Bist du dir sicher? Ich habe diese Frage an ChatGPT gestellt und meinen Fahrzeugschein sowie die ABE hochgeladen und mir wurde Folgendes ausgespuckt:
Ja, da bin ich mir sicher. Man muss bei der ABE unterscheiden zwischen Felge ("Sonderrad") und Reifen. Mit der ABE ist die Felge von einer Eintragung freigestellt, solange eine Reifengröße verwendet wird, die im Schein und/oder der COC freigegeben sind. Da im Schein immer nur eine (die kleinste) Größe steht, ist es immer ratsam, zusätzlich in die COC zu schauen, weil dort alle zugelassenen Größen aufgeführt sind.
Das steht übrigens auch klar und deutlich in der ABE ganz vorne unter "Allgemeine Hinweise":
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Siehe auch:
https://www.autodoc.de/info/di…er%20DEKRA%20erforderlich.
Welche Reifen passen auf mein Auto?
P.S.: Auf "KI" sollte man sich nicht blind verlassen. Die halluziniert gerne und scheitert oft schon an einfachsten Aufgaben (gefragt war die Anzahl der Tage vom 03.10.2025 bis 11.03.2026):