Der Hyundai Kona Forum Bestell- und Wartesaal

  • Ich habe meinen Kona EV 64Kwh Mitte Juni bestellt und kann ihn nächste Woche abholen. :)

    Herzlichen Glückwunsch.


    Aber zeigt wieder Mal, wie absolut planlos Hyundai arbeitet.

    Mein im April bestellter, vorkonfigurierter Kona hat anscheinend nicht Mal ein Produktionsdatum.

    Ich glaube, wenn der nicht innerhalb der nächsten vier Wochen da ist, werde ich vom Kauf zurück treten.

    Habe mittlerweile absolut keine Lust mehr auf das Auto, Hyundai oder das Autohaus.

  • Ich hatte gestern wieder einmal mit meinem FHH telefoniert.

    Im Grunde gibt es nix Neues.

    Frühestmöglich wäre Mitte Oktober 2022.

    VIN gibt's noch keine, kann sich aber täglich ändern.

    MJ23 hatte er mir bestätigt.

    Grüße, Frank :)


    KONA electric | MJ23 | 100kW (136PS) | 39,2kW | Trend-, Navigations-, Assistenz-Paket |Dark Knight | OHNE Schiebedach / Dachlackierung
    Modellname System OSBE.S5BLC.AEU
    Infotainmentsystem Softwareversion OS_E_PE.EUR.S5W_L.001.001.231102
    Kartenversion EUR.16.48.68.024.621.5
    Bluelink 2.0.17
    Wallbox stationär: Vestel EVC04-AC11SWA-T2P | mobil: Juice Booster 2 mit diversen Adaptern

  • Ich hatte gestern wieder einmal mit meinem FHH telefoniert.

    Im Grunde gibt es nix Neues.

    Frühestmöglich wäre Mitte Oktober 2022.

    VIN gibt's noch keine, kann sich aber täglich ändern.

    MJ23 hatte er mir bestätigt.

    Ich habe noch nichtmal die Bestätigung mit MJ23... weiß jemand ob sich die TSN Geändert hat? Bisher gsb es ja nur die unterscheidung zwischen großem und kleinen akku, wenn ich mich nicht irre

  • Also es hörte sich im Verkaufsgespräch so an, dass immer wenn möglich das Maximum an Fahrzeugen bestellt wird seitens des Autohauses, weil das KFZ sich wohl sehr gut verkauft. Andererseits habe ich neben Select noch das Effizienz Paket mit Wärmepumpe und Farbe Engine Red. Also schon selbst konfiguriert. Die TSN ist laut Versicherung die gleiche wie auch beim Facelift 139 AFH.

  • Habe mir das auch schon überlegt, wenn ich nicht bis Ende Sept. einen verbindlichen Liefertermin bekomme. Das Problem ist nur der Vertrag selbst. Bei mir ist nur geregelt, wenn der verbindliche Termin nicht gehalten wird.

    Was ich wann tun kann, wenn kein verbindlicher Termin existiert, suchste bei mir vergeblich...

    ☹️

    Ciao, Grüße von

    BuW


    Kona Elektro Trend-Paket, 9/22, MJ 23, PS 136, Akku 39 kWh, Navi, Farbe: Dive in Jeju, Head-up Display

  • Ob man tatsächlich zurück treten kann, weiß ich gar nicht. Viel steht ja im Kaufvertrag nicht drin.

    Allerdings wird der Händler den Wagen ja sicher schnell wieder los.


    Ich ärgere mich halt so, weil mich jeder Monat Verzug ca 250€ kostet.

    Den Kona könnte ich bei der Arbeit über die PV Anlage umsonst tanken. Derzeit zahle ich das Benzin selbst.

  • Ich weiß nicht ob das hier schon einmal besprochen wurde, habe aber zum Lieferverzug Folgendes gefunden:

    "... Unverbindlicher Liefertermin

    Dabei bleibt Ihnen nur, Ihre Ungeduld zunächst zu zügeln. Kalkulieren Sie beim unverbindlichen Liefertermin ein, dass der Händler diesen um bis zu 6 Wochen überziehen darf. Erst danach können Sie Ihr Missfallen auf zweierlei Art äußern:

    • Sie mahnen den Händler schriftlich an, das Fahrzeug zu liefern – und setzen ihn damit in Verzug. Für jede weitere schuldhaft verursachte Verzögerung können Sie dann Schadenersatz geltend machen. Der beschränkt sich allerdings bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % der Kaufsumme.
    • Noch wirksamer ist, wenn Sie Ihrem Händler schriftlich eine Frist (etwa von 2 Wochen) zur Lieferung setzen. Zuckt er nach Ablauf der Frist immer noch hilflos mit den Schultern, treten Sie vom Vertrag zurück. Der Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag erlischt. Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, pochen Sie außerdem auf Schadenersatz. Dieser ist jedoch bei leichter Fahrlässigkeit auf 25 % des Kaufpreises begrenzt.

    Gegen höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) sowie Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer (z. B. Streik, Aussperrung) sind Sie machtlos, ebenso wie Ihr Händler. Deshalb verändern dadurch eingetretene Lieferverzögerungen die genannten Termine und Fristen um die Dauer der Störung. Länger als 4 Monate müssen Sie allerdings nicht warten. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten. ..."

    Quelle: https://www.ergo.de/de/rechtsp…uf/neuwagen/lieferfristen

    Grüße, Frank :)


    KONA electric | MJ23 | 100kW (136PS) | 39,2kW | Trend-, Navigations-, Assistenz-Paket |Dark Knight | OHNE Schiebedach / Dachlackierung
    Modellname System OSBE.S5BLC.AEU
    Infotainmentsystem Softwareversion OS_E_PE.EUR.S5W_L.001.001.231102
    Kartenversion EUR.16.48.68.024.621.5
    Bluelink 2.0.17
    Wallbox stationär: Vestel EVC04-AC11SWA-T2P | mobil: Juice Booster 2 mit diversen Adaptern

  • Wir haben unseren Kona Elektor erst Anfang August bestellt. Seit dem steht er lt. Händler auf Lieferung 26.12.2022 :thumbup: Nachträgliches Weihnachtsgeschenk ;). Ich gehe aber davon aus, dass das eine "Parkplatz" ist für den Auftrag. Grundsätzlich rechnen wir mit ende Januar / anfang Februar 2023 mit dem Auto.

    Vom Kaufvertrag zurück treten wird möglich sein. Aber was hat man damit bewirkt? Man bekommt keine Auto, braucht es nicht bezahlen und muss auf ein gleichwertiges Fahrzeug einer anderer Marke noch länger warten und bei einer Neubestellung wieder hinten anstellen. (mir ist auf jedenfall nicht bekannt, dass ein gleichwertiges Fahrzeug von einem Wettbewerber lieferbar oder kürze Lieferzeiten hat)

    Ein Arbeitkollege wartet seit Februar diesen Jahres auf einen E-Corsa und hat auch noch keinen Liefertermin. Lieferung war zu ende Juni 2022 zugesagt.

    Hier sind ja bereits viele Gründe benannten worden die dazu führen können warum eventuell das eine Fahrzeug schneller und das andere langsamer geliefert wird, unabhängig von dem Bestelldatum. Ich könnte mir allein schon vorstellen, dass Fahrzeuge die mit MY21 als Auftrag an Hyundai übermittelt wurden und jetzt als MY23 produziert werden müssen dadurch ins Hintertreffen geraten.

    Gerade auf den Beschaffungsmärken herscht aktuell noch eine schwierige Situation, wo eine eine nicht verfügbare Unterlegscheibe zum Shop-Stopper werden kann.

    Uns hat in der Fa. ein Wiederstand der als Massenartikel weniger als einen Cent kostet und eigentlich Millionenfach produziert wird voll ausgebremst.

    Es gibt Fa. die Waschmaschinen kaufen um Halbleiter auszubauen die in Steuergeräten für Nutzfahrzeugen benötigt werden.

    Alles völlig Crazy!

    Ist halt meistens so, dass man sich nicht zwischn gut und böse oder schwarz und weiss entscheiden muss sondern zwischen Pest oder Cholera.

    Zudem ist Corona im Handelsbereich als "höhere Gewalt" eingestufft und dagenge werden sich die Autohersteller abgesichert haben. Dazu wird es aber nicht kommen, da auch wie oben erwähnt jeder Händler vorher prüfen wird ob er das Fahrzeug noch umkonfigurieren kann, und wenn ja, wird er schnell einen neuen Kunden haben.

    Ich möchte natürlich unseren Kona so schnell wie möglich haben, gönne aber auch jedem das Glück kurze Lieferzeiten realisiert zu haben und werden diesen Thread weiter mit Spannung verfolgen!

    (Sorry das ich so viel geschrieben habe!!!!)


    Gruß


    hobby-schrauber

  • Ich weiß nicht ob das hier schon einmal besprochen wurde, habe aber zum Lieferverzug Folgendes gefunden:

    "... Unverbindlicher Liefertermin

    Dabei bleibt Ihnen nur, Ihre Ungeduld zunächst zu zügeln. Kalkulieren Sie beim unverbindlichen Liefertermin ein, dass der Händler diesen um bis zu 6 Wochen überziehen darf. Erst danach können Sie Ihr Missfallen auf zweierlei Art äußern:

    • Sie mahnen den Händler schriftlich an, das Fahrzeug zu liefern – und setzen ihn damit in Verzug. Für jede weitere schuldhaft verursachte Verzögerung können Sie dann Schadenersatz geltend machen. Der beschränkt sich allerdings bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % der Kaufsumme.
    • Noch wirksamer ist, wenn Sie Ihrem Händler schriftlich eine Frist (etwa von 2 Wochen) zur Lieferung setzen. Zuckt er nach Ablauf der Frist immer noch hilflos mit den Schultern, treten Sie vom Vertrag zurück. Der Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag erlischt. Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, pochen Sie außerdem auf Schadenersatz. Dieser ist jedoch bei leichter Fahrlässigkeit auf 25 % des Kaufpreises begrenzt.

    Gegen höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) sowie Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer (z. B. Streik, Aussperrung) sind Sie machtlos, ebenso wie Ihr Händler. Deshalb verändern dadurch eingetretene Lieferverzögerungen die genannten Termine und Fristen um die Dauer der Störung. Länger als 4 Monate müssen Sie allerdings nicht warten. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten. ..."

    Quelle: https://www.ergo.de/de/rechtsp…uf/neuwagen/lieferfristen


    Ich weiß nicht ob das hier schon einmal besprochen wurde, habe aber zum Lieferverzug Folgendes gefunden:

    "... Unverbindlicher Liefertermin

    Dabei bleibt Ihnen nur, Ihre Ungeduld zunächst zu zügeln. Kalkulieren Sie beim unverbindlichen Liefertermin ein, dass der Händler diesen um bis zu 6 Wochen überziehen darf. Erst danach können Sie Ihr Missfallen auf zweierlei Art äußern:

    • Sie mahnen den Händler schriftlich an, das Fahrzeug zu liefern – und setzen ihn damit in Verzug. Für jede weitere schuldhaft verursachte Verzögerung können Sie dann Schadenersatz geltend machen. Der beschränkt sich allerdings bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % der Kaufsumme.
    • Noch wirksamer ist, wenn Sie Ihrem Händler schriftlich eine Frist (etwa von 2 Wochen) zur Lieferung setzen. Zuckt er nach Ablauf der Frist immer noch hilflos mit den Schultern, treten Sie vom Vertrag zurück. Der Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag erlischt. Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, pochen Sie außerdem auf Schadenersatz. Dieser ist jedoch bei leichter Fahrlässigkeit auf 25 % des Kaufpreises begrenzt.

    Gegen höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) sowie Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer (z. B. Streik, Aussperrung) sind Sie machtlos, ebenso wie Ihr Händler. Deshalb verändern dadurch eingetretene Lieferverzögerungen die genannten Termine und Fristen um die Dauer der Störung. Länger als 4 Monate müssen Sie allerdings nicht warten. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten. ..."

    Quelle: https://www.ergo.de/de/rechtsp…uf/neuwagen/lieferfristen

    Ja, den Text kenne ich, aber den unverbindlichen Liefertermin gab es nur immer mündlich...

    Na ja, ist Mitte Sept. vllt. gibt es ja in den nächsten 2 Wochen einen verbindlichen Termin. Bzw. habe hier ja schon geschrieben, dass mein Händler meinte, dass auch er erst 2-3 Tage vor der Anlieferung bei ihm informiert wird...

    Shit happens, es nervt eben, irgend wann wird der elektr. Reiskocher schon kommen...

    Ciao, Grüße von

    BuW


    Kona Elektro Trend-Paket, 9/22, MJ 23, PS 136, Akku 39 kWh, Navi, Farbe: Dive in Jeju, Head-up Display