Bleibt wieder die Frage, ob die Garantie dann auch wirklich greift wenn man sie braucht.
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Bleibt wieder die Frage, ob die Garantie dann auch wirklich greift wenn man sie braucht.
Ich lese die Webseite von Hyundai zu den Batteriebestimmungen folgendermaßen:
garantiebedingungen zusammengefasst.png
Wartung nicht vollständig
→ Garantie kann abgelehnt werden
Man ist in der Beweispflicht.
Systematische Wartungslücken
→ Problem
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Ich wage die These, dass garantiegedeckte Batterieschäden in den ersten Jahren nicht häufiger vorkommen als Motorschäden bei Verbrennern. Sehr beliebt und legendär die Schäden bei VW-Motoren nach Frostnächten vor ein paar Jahren oder die Lukasil-996er und 997er Motoren, die reihenweise mit 50 tkm auf der Uhr gestorben sind. Da gibt es ganze Gewerbezweige, die sich auf die Revisionen der Kolbenkipper-Motoren spezialisiert haben. Schaut mal in die Foren. Man hört nur weniger davon, weil das bei Verbrennern schulterzuckend als normal und "Pech gehabt" abgetan wird und bei Batterieschäden eher mit "ich wusste es ja immer - wieder eine hinüber" hochgejazzt wird.
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Beim Verbrenner kann man alles selber machen

Wo liegt der Unterschied ob der Verbrennermotor einen Zylinderschaden hat, oder der Akku hops geht

Ich finde keinen, beides ein "Motorschaden"

Wenn man es so sieht wie Du, dann ja, kann man es nicht vergleichen
