Das wird wohl auf allen Anbieterseiten verlässlich erklärt. So weit ich weiß, kann nur einmal pro Kalenderjahr der volle Betrag beantragt werden. Wer als erster beantragt "gewinnt."
Also solltest du den vollen Betrag beantragen solange der Wagen noch rechtssicher auf dich zugelassen ist.
Wenn der Anbieter aber die Beantragung zurückhält und spekuliert oder vergisst, dann kann der nächste Besitzer evtl. seinen Antrag vorher beim Bundesamt platzieren. Dein Anbieter würde dann leer ausgehen.
Deshalb steht bei Anbietern auch ggf. im Kleingedruckten, dass Verkäufe/Halterwechsel mitzuteilen sind.