Beim Reserveakku könnte man die Sinnhaftigkeit in eine juristische Bewertung mit einbeziehen. Später mehr!
Die nächste Frage wäre,
1. Inspektion bei 17.000km, 2. bei 34.000km, 3. bei 51.000km. Wann muss die Kühlflüssigkeit gewechselt werden? spätestens bei
60.000km? (keine Toleranz, da nicht Teil einer Inspektion)
62.000km (Toleranz, da Teil einer Inspektion)
bei 68.000km? (nach summe aller Toleranzen (Hier würde ich aber sagen, dass das dann eben keinen Sinn machen würde.))
Hier würde auch ich sagen, dass die explizit genannten 60.000 km einen "zusätzlichen" Werkstattbesuch erfordern.
Werde die nächsten Tage in der Werkstatt anfragen. Berichte dann.
Wenn tatsächlich einzelne "Wartungen" aus den Standardwartungsintervallen ausgegliedert werden, dann wird es wirklich schwer das zu händeln!