Beiträge von rubberduck

    Hier geht es ja nur sekundär darum, dass der Schaden behoben wird. Da habe ich kaum Zweifel, dass das irgendwann klappt. Die Frage war ja, wie kann man das beschleunigen.


    Eine freundliche Nachfrage beim Verkäufer wäre es mir wert. Viele Händler nehmen die 24 Monate ernst und bestehen nicht auf den Beweis, dass der Schaden bei der Übergabe bereits angelegt war. Angelegt heißt nicht, bei Übergabe vorhanden. "kann man vergessen" ist als pauschalisierte Aussage unzutreffend, sicher im Einzelfall richtig.


    Der Schaden an sich ist meines Erachtens durch Meldung und Abschleppen bereits dokumentiert. Für die Belegbarkeit kann man auch Mails mit Anforderung von Empfangs- und Lesebestätigung versenden. Das ist eine Funktion in Mails (Optionen), die vom Server beantwortet wird, nicht von Menschen.


    Den start-stop Schalter zu tauschen war ja schonmal nicht dumm. Da ist die Empfangselektronik für die Wegfahrsperre drin, die mit dem Schlüssel kommuniziert. Deshalb soll man bei leerer Schlüsselbatterie auch mit dem Schlüssel den Knopf drücken. Das ist übrigens unabhängig von Verbrenner oder EV.

    die ADAC Rechtsberatung meinte, Verkäufer- bzw. Händlergewähleistung mit Fristsetzung gilt nur ein Jahr.

    Diese Aussage finde ich sehr komisch. Die gesetzliche Gewährleistung gilt 24 Monate. Nach 12 Monaten gibt es eine Beweislastumkehr. Dann muss der Kunde "beweisen", dass der Mangel bereits bei Übergabe angelegt war (also nicht durch unsachgemäße Handhabung entstanden ist) innerhalb der ersten 12 Monate ist es anders herum.


    Auch der Transport ist vom Verkäufer zu tragen.

    Vielleicht übersehe ich etwas. Nachfragen kann sich lohnen.


    Das Gesetz unterscheidet nicht nach dem gekauften Gegenstand. Siehe:


    Alles zu Gewährleistung und Schadenersatz | Verbraucherzentrale.de
    Nicht jeder Kauf macht auch wunschlos glücklich. Manchmal folgt auch die Ernüchterung, z.B. wenn die Ware Mängel hat. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten…
    www.verbraucherzentrale.de

    Gehe denen zumindest nochmal wegen eines Ersatz auf die Nerven. Werkstatt und HY.

    Unser kona war gut 6 Wochen in der Werkstatt mit Fehlersuche und warten auf Teile und warten auf Personal zum Einbauen. Wir hatten die ganze Zeit einen i10. Nicht groß, aber fährt. Ich weiß allerdings nicht, ob die Werkstatt oder HY den bezahlt hat.


    Hartnäckig bleiben. Ich würde trotzdem versuchen, mindestens für eine Aussage zur Fehlerquelle und Reparaturdauer eine Frist zu setzen.


    Du bist eigentlich noch in der gesetzlichen Gewährleistung, also Deinem rechtlichen Anspruch dem Verkäufer gegenüber. Das hat nichts mit der Garantie zu tun. Für Gewährleistung kann man meines Wissens in jedem Fall fristen setzen und nach abgelaufener Frist eine Wandlung vordern.


    Vielleicht hilft es, Kontakt zum Verkäufer aufzunehmen und dort die Nachbesserung einzufordern. Natürlich erstmal freundlich. Vielleicht sprichst du mit der Rechtsberatung nochmal darüber. Gewährleistung, nicht Garantie.

    Interessant. EWEGo steht bei niedrig und bei hoch drin. Dafür einmal mit dem namenszusatz HOCHTIEF. Das soll vielleicht die Widersprüchlichkeit der Preise ausdrücken und im Sinne der Gewinnabschöpfung maximale Verwirrung stiften :D

    Mit englischer Spracheinstellung steht da "Defrost settings".

    Es bedeutet, dass die Einstellungen aus dem Dialog zur spontanen Klimatisierung auch bei der geplanten Klimatisierung angewendet werden. Also Frontscheibe enteisen, Lenkrad- und Spiegelheizungen.

    Ob das so legitim ist weiß ich nicht.

    Eine Herstellergarantie ist eine freiwilliges Angebot des Herstellers mit dessen Vertragsbedingungen im Gegensatz zur gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung. Für Letztere darf die Wartung in jeder Fachwerkstatt erfolgen. Der Hersteller darf meines Erachtens beliebige Bedingungen in sein eigenes Vertragswerk schreiben, solange es nicht Gesetzen widerspricht. Es ist eigentlich ein Versicherungsvertrag.


    Ich persönlich sehe die Wartungskosten als "Versicherungsprämien".

    Motorrad habe ich Umbereift. Also immer ABE dabei.

    OT in diesem Forum, trotzdem der eine Satz.

    Falls du ein Motorrad mit ABE fährst, also keine Eurozulassung sondern die alte deutsche ABE, dann gilt die ABE des Reifenherstellers seit diesem jahr nicht mehr. Weiteres zu dem Thema besser per PN.

    Im verlinkten Dokument steht zumindest

    Ach guck an, da hab ich den falschen Link erwischt. Ich hatte in folgender ABE gesucht und da findet die PDF-Suche nix. Tatsächlich steht auch da A12 drin, aber nicht für den Kona. Das sind borbet Felgen. Weiß gar nicht, welche ich habe :/


    https://hyundai.myparts.car/mediafiles/PDFs/HMD01%2017%20Zoll%20ET47.pdf


    Da zu finden:


    Hyundai KONA SX2 Winterkomplettrad, HMD01 Silver, 7x17 ET47 + Goodyea, 341,00 €
    Set, Hyundai, HMD01 Silver, 7x17 ET47 5x114,3 67,1, Silver+ Goodyear, UltraGrip Performance + SUV, 215/60 R17 96H SL EVR 3PMSF M+S
    hyundai.myparts.car