ein mal innerhalb der Ortschaft in einer Links-Kurve. Hinter der Baumreihe war ein Fahrrad auf dem Fußgänger/Rad-Weg. Aber nur leichte Verzögerung (Gas/Strom weg).

    Ein paar mal die rote Meldung Kollisionsgefahr. Bisher war ich aber immer schneller. Noch nie! eine automatische Bremsung.

    Muss mal ein Laken über die Straße hängen. Mal sehen ob meiner überhaupt bremst.

    Und Styroklötzer. Bisschen Training schadet ja nicht!

  • Wenn aber die Automatik bremst, kann man nix dafür und ist somit als Fahrer raus.

    Wenn das so einfach wäre, hätten wir schon das autonome Fahren.

    Verantwortlich ist nach der aktuellen Rechtsprechung immer der Fahrer. Ein Gerät oder eine Automatik kann keine Verantwortung übernehmen. Auch der Hersteller kann nur herangezogen werden, wenn ein nachweisbarer Fehler in einer Technik besteht.


    Ähnliches ist beim Spurassistenten denkbar. Dieser steuert auf einer Straße ohne Mittellinie das Fahrzeug in die Mitte der Straße. Kommt es jetzt zur Kollision mit Gegenverkehr, wäre ja auch der Assistent Schuld.

    Kona 64 kWh BEV Prime, MJ21, Phantom-Black EZ 10/21 - seit 03.22 8)

  • Wenn das so einfach wäre, hätten wir schon das autonome Fahren.

    Verantwortlich ist nach der aktuellen Rechtsprechung immer der Fahrer. Ein Gerät oder eine Automatik kann keine Verantwortung übernehmen. Auch der Hersteller kann nur herangezogen werden, wenn ein nachweisbarer Fehler in einer Technik besteht.

    hast Du da Urteile aus der aktuellen Rechtsprechung vorliegen? Ich selbst bin beruflich u. a. mit der Behandlung von Schadensfällen im Straßenverkehr befasst und muss dabei auch verantwortliche Entscheidungen treffen. Insofern traue ich mir da schon eine belastbare Einschätzung zu....

    Wenn der Fahrer von einer nicht vorhersehbaren Reaktion des Fahrzeugs überrascht wird (was beim Spurhalteassistenten ja nicht der Fall ist...), kann man ihm das nicht zur Last legen. Ob den Versicherer des Fahrzeugs dann im Rahmen der sog. "Gefährdungshaftung" eine Teilschuld trifft, ist dann eine Frage des Einzelfalls. Auf den Fahrer fällt jedenfalls bei einer Phantombremsung nichts zurück (ggf. anders bei den o. g. Fällen, in denen durch die entsprechende Fahrweise eine Reaktion des Fahrzeugs provoziert/in Kauf genommen wird).

  • Mir sind nur die Phantombremsungsfälle von Tesla 2021-2023 in den USA bekannt. Diese werden zur Zeit von der NHTSA (National Highway Traffic Safety Administration) untersucht.


    https://efahrer.chip.de/news/massencrash-nach-tesla-phantombremsung-autobahnkamera-haelt-alles-fest_1010987


    Die Beschwerden beschreiben eine schnelle Verzögerung, die wiederholt ohne Vorwarnung und scheinbar willkürlich auftreten kann.


    Das selbsttätige Bremsen bei Hyundai wird durch einen Warnton vorher angezeigt und hat stets eine Ursache (auch wenn dies manchmal nicht so vom Fahrer empfunden wird).

    Kona EV 64 kW Premium - Tschechien EZ Mai 2020 - Software 231102

  • Ich wünsche allen Fahrern, daß theo911 Recht hat!

    Vielleicht wird ja, bei der zunehmenden Zahl der Autos mit solchen Systemen, mal ein Präzedenzurteil veröffentlicht. Dann wissen wir mehr. :/

    Ich habe jedenfalls noch die Stimme meines Lehrers im Ohr, der erklärte, daß Recht nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat! X/ Es handelt sich lediglich um die Umsetzung von Regeln.

    Kona 64 kWh BEV Prime, MJ21, Phantom-Black EZ 10/21 - seit 03.22 8)

  • Verantwortlich ist nach der aktuellen Rechtsprechung immer der Fahrer.

    siehe § 1a StVG

    § 1a StVG - Einzelnorm

    (1) ..., wenn die Funktion bestimmungsgemäß verwendet wird.

    (4) Fahrzeugführer ist ..., der eine ... Fahrfunktion ... aktiviert und zur Fahrzeugsteuerung verwendet (Nicht das automatische Gewehr tötet, sondern der Schütze.)


    Vorgeschrieben ist lediglich, dass Assistenzsysteme eingebaut sein müssen.

    aber:

    (2)

    3. die jederzeit durch den Fahrzeugführer manuell übersteuerbar oder deaktivierbar ist,


    hier beginnt eigentlich die Diskussion.

    Rechtlich müssten wir alle Systeme bei Fahrantritt deaktivieren, wenn wir für deren "Fehler" nicht haften wollen. - Das macht aber ja keinen Sinn!

    (Das erweckt eher den Eindruck, dass hier die Hersteller-Lobby am Text mitgeschrieben hat.)


    Ich persönlich verwende fast alle Assistenten!

    Wenn der Tempomat auf der Landstraße stark verzögert, weil vor mir jemand abbiegen will, dann gebe ich eben manuell ein bisschen Gas. Weil aus meiner Erfahrung heraus, das Hindernis ja gleich weg ist.

    Wenn der "Abbieger" dann aber nicht abbiegt, dann hatte mein Assistent wohl recht.


    Auf einer unbefestigten Straße erkennt mein Spurhalteassistent auch mal Fahrbahnbegrenzungen. Dann muss ich "Ihm" auch mal die Leitung abnehmen.

    Den Luxus, sich bei der Fahrt auf der Landstraße mal die Nase zu putzen oder aufs Navi zu schauen um zu sehen wann man ankommt, möchte ich nicht missen.


    Und wer schon ein paar mal vom ESP unterstützt wurde, der weiß was das Wert sein kann.


    Und wie bei so vielem, man muss solche Assistentssysteme eben auch - lernen.


    Deshalb ist Marshals Frage ja so wichtig.

    a) Ist die Reaktion ein Fehler oder

    b) sinnlose Reaktion bei der jeder selbst entscheidet ob Funktion an oder aus oder

    c) fehlt mir selbst evtl. die notwendige Information/Erfahrung!

  • Das OLG Frankfurt hat sich damit beschäftigt: Urteil vom 09.03.2021; Az.: 23 U 120/20

    Der Hintermann trägt eine Mitschuld wegen zu geringem Sicherheitsabstand.

    Die Fahrerin ist "zu einem Drittel Schuld".


    Ich hatte auch einen Urteil aus 2018, da wurde dem Fahrer die komplette Schuld angelastet, auch wenn das Auto wegen eines defekt die Vollbremsung ohne Einfluss des Fahrers vornimmt. Das finde ich aber nicht wieder.


    Meinung: ich denke, es geht dabei darum, wer den Schaden bezahlt. Es geht nicht darum, die Fahrerin mit Bußgelder oder Punkten zu belasten. In einer zweiten Klage kann die Versicherung oder der Fahrer zivilrechtlich den Schaden beim Hersteller geltend machen.


    Kona EV 2021 150kW, Dark Knight, mit alles ohne Zwiebeln Glasdach

  • So, muss mal kurz weg. Mein Auto aus dem Graben ziehen.

    Hab gestern am Berg die ASR nicht schnell genug ausgeschaltet bekommen. Zack gestanden. Nix mehr mit vorwärts!

    Dann mehr oder weniger kontrolliert rückwärts in den Graben rutschen lassen.

    Das ist tatsächlich ein Minuspunkt. Kona electric - Gewicht verteilt, Frontantrieb, Berg hoch, Schnee - doofe Kombi!

    Wenn man umdreht und rückwärts hoch fährt, lachen aber auch alle. Dilemma!!!