Hier geht es ja nur sekundär darum, dass der Schaden behoben wird. Da habe ich kaum Zweifel, dass das irgendwann klappt. Die Frage war ja, wie kann man das beschleunigen.
Eine freundliche Nachfrage beim Verkäufer wäre es mir wert. Viele Händler nehmen die 24 Monate ernst und bestehen nicht auf den Beweis, dass der Schaden bei der Übergabe bereits angelegt war. Angelegt heißt nicht, bei Übergabe vorhanden. "kann man vergessen" ist als pauschalisierte Aussage unzutreffend, sicher im Einzelfall richtig.
Der Schaden an sich ist meines Erachtens durch Meldung und Abschleppen bereits dokumentiert. Für die Belegbarkeit kann man auch Mails mit Anforderung von Empfangs- und Lesebestätigung versenden. Das ist eine Funktion in Mails (Optionen), die vom Server beantwortet wird, nicht von Menschen.
Den start-stop Schalter zu tauschen war ja schonmal nicht dumm. Da ist die Empfangselektronik für die Wegfahrsperre drin, die mit dem Schlüssel kommuniziert. Deshalb soll man bei leerer Schlüsselbatterie auch mit dem Schlüssel den Knopf drücken. Das ist übrigens unabhängig von Verbrenner oder EV.