Beiträge von holgi

    Ich hatte heute auch das erste Mal das Vergnügen mit "Schaltsperrensystem prüfen". Natürlich ohne vorher hier davon gelesen zu haben ;) Anscheinend habe ich aber zufällig alles richtig gemacht, erst auf "Ok" (was nix gebracht hat) und dann ohne Bremse auf dem Start/Stop-Knopf herumgedrückt, dann ging er auszuschalten und ohne Fehler wieder an.


    Bin froh dass es heute bei mir passiert ist und nicht gestern als meine bessere Hälfte das Auto zum ersten Mal hatte :D

    Oder du schaust hier noch rein holgi

    Danke, habe es mittlerweile mit Bildern in der Online-Bedienungsanleitung gefunden. Das ist ja ein echter Krampf diese Konstruktion, da braucht man am Ende drei Hände (eine hält den Griff, die zweite steckt den Notschlüssel rein und die dritte passt auf, dass die Abdeckung nicht abfliegt oder kratzt).


    Zum Glück braucht man das nur, wenn wirklich mal die 12V leer ist oder die CR2032 aus dem Schlüssel...

    Welche andere Kram? Sonst ist das Auto halt gut find ich.

    Edit:

    Ah da .. also das mit dem Wasser und dem Spaltmaß kann ich nicht als Problem nachvollziehen.

    ...das hier ist ja der Korinthenkacker-Thread ;) Und wie ich oben schon schrieb, im Vergleich zum Ioniq 5 finde ich beim Kona SX2 viele Sachen tatsächlich besser gelöst. Das Licht ist heller, Bluelink reagiert viel schneller und liefert mehr Infos, das Auto hat "ordentliche" Griffe (beim Ioniq 5 haben "fremde" Personen nie gewusst wie die Tür aufgeht) usw. Es ist ein gutes Auto, und ich habe den Wechsel vom Ioniq 5 zum SX2 in keiner Weise bereut.


    Das mit dem Spalt vorne wird sich erst mit der Zeit als Problem zeigen, nämlich dann wenn sich mit dem Wasser immer mehr Dreck in diesen Spalt zieht. Ich denke da vor allem an den Winter mit Streusalz. In 2-3 Jahren wird dieser Spalt ziemlich hässlich aussehen, wenn man ihn nicht immer sorgfältig sauber hält.

    tatsächlich ist es bei mir so, dass im Fahrzeugschein eine Größe eingetragen ist und das ist die: 215/55/R17 94V und diese Größe haben auch die Räder, die drauf waren beim Kauf mit den Felgen 52910 - K4000

    Die neuen, die ich am Wochenende abgeholt habe, sind diese Felgen: 00321497 (felgenshop.de) und drauf sind Winterreifen in der Größe: 215/50/R17 95V.


    Du hast tatsächlich Glück gehabt mit dieser Felge. Das Problem ist, dass meistens (wie im von Dir verlinkten Gutachten) die eigentliche ABE davor fehlt. Wenn man sich aber das vollständige Dokument für deine Felge besorgt dann steht vorne in der ABE folgendes:


    2025-11-20 06_31_17-images - FreeCommander XE.png


    Das ist die weiter unten erwähnte "Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere".


    Sprich, mit diesem Dokument an Bord kannst Du die vorhandene Rad/Reifen-Kombi tatsächlich legal ohne Eintragung fahren! Achte aber darauf, dass Du die Version des Dokuments verwendest, die vorne auch die eigentliche ABE dabei hat, nicht nur das Gutachten.

    Heißt, die Freistellung muss explizit genannt werden, die Abwesenheit von A01 reicht nicht. Wofür die Auflage A01 gedacht ist frage ich mich dann aber auch. Möglicherweise bestimmt das den Preis: Ohne A01 muss der Prüfer nicht prüfen und mit A01 ist eine Prüfung nach §19 erforderlich. Wobei der Prüfer das am ende verantworten muss.

    Genau. Wobei zwischen dem allgemeinen Hinweis und der Auflage A01 beim genauen Hinsehen ein Unterschied besteht. A01 bedeutet erst TÜV (Abnahme), dann Zulassungsstelle. Der allgemeine Hinweis spricht aber nur von einer "Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle", das verstehe ich so, dass eine Vorführung bei der Zulassungsstelle und anschließende Eintragung der Räderdimension ausreicht, sprich man spart sich die TÜV-Abnahme. Papierkram und Kosten hat man jedoch trotzdem. Im Zweifelsfall würde ich einfach bei der zuständigen Zulassungsbehörde nachfragen wie die das handhaben. Und nicht eine KI ;)

    Man muss schauen, ob eine weitere Auflage die Eintragung der Reifengröße explizit erfordert. das könnte zum Beispiel G40 oder G98. Schicke gern mal einen Link zur richtigen ABE, dann kann man lesen.


    Er hat die ABE ja weiter oben verlinkt. Und ganz vorne unter "Allgemeine Hinweise" steht die Antwort auf seine Frage explizit drin:


    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.