Wallbox Förderung

  • Hat schon jemand hier Erfahrung mit der Wallbox Förderung NRW?

    Ich habe vor dem 1.12.2020 den Antrag gestellt, und vor 3 Wochen auch den Bewilligungsbescheid bekommen. Zu dem Zeitpunkt gab es ja noch 60% der Baukosten; max. 2000 €.

    Leider war der Sachbearbeiter wohl nicht in der Lage, 2 eingereichte Kostenvoranschläge zusammenzurechnen.

    Einmal habe ich die Box nebst Installation durch eine Fachfirma eingereicht, und als zweites den GalaBauer, der das Erdkabel vom Haus durch den Vorgarten bis zu Carport verbuddelt.

    Die Bewilligung bezieht sich jedoch nur auf die Box mit Installation. Dabei heißt es ausdrücklich, das auch alle anfallenden Arbeiten wie Erd, und Pflasterarbeiten mit gefördert werden.


    Telefonisch ist niemand erreichbar, auf Mails wird nicht geantwortet. Die Hotline hat auch keine Ahnung und weiß nicht weiter.


    Meine Frage daher:

    Ich muss nach Beendigung der Arbeiten ja die Rechnungen einreichen, um den Förderbetrag zu bekommen. Nehmen die dann auch den Galabauer wieder mit rein?

    Oder muss ich jetzt ernsthaft Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen gegen den Bescheid? Widerspruch ist ja leider nicht mehr; nur noch der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht; lt. Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.


    Hat jemand Erfahrung?

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  • Du hättest einen Änderungsantrag stellen müssen, bzw. Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.


    Aber wieso sollten die das Zusammenrechnen? Das musstest du doch für den Antrag schon und an der richtigen Stelle eintragen...


    Und du bekommst wohl auch nur das, was bewilligt wurde.

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    Das Leben ist nur ein schlechtes Adventurespiel... ?(


    ...aber die Grafik ist sehr gut. :D

  • Ich habe das Ganze zusammengerechnet und beides eingereicht. Mit dem Änderungsantrag, den ich kurz nach dem Einreichen gestellt habe, habe ich ein günstigeres Angebot nachgereicht, was bei Antragstellung noch nicht vorlag. Lt. telefonischer Auskunft ging das problemlos.


    Typisch Deutschland; irgendwie. Wäre ja auch zu einfach, wenn Mitarbeiter mitdenken würden oder zumindest für Fragen erreichbar wären.


    Edit: Widerspruch einlegen ist gegen diesen Verwaltungsbescheid nicht möglich. Bei solchen Dingen muss man direkt vor dem Verwaltungsgericht klagen. Steht auch explizit so im Bescheid drin. Super...:cursing:

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    2 Mal editiert, zuletzt von Maximilian ()