Da diese eCell-Batterie ein separates System speist und somit nichts mit dem Fahrzeug in dessen Eigenständigkeit verbindet, ist die Einhaltung des vorsorglichen Wechsels alle 3 Jahre nicht Garantie-Relevant bzgl. des Fahrzeugs, noch der Traktionsbatterie!
Daher werde ich den Wechsel erst veranlassen, wenn sich die eCall-Batterie meldet und gewechselt werden möchte bzw. wenn sich unser "Koni" zu seinem 10. Geburtstag noch in unserem Besitz befindet.
TO:
Der 10. Geburtstag (nach EZ) war bei unseren beiden Vorgänger-Fahrzeugen der Zeitpunkt, an dem eine Extra Große Sonderinspektion anstand und bei positiven Ausgang ein besonderes "Wellness-Parket" den Fahrzeugen spendiert wird.
Bisher hatten wir mit beiden Fahrzeugen viel Glück und konnten sie noch viele weitere Jahre (1. nach 16 Jahren Unfallopfer & 2. nach 19 Jahren unwirtschaftlicher Motordefekt) ohne Probleme und Reparaturbedarfe fahren. Ja, wir fahren unsere privaten Fahrzeuge bis zum Ende...
Das kann unser "Koni" ggf. auch erleben. Dann bekommt er spätestens eine neue eCell-Batterie.