Fragen zur Kühlflüssigkeit

  • Wegen der Schulungen: Der Grund dafür sind in DE Versicherungen und BGen. Von denen wird gefordert, dass für alle Arbeiten an einem EV Personal mit Hochvoltschein vorhanden sein muss. Nach meinem Verständnis beaufsichtigen die aber nur die Arbeit, ausführen darf dann jeder. Bewerten mag das jeder für sich.

    Da gibt's verschiedene Stufen - je nachdem, was man am EV machen muss. Ich hab z. B. für das berufliche Fahren von BEV schon eine Beschulung benötigt (S), das gilt aber nur für den gewerblichen Bereich. Wenn man privat was macht, ist das von den Vorschriften der BG nicht umfasst (aber grds. - wenn's an's Hochvoltsystem geht - nicht ratsam ;) ). Unser Wagenpfleger, der auch mal Reifen wechseln darf, hat schon 1S gebraucht....


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    und jetzt is schon wieder genug am Thema vorbei :S

  • Moin, mal eine Frage...


    Mein Kona ist ja EZ 02/2020, hatte also im Februar 2025 seine 5. Inspektion bei ca. 55.000km.


    Nun heißt es ja das Kühlmittel ist alle 60.000km oder nach 36 Monaten zu wechseln.


    Wenn wir davon ausgehen, dass bei der 3. Inspektion (nach 36 Monaten) laut Serviceplan das Kühlmittel getauscht wurde, dann ist es doch erst bei der 6. Inspektion im Februar 2026 wieder dran und nicht bei erreichen der 60.000km oder?


    Seit der 3. Inspektion (Februar 2023) sind ja keine 60.000 km gefahren worden...


    Mache ich da jetzt einen Gedankenfehler...?!?

    Er ist da 19.03.2024 ... 8)

    Kona 150kW Dark Knight Premium@all MJ20


    AVILOO-Batterie-Zertifikat => 100% :saint:

    (vom 30.01.2025 bei 54774km)

  • Mache ich da jetzt einen Gedankenfehler...?!?

    Janein 8)


    Das mit dem Wechsel der Kühlflüssigkeit scheint ein heikles Thema zu sein. Wir haben auch gerade so einen Fall.


    Maßgeblich und da gibt es kaum Spielraum ist das Service Heft .

    Wenn die angegebenen Intervalle nicht eingehalten werden kann es eng werden.

    In unserem Fall ist es so das die Flüssigkeit im letzten Jahr auf Grund einer Serviceaktion getauscht wurde. Jetzt im August wo die Wartung ansteht sollte laut Plan die Flüssigkeit wieder gewechselt werden.

    Meine Werkstatt hatte da überhaupt kein Einsehen und beruft sich streng auf das Serviceheft.

    Erst ein Schreiben von Hyundai ,wo der Fall geschildert wurde, half dann das beim anstehenden Service jetzt nicht nocheinmal gewechselt werden muss.


    In deinem Fall würde ich Hyundai Deutschland anscheiben und den Fall schildern. Dann hast du Sicherheit was das angeht und etwas in der Hand ;)

    Ich kann,wenn ich will obwohl ich fast nie muss ;)

    Kona EV SX2 EZ 08/23 65kw Ecotronic Grau mit Schiebedach und Sitz-Paket.Bose Soundsystem,Leder,Assistenspaket 2.

    AHK von MVG , Marderschreck von Stop&Go


    Kona EV 64kWh Tschechien MJ21 EZ08/21 Trend Packet Navigationspacket Frunk und Haubenlifter Sunset Red/Phantom Black



  • OK, Danke.


    Aber um es mal auf die Spitze zu treiben,

    wenn man beispielsweise am Montag die 3. Inspektion machen lässt, bei 59.500km und das Kühlmittel getauscht wird und am Wochenende dann die 60.000km erreicht werden, dann müsste nach dieser Logik spätestens am kommenden Montag, nach 7 Tagen und 500km erneut getauscht werden,

    da ja nun die 60.000km erreicht wurden... :?: :!:


    Klingt nach Denkfehler bzw. sinnfreier Logik... :rolleyes:

    Er ist da 19.03.2024 ... 8)

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  • Klingt nach Denkfehler bzw. sinnfreier Logik... :rolleyes:

    Stimmt.

    Nur über Sinn und Unsinn in Sachen Garantie mach ich mir schon lange keine Gedanken mehr.

    Ich lasse es mir schriftlich geben vom Hersteller und dann sollte alles damit geklärt sein.

    Ich kann,wenn ich will obwohl ich fast nie muss ;)

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  • ...


    Nun heißt es ja das Kühlmittel ist alle 60.000km oder nach 36 Monaten zu wechseln.


    Wenn wir davon ausgehen, dass bei der 3. Inspektion (nach 36 Monaten) laut Serviceplan das Kühlmittel getauscht wurde, dann ist es doch erst bei der 6. Inspektion im Februar 2026 wieder dran und nicht bei erreichen der 60.000km oder?


    Du hast es ja schon richtig geschrieben. In Deinem Falle war es ggf. nach 36 Monaten weil dies zuerst eingetroffen ist. Ab dem Zeitpunkt beginnt das Spiel dann wieder von vorne - entweder + 60.000KM oder +36 Monate nach Zeitpunkt des Wechsels.


    So lese ich das jedenfalls. Ausnahmen wegen Rückrufaktionen wie bei stucki3b mal ausgenommen.


    Stell Dir vor der Nutzer fährt innerhalb von 12 Monaten 61500 KM dann greift sicher die KM-Angabe da das "oder" nicht erfühlt ist. Von der Logik her musst Du daher sicher nicht nach 500KM wieder zum Wechsel da weder das eine die +KM noch die +Monate nach Wechsel eingetreten sind.

  • Wir haben die km-Angaben immer früher erreicht als die Zeiteinheiten.


    Meine Werkstatt wechselt strikt nach km-Leistung die Bremsflüssigkeit, also deutlich vor den 2 Jahren. Grund ist: Es steht in der Spalte für die Inspektion.

    Bei der Kühlflüssigkeit nimmt mein FHH "alle 60000km" so wie es in der übergreifenden Zeile im Serviceheft steht: Der nächste Wechsel nach 60000km wieder.


    Siehe Screenshot, das meine ich: Wenn die Wartungsarbeit in Spalten (senkrechte Striche) steht, dann ist es genau zu dem Termin fällig. Steht es übergreifend über mehrere Spalten, dann gilt "alle ... km oder ... Monate" unabhängig von den Wartungsterminen. In der Fußnote steht sogar, dass die Wechsel der Kühlflüssigkeit auch zusammen mit anderen Wartungsarbeiten durchgeführt werden kann.


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    PS: Jeder mag in sein eigenes Serviceheft schauen. Die Screenshots hier und in #4 sind aus digitalen Medien und man sieht , dass die Kapitel und diese Seite des Wartungsplans abweichen! Beide PDF sind laut Name und Vorwort für den Kona Elektro Mj 21.

    Also: Nur weil was im Internet zu finden ist, stimmt es nicht. Unterlagen des eigenen Autos konultieren!


    PPS: C. Korn das "oder" ist erfüllt, wenn eine Seite oder beide Seiten zutreffen. Also ist "nach 36 Monaten oder 60000km" erfüllt. Es ist das "nach 36 Monaten" nicht erfüllt. Aber das ist nur etwas Klugscheißerei von mir und hilft nicht bei der Sache hier ;)

    Kona EV 2021 150kW, Dark Knight, mit alles ohne Zwiebeln Glasdach

  • Wenn man bei 55000km/ 01.01.25 Kühlflüssigkeit wechselt ist der der nächste (60000km/ 36 Monaten ) bei 115000 km/ 01.01.2028 dran

    Es sei den die Zeit Intervall macht da ein strich durch die Rechnung.