.... Wichtig, dass der Service alles gemacht hat und ggf. auch alles eingetragen hat.
Entscheidend ist der Satz in der Rechnung, dass alles nach Hyundaivorgaben erledigt wurde. Das ist ein Persil-Schein.
Jo, so sehen es auch die Juristen vom ADAC, meiner Versicherung (HUK) und die gängige Rechtssprechung.
Das Serviceheft ist letztlich entscheidend. Ist dies zu 100% gepflegt und stets von einer Hyundai Vertragswerkstatt abgestempelt, dann muss sich der Kunde (und ggf. zukünftige Käufer) darauf verlassen können, dass alles vom Hersteller geforderte beim Service nach Wartungsplan durchgeführt wurde - inkl. ggf. Zusatzarbeiten wie das HV-KÜHLMITTEL und die eCall Batterie...!
Das Serviceheft stellt damit eine (gerichtsbeständige) Urkunde dar! 😉
PS: Zusatzarbeiten auf Kundenwunsch - wie mein Getriebeölwechsel oder eine große KlimaanlagenWartung - sind ggf. durch eine Rechnung belegbar, nicht aber Servicerelevat und somit nicht im Serviceheft zu erfassen.
Nice-to-have aber nicht Must -Have!!!